N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Windeby vom 27.08.2015.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Kaschke
Ausschussmitglied Harald Paulikat
Ausschussmitglied Gabriele Pochhammer (stellv. für Heiko Basener)
wählbarer Bürger Klaus-Peter Haß
wählbarer Bürger Frank Möller

Abwesend sind:
stellv. Ausschussvorsitzender Heiko Basener (entschuldigt vert. durch Gabriele Pochhammer)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Ralf Koberg
Gemeindevertreterin Claudia Wolfsdorf
Verwaltung/Protokollführer Jan Andresen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Bauliche Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Bocksteen, Schnaaper Weg, Liebesallee
  Beschlussvorlage - 22/2015
6. Weitere Nutzung der Gemeindefreizeitstätte Frohsein
  Beschlussvorlage - 21/2015
7. Regenentwässerung im Bereich Dorfstraße / Wiesenredder
  Beschlussvorlage - 24/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

  • Der Ausschussvorsitzende erklärt, warum diese Sitzung in den Ferien stattfindet. Eigentlich sollte eine vermeintlich eilige Beratung zu einer Bauleitplanung eines privaten Vorhabens stattfinden. Der Vorhabenträger hat seinen Beitrag zur Beratung aber nicht rechtzeitig beigebracht, so dass der entsprechende TOP nicht auf der Tagesordnung ist. Der Sitzungstermin wurde aber dennoch beibehalten.
  • Der Bürgermeister erklärt, dass er gedenkt, die fehlenden Scheiben im Buswartehaus Kochendorf wieder einsetzen zu lassen. Der Aufwand liegt bei rund 1.200 €. Der Ausschuss stimmt zu.
  • Herr Paulikat merkt an, dass die Abkürzungsstrecke von der K 57 über Schnaap zur B 76 nach wie vor viel zu schnell befahren wird. Das Thema Geschwindigkeitsbegrenzung sollte neu auf die Agenda genommen werden. Der Ausschuss kommt überein, dass der Bürgermeister mit dem Hinweis auf die Badestelle und den einhergehenden Fußgänger- und Radverkehr von Kindern und Jugendlichen erneut einen Antrag für eine beschilderte Geschwindigkeitsreduzierung bei der Verkehrsaufsicht einreichen soll.


zu TOP 5. Bauliche Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Bocksteen, Schnaaper Weg, Liebesallee
Beschlussvorlage - 22/2015

Bei der baulichen Umgestaltung von Einmündungsbereichen in Kochendorf, im Hinblick auf eine eindeutig erkennbare rechts vor links Regelung, fehlt nur noch die Straßeneinmündung des Bocksteen. Auch hier sollten die straßenbegrenzenden Tiefborde entfernt und durch Pflastersteine ersetzt werden. Desweiteren ist es angedacht, den Kreuzungsbereich Bocksteen, Schnaaper Weg und Liebesallee verkehrsberuhigter zu gestalten und zwar insbesondere unter Berücksichtigung von Baukosten. Eine mögliche Lösung könnte der unten im Bild dargestellte Minikreisverkehr sein. Der Minikreisel setzt sich aus 8 rampenförmig konstruierten Kreissegmentschwellen (H = 3-12 mm) zusammen. Der Durchmesser beträgt 3 m. Das Material besteht aus vulkanisiertem Recyclinggummi, ist schnell und einfach zu montieren, geräuscharm bei einer möglichen Überfahrung und durch die zusätzlichen Glasreflektoren sehr gut sichtbar. Der Kostenaufwand für die Umsetzung der gesamten Maßnahme beträgt nach Schätzung der Bauamtsverwaltung ca. 3.850,00 € brutto.
Anmerkung Abteilung Finanzen: Es handelt sich nicht um eine straßenausbaubeitragspflichtige Maßnahme.

graphic


Nachdem der Ausschussvorsitzende den Sachverhalt erklärt hat, erklären Teile des Ausschusses, dass sie der vorgeschlagenen Maßnahme aus optischen Gründen sowie wegen Zweifeln hinsichtlich der Dauerhaftigkeit nicht zustimmen werden. Abschließend wird folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Maßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von 3.850,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereit gestellt. 


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Weitere Nutzung der Gemeindefreizeitstätte Frohsein
Beschlussvorlage - 21/2015

Am Anfang des Jahres wurde in Sitzungen des Sozialausschusses über die Weiterentwicklung der Gemeinde Windeby beraten. In dem sich daraus gebildeten "Ideen-Cafe" wurde auch der Vorschlag laut, einen zentraleren Ort für den Treffpunkt der Gemeinde zu suchen.

Im Juli 2015 wurde von einem Interessenten aus dem sozialen Bereich aus der näheren Umgebung ein Kaufinteresse an dem Objekt bekundet. Im Zusammnehang mit der Weiterentwicklung der Gemeinde wird daher der Beratungsbedarf über die weitere Nutzung der Gemeindefreizeitstätte Frohsein konkret. Dabei ergeben sich folgende Möglichkeiten:
  • Die Gemeindefreizeitstätte befindet sich im Außenbereich der Gemeinde Windeby. Gemäß § 35 (2) können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist. Im Rahmen einer Nutzungsänderung ist das Vorhaben zu prüfen.
Nach Rücksprache mit der Unteren Bauaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist die jetzige Ausnutzung des Grundstücks als bindend anzusehen, eine bauliche Erweiterung wäre nicht genehmigungsfähig.
  • Eine Alternative ist ein B-Plan-Verfahren, in dem das Gebiet überplant würde. Für die Aufstellung wäre eine fundierte städtebauliche Begründung erforderlich, die eine Ausweisung als Sondergebiet/Sozialer Bereich für diesen Standort am Windebyer Noor im Außenbereich der Gemeinde rechtfertigt. Hierzu hat bereits ein Gespräch mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde stattgefunden, in dem im Hinblick auf die Landesplanung wenig Aussicht auf Erfolg für die Aufstellung hervorgegangen ist.


Der Ausschussvorsitzende und der Bürgermeister tragen den Sachverhalt vor. Ferner wird erklärt, dass der Interessent zunächst erstmal abgesprungen ist. Dennoch bleibt für die Zukunft aber die Frage bestehen, wie sich jeder einzelne Gemeindevertreter zu einem potentiellen Verkauf der Gemeindefreizeitstätte in Frohsein mit einem Ersatzneubau an alternativer Stelle positionieren würde. Erst wenn sich eine Mehrheit vorstellen kann, eine Vermarktung zu betreiben, würde er diese vorantreiben.

Einige Ausschussmitglieder würden sich wünschen, wenn man die künftige Nutzung genau definieren könnte. Sollte es z.B. eine Heimeinrichtung werden, so ließe sich im bauordnungsrechtlichen Verfahren sicherlich festlegen, ob Senioren oder Jugendliche untergebracht werden. Allerdings kann eine solche Festlegung natürlich niemals für die Ewigkeit gelten.

Zudem wird darauf Wert gelegt, dass zur Würdigung des Ehrenamtes und der Vereine immer eine adäquate Räumlichkeit zur Verfügung stehen muss, auch wenn eine Veräußerung vorgenommen werden sollte. D.h., dass vor Verkauf ein Ersatzbau vorhanden sein muss.

Einige Gemeindevertreter nennen die Vorteile des Standortes Frohsein:
  • "neutraler" Ort im Gemeindegebiet
  • bisher kaum Probleme bei Feierlichkeiten mit ruhestörendem Lärm
  • Parkplätze vorhanden
Es wird die Frage gestellt, wie sich der Verkaufspreis beziffern ließe. Aufgrund der Objektart, der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten und der Lage dürfte eine Wertermittlung durch einen Fachmann stets nur so belastbar sein, wie ein Interessent tatsächlich eine Nutzung generieren könnte.

Es wird deutlich, dass die Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter derzeit nicht in der Lage sind, an einer Abstimmung pro oder contra teilzunehmen. 
Im Rückblick auf den stattgefundenen Workshop "Daseinsvorsorge und siedlungsstruktuelle Entwicklung" unterstreicht der Bürgermeister abschließend, dass sich jeder einzelne über dieses Thema Gedanken machen sollte, denn auch wenn die Gemeinde die Vermarktung nicht aktiv betreibt, so ist es nicht auszuschließen, dass der Interessent erneut auf die Gemeinde zukommt.


Beschluss:

Die Gemeinde nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und wird bei einem entsprechenden Kaufangebot endgültig über einen Verkauf der Gemeindefreizeitstätte beschließen.


zu TOP 7. Regenentwässerung im Bereich Dorfstraße / Wiesenredder
Beschlussvorlage - 24/2015

Über den Wiesenredder / Ecke Dorfstraße gelangt bei stärkeren Regenereignissen Oberflächenwasser aus den öffentlichen Verkehrsflächen auf private Grundstücke. Das ist nicht zulässig und bedarf einer Lösung. Vorschlag: Es sollte eine örtliche Begehung mit allen Betroffenen erfolgen, um nach einer technisch einwandfreien und kostengünstigen Entwässerungsmöglichkeit zu suchen, die dann, nach einvernehmlicher Einigung, kurzfristig durch ein geeignetes Tiefbauunternehmen umgesetzt werden könnte.


Neben dem im Sachverhalt geschilderten Entwässerungsproblem haben sowohl der Nachbar Schmidt von der Dorfstraße 36 als auch Herr Koberg aus dem Möhlhorster Weg 9 schriftlich per e-mail mitgeteilt, dass auch Sie Leidtragende bei Starkregen sind.
In der Beratung wird angemerk, dass es an der Kreuzung Dorfstraße - Nieweg - Möhlhorster Weg und in der anschließenden Senke im Möhlhorster Weg Höhe Hausnummer 7-9 im Falle eines Starkregens häufig zu Überstauungen aus dem Mischwasserkanal kommt. In Anbetracht dieser Sachlage sollte sehr genau geprüft werden, wieviel zusätzliches Straßenwasser dem Mischwasserkanal zugemutet wird. Daher wird angeregt, dass zunächst Sofortmaßnahmen ergriffen werden, die das Abfließen von Niederschlagswasser von der Straße auf private Grundstücke vermeidet. Parallel soll unter Zugrundelegung des Kanalkatasters überlegt werden, ob ein Teil des Straßenwassers aus Kochendorf direkt einer Vorflut zugeleitet werden kann, um den Mischwasserkanal zu entlasten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, so wie im zuvor beschriebenen Sachverhalt dargestellt zu verfahren. Es soll ein Begehungstermin mit den Betroffenen, der Verwaltung, einem Fachplaner und dem Bürgermeister stattfinden. Neben einer Sofortmaßnahme soll eine konzeptionelle, langfristige Entspannung der Mischwasserentwässerung in Kochendorf angestrebt werden.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jan Andresen  Klaus-Dieter Kaschke 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender