N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Windeby vom 26.09.2016.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Kaschke
stellv. Ausschussvorsitzender Heiko Basener
wählbarer Bürger Klaus-Peter Haß
wählbarer Bürger Frank Möller

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Harald Paulikat (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Gemeindevertreterin Gabriele Pochhammer
Gemeindevertreter Gero Reimer
Protokollführerin Bärbel Schiewer
Gast Heiko Kratzke
2 Gäste

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Windeby
  Beschlussvorlage - 36/2016
6. Antrag zur Überprüfung der Löschwasserversorgung des Gemeindeteils Friedland
  Beschlussvorlage - 37/2016
7. Oberflächenentwässerung im Bereich der Dorfstraße
  Beschlussvorlage - 28/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Aufgrund der Tatsache, dass die Tagesordnungspunkte 5 und 6 thematisch ineinander greifen, schlägt der Ausschussvorsitzende vor, beide Punkte unter einem Tagesordnungspunkt zu behandeln. Ansonsten werden keine Anträge zur Änderung der Tagesordnung gestellt.

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende gibt keinen Bericht ab.

zu TOP 5. Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Windeby
Beschlussvorlage - 36/2016
Nach § 2 Brandschutzgesetz (BrSchG) haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, die nach § 6 Abs. 3 Brandschutzgesetz eine ausreichende persönliche und sächliche Leistungsfähigkeit besitzen müssen.

Die Aufgabe der Gemeinde "Sicherstellung des Brandschutzes" ist rechtlich gesehen als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe einzuordnen. Somit kann eine Gemeinde keine Entscheidung darüber treffen, ob sie eine Feuerwehr unterhalten will, sie muss eine Feuerwehr unterhalten. Wie Sie eine Feuerwehr unterhält ist jedoch im Rahmen der Selbstverwaltung der Gemeinde überlassen. Zur näheren Ausgestaltung der unbestimmten Rechtsbegriffe hat das Land Schleswig Holstein jedoch im - Erlass "Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahn und die Ausbildung ihrer Mitglieder (Organisationserlass Feuerwehren – OrgFw)" näher geregelt, was unter "angemessene leistungsfähige" Feuerwehren zu verstehen ist. Dieser Organisationserlass hat somit zur Folge, dass das gemeindliche Ermessen im Rahmen der Selbstverwaltung weitgehend reduziert wird.

Nach Ziffer 1 des Organisationserlasses orientiert sich

"die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr an ihrer Fähigkeit, einen so genannten kritischen Wohnungsbrand erfolgreich bekämpfen zu können. Der kritische Wohnungsbrand unterstellt einen Brand im ersten Stock eines Gebäudes, in dem der Treppenraum als erster baulicher Rettungsweg verraucht ist und die Menschenrettung über Rettungsmittel der
Feuerwehr als zweiten Rettungsweg erfolgen muss."

Der Organisationserlass gibt weiterhin Auskunft über die erforderliche Ausrüstung, das erforderliche Personal und die Ausbildung der Feuerwehr. Grundlagen sind unter anderem das Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge aufgrund von Risikoklassen, damit verbunden ein Bewertungsmaßstab für notwendige Feuerwehrfahrzeuge, die Mindestpersonalstärke von Feuerwehren.

Um eine einfache einheitliche Prüfungsgrundlage zu erhalten, was angemessene leistungsfähige Feuerwehren sind, hat das Land Schleswig Holstein über die Landesfeuerwehrschule eine standardisierte Prüfungsmöglichkeit in Form eines so genannten Feuerwehrbedarfsplans als Hilfe für die Gemeinden erstellt. Der Feuerwehrbedarfsplan in dieser Form ist zwar letztendlich eine Kannbestimmung, allerdings muss, sollte eine Gemeinde diesen Feuerwehrbedarfsplan nicht aufstellen, sie ggf. diesen Nachweis anderweitig erbringen, dass sie auf der Grundlage des Organisationserlasses eine leistungsfähige angemessene Feuerwehr unterhält. Hierzu ist in der Regel ein externes Gutachten erforderlich.

Darüber hinaus hat das Land Schleswig Holstein in den "Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens (§ 31 Finanzausgleichsgesetz – FAG)" unter 4.1.8 festgelegt,
"das bei Anträgen auf Förderung von Feuerwehrfahrzeugen ein Feuerwehrbedarfsplan
nach dem Muster der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein vorzulegen ist."

Somit kann eine Förderung für den Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Feuerwehrbedarfsplans erfolgen. Die Förderquote liegt zurzeit bei 30 %.

(Förderfähiger Höchstbetrag für Fahrgestell und Aufbau: LF10 Allrad: 175.000,00€ inkl. Mwst./ die Förderquote für die anerkannte Beladung beträgt 30 %)

Der Ausschussvorsitzende begrüßt den Gemeindewehrführer, Herr Heiko Kratzke, und bittet ihn zu erläutern, wie das Ergebnis des vorliegenden Feuerwehrbedarfsplans zustande gekommen ist.
Es handelt sich um die Fortschreibung des bereits im Jahr 2011 erstellten Planes. Dieser wurde damals lediglich zur Kenntnis genommen, aber nicht weiter verfolgt. Eine Mitgliederwerbung hatte im Anschluss stattgefunden, leider nur mit mäßigem Erfolg. Momentan verfügt die Feuerwehr Windeby über 28 aktive Mitglieder, von denen jedoch nur 18 im Brandfall tatsächlich verfügbar sind. Der Feuerwehrbedarfsplan fordert, dass jeder Platz doppelt zu besetzen ist. Dies ist nicht auf jeder Position zu leisten, daher sind weitere Werbeaktionen dringend notwendig.

Die Fortschreibung wird jetzt erforderlich, da die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges ansteht. Nur mit Beschluss des Feuerwehrbedarfsplanes ist ein Zuschuss für die Finanzierung des Fahrzeuges möglich. Ein Antrag auf Förderung kann in diesem Jahr nicht mehr gestellt werden, erst wieder im Jahr 2017. Beschieden wird dann im April. Der Kreiswehrführer entscheidet über den Zuschuss, der 30 % der Fahrzeugkosten betragen kann.

Die Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) wird erforderlich, da das vorhandene mittlerweile über 30 Jahre alte LF 8 nicht mehr voll einsatzfähig ist. Die Pumpe an Bord ist defekt und Atemschutzgeräte fehlen. Als Erstfahrzeug ist es nicht mehr nutzbar, daher wird die Neuanschaffung notwendig. Im Brandfall rückt stets das Tanklöschfahrzeug (TLF) als erstes aus, dann folgt das LF 8 oder der MZW. Zudem ist das LF 8 im letzen Jahr wahrscheinlich das letzte Mal über den TÜV gekommen. Eine Zulässigkeit besteht bis 2018.

Auf Nachfrage erläutert Herr Kratzke, dass das neue Fahrzeug zwar im vorhandenen Gerätehaus untergebracht werden könne, die ohnehin bereits beengten Räumlichkeiten für die Mitglieder würden dadurch noch weiter in Mitleidenschaft gezogen werden. Auch eine Abgassauganlage ließe sich im vorhandenen Gebäude nicht integrieren. Notwendig wäre ca. ein Viertel mehr an Fläche allein für das Unterstellen der Fahrzeuge, die Fläche für die Nebenräume müsste noch dazu addiert werden.

Der jetzige Standort in Kochendorf wird in reger Diskussion als gut befunden. In diesem Zusammenhang wird über einen Neubau mit Kombination von Gemeindetreff und Feuerwehrgerätehaus sowie gleichzeitiger Umnutzung des bestehenden Gebäudes zum Bauhof diskutiert. Dabei wird eine Idee aus dem "Ideencafé" aus dem letzten Jahr wieder aufgegriffen. Die Protokollführerin bietet an, diese Idee bereits im Vorwege mit Frau Werner vom Kreis Rendsburg-Eckernförde zu besprechen, um zu erfahren, wie die Bauaufsichtsbehörde die Kombination dieser Nutzungen baurechtlich beurteilt.
Für diese Umsetzung ist die Größe des Grundstückes nicht ausreichend. Es hat bereits Gespräche mit dem Eigentümer des angrenzenden Flurstückes gegeben. Für ihn sind die Größe der zu erwerbenden Fläche sowie der Preis für einen Verkauf entscheidend. Um dazu konkrete Angaben machen zu können, soll ein Fachplaner für die Erarbeitung eines Konzeptes beauftragt werden.

Der Ausschussvorsitzende fasst nochmals zusammen:
Die Unterbringung der Fahrzeuge, die Anpassung der Räume sowie das Vorhalten der Stellplätze für die Mitglieder der Feuerwehr sind in entsprechender Funktionalität zusammenzufügen. Ein Fachplaner soll dafür ein Konzept nach den Vorstellungen der Gemeinde, Feuerwehrgerätehaus evtl. mit Dorfgemeinschaftsraum sowie Verwendung des bestehenden Gebäudes als Bauhof, erarbeiten. Für die Planung sind bereits 10.000 € in den Haushalt eingestellt worden. Dieses Konzept soll dann den Gemeindevertretern vorgestellt werden.
Der Beschluss des Feuerwehrbedarfsplans ist für die Zuschussgewährung für den Kauf des LF10 erforderlich. Die Gemeindevertretung wird darauf hingewiesen, dass ein baulicher Planungsbedarf besteht, um eine nachhaltige Lösung zu finden.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt des Feuerwehrbedarfsplan in der vorliegenden Fassung für die Gemeinde Windeby und stimmt den daraus resultierenden Maßnahmen zu.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Antrag zur Überprüfung der Löschwasserversorgung des Gemeindeteils Friedland
Beschlussvorlage - 37/2016
Im Verlauf einer Übung der Freiwilligen Feuerwehr Kochendorf wurde festgestellt, dass die Löschwasserversorgung im Gemeindeteil Friedland nicht gewährleistet ist und einer Überprüfung bedarf. Bei den von Herrn Heiko Kratzke formulierten Instandsetzungs- bzw. Verbesserungsvorschlägen gilt es jedoch, in Bezug auf die gewählten Standorte, eigentumsrechtliche Aspekte zu überprüfen und ggf. durch Grunddienstbarkeiten und / oder Baulasten, privat und öffentlich rechtlich absichern zu lassen. Ergänzend zu den Vorschlägen des Wehrführers empfiehlt die Verwaltung zu beraten, ob die Löschwasserversorgung durch einen öffentlichen Anbieter sichergestellt werden kann.     
Gemeindewehrführer Kratzke ergänzt, dass der vorhandene Brunnen am östlichen Ende der Alten Landstraße eigentlich 600 Liter Wasser fassen soll. Die Pumpe zur Förderung des Wassers ist jedoch defekt, sodass eine Instandsetzung dringend erforderlich ist. Zudem wären regelmäßige Pumpmanöver im Rahmen von Feuerwehrübungen notwendig, um die Pumpe in Betrieb zu halten.

Der Teich zwischen der L 265 und der Alten Landstraße entspricht nicht den Vorgaben für einen Feuerlöschteich, würde aber im Ernstfall genutzt werden. Beide genannten Entnahmestellen sind nicht ausreichend für die Brandbekämpfung.
Um die geforderten 48 m³/Stunde zu gewährleisten, sind weitere Wasserentnahmemöglichkeiten erforderlich. Herr Kratzke schlägt daher vor,
  • den vorhandenen Brunnen neu zu bohren,
  • Saugbrunnen zu erstellen,
  • Zisternen vorzusehen.

Um festzustellen, ob diese Maßnahmen durchführbar sind, ist im Vorwege eine geologische Prüfung durchzuführen.

Das "Wasserwerk" des Herrn Wodi kann aus technischen Gründen nicht in die Löschwasserversorgung einbezogen werden.

Im Rahmen dieser Diskussion erinnert sich Herr Wodi (Zuhörer) daran, dass zur Erstellung der Klärteiche in den 1980er Jahren in deren Umfeld ein Brunnen gebohrt wurde. Dieser diente zur Befüllung der Teiche. Das Amt soll nun prüfen, ob eventuell vorhandene Unterlagen Aussagen über den Standort dieses Brunnens treffen können.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag von dem Gemeindewehrführer, Herrn Kratzke, zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen die Möglichkeiten zur Verbesserung der Löschwasserversorgung in Friedland überprüfen zu lassen.   

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Oberflächenentwässerung im Bereich der Dorfstraße
Beschlussvorlage - 28/2016
In der Sitzung der Gemeindevertretungder Gemeinde Windeby vom 27.06.2016 spricht der Gemeindevertreter, Herr Basener, die bekannte Regenwasserproblematik in der Dorfstraße an. Der Bürgermeister erklärte, dass es zu einer möglichen Lösung verschiedene Auffassungen gibt. Die Errichtung einer Rinne würde z.B. zu einem noch schnelleren Abfluss des Wassers und zu Überschwemmungen führen. Die Angelegenheit soll innerhalb des Bauausschusses noch einmal beraten werden.    
Es wird festgestellt, dass die durchgeführte Maßnahme keine Veränderung der Problematik erbracht hat. Bei Starkregen kommt es auch weiterhin zu großen Wasseransammlungen, deren Ursache im Ausschuss angeregt diskutiert wurde. Auf den Vorschlag der Protokollführerin, einen Fachingenieur einzuschalten, wurde nicht weiter eingegangen. Im Rahmen eines Ortstermins soll nun erneut mit Herrn Eggers vom Amt Schlei-Ostsee eine Lösung der Probleme im Bereich der Grundstücke Dorfstraße 36 und 38 sowie Dorfstraße 54 gefunden werden.

Beschluss:
-Ohne- 


Bärbel Schiewer  Klaus-Dieter Kaschke 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender