Sitzungsort: | in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.58 Uhr |
Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Kaschke |
Ausschussmitglied Gerhard Lüdrichsen |
Ausschussmitglied Frank Möller |
Ausschussmitglied Malte Quade |
stellv. Ausschussvorsitzende Monika Ulbricht |
Bürgermeister Peter Pietrzak |
Gemeindevertreter Ralf Koberg |
Gemeindevertreter Harald Paulikat |
Protokollführerin Bärbel Schiewer |
Gast Ralf Basener |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Anfragen der Ausschussmitglieder |
5. | Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale sowie Prüfung möglicher wohnbaulicher Entwicklungsflächen im Außenbereich in der Gemeinde Windeby |
Beschlussvorlage - 10/2018 | |
6. | Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung eines Halteverbotes im Bereich des Wendehammers "Bocksteen" im Ortsteil Kochendorf der Gemeinde Windeby |
Beschlussvorlage - 13/2018 | |
7. | Sanierung, Unterhaltung Ringweg (Fußweg) Friedland |
Beschlussvorlage - 16/2018 | |
8. | Verlängerung des Fußweges an der Dorfstraße in Richtung Feuerwehrgerätehaus |
Beschlussvorlage - 14/2018 | |
9. | Pflasterarbeiten Dorfstraße |
Beschlussvorlage - 15/2018 | |
10. | Antrag FFW auf Garage als Übergangslösung |
Beschlussvorlage - 17/2018 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Anstelle des Standardtagesordnungspunktes "Bericht des Ausschussvorsitzenden" wird ab heute der TOP "Anfragen der Ausschussmitglieder" behandelt.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Anfragen der Ausschussmitglieder |
Folgende Anfragen wurden von Bürgern und Bürgerinnen an die Ausschussmitglieder herangetragen:
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zu TOP 5. | Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale sowie Prüfung möglicher wohnbaulicher Entwicklungsflächen im Außenbereich in der Gemeinde Windeby |
Beschlussvorlage - 10/2018 Der Bürgermeister der Gemeinde Windeby ist mit dem Wunsch der baulichen Entwicklung an die Verwaltung heran getreten. Innerhalb der Gemeinde soll eventuell ein neues Baugebiet entstehen und Bauleitplanung betrieben werden. Bevor eine Planung jedoch umgesetzt werden kann, ist es erforderlich, eine sogenannte Innenentwicklungsanalyse durchzuführen. Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes zum Stand des 31.12.2009 wachsen. Der Wohnungsbestand in Windeby betrug zu diesem Stichtag 428 Wohneinheiten (WE). Diese Zahl ist um die Wohneinheiten zu reduzieren, die nicht dem dauerhaften Wohnen dienen. Gemäß der letzten Ermittlung des Landes sind in der Zeit von 2010 bis 2017 bereits 24 WE in Windeby umgesetzt worden. Diese sind in Abzug zu bringen. Aus dem Bauverzeichnis des Amtes Schlei-Ostsee ergibt sich, dass in der Zeit vom 01.01.2018 bis heute eine weitere WE realisiert worden ist. Danach ergibt sich für Windeby ein Entwicklungsrahmen von etwa 17 WE. Hiervon sind noch anteilig die Potentiale des Innenbereiches abzuziehen, bei denen es in absehbarer Zeit zu einer Nachverdichtung kommen könnte. Diese Ermittlung erfolgt durch ein Planungsbüro. Unterm Strich ist zu erwarten, dass die Gemeinde Windeby derzeit noch Entwicklungsmöglichkeiten hat. Das Land schreibt zurzeit den Landesentwicklungsplan vorzeitig fort. Es ist angedacht den Entwurf mit den dann neuen Zahlen in der Kabinettssitzung im Herbst zu beschließen. Sobald der Entwurf beschlossen vorliegt, wurde seitens des Landes in Aussicht gestellt, dass mit den neuen Zahlen bereits weiter gearbeitet werden kann. Somit kann die Zeit bis dahin genutzt werden, um die notwendigen Pläne (siehe Text unten) aufzustellen. Grundsätzlich könnte auch aufgrund der jetzigen Zahlen bereits über eine Entwicklung in Windeby nachgedacht werden. Im Zuge der Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen. Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums, sobald eine Gemeinde bauplanerisch tätig werden möchte. Weiterhin wäre es empfehlenswert, eine Überprüfung der Entwicklungsflächen im Außenbereich durch das Planungsbüro miterarbeiten zu lassen. Hier wird der Gemeinde aufgezeigt, in welchen angrenzenden Außenbereichslagen neue Baugebiete entstehen könnten, wenn sich im Innenbereich keine Planung realisieren lässt. Sollte die Gemeinde auf diese Flächen ausweichen wollen, hätte die Gemeinde sich mit einer solchen Prüfung bereits mit der Standortalternativenfrage auseinander gesetzt, welche in jedem Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen ist. Es wird somit angeraten, beide Prüfungen durch ein Planungsbüro durchführen zu lassen. Die Kosten liegen bei etwa 4.500,00 €.
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Beschluss: Es wird beschlossen, für die Gemeinde Windeby eine Innenentwicklungsanalyse sowie die Prüfung möglicher wohnbaulicher Entwicklungsflächen im Außenbereich aufzustellen. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, drei fachkundige Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes anzuschreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an das leistungsfähigste Planungsbüro zu vergeben.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung eines Halteverbotes im Bereich des Wendehammers "Bocksteen" im Ortsteil Kochendorf der Gemeinde Windeby |
Beschlussvorlage - 13/2018 Der Wendehammer in der Straße Bocksteen im Ortsteil Kochendorf der Gemeinde Windeby wird verstärkt als Dauerparkplatz (Abstellfläche für Wohnwagen, PKW-Anhänger etc.) genutzt.
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Es wird festgestellt, dass die auf dem Wendehammer abgestellten Fahrzeuge sowohl Anliegern als auch Ortsfremden bzw. einem Eigentümer aus einer anderen Straße der Gemeinde gehören. Die beantragte Anordnung eines Halteverbotes auf dem Wendehammer würde für Fahrzeuge aller Personen gelten, also auch für die Anlieger. Dies ist vom Antragsteller nicht gewollt, eine Nutzung der Anlieger soll weiterhin möglich sein. Es wird daher empfohlen, den Nichtanlieger zunächst aufzufordern, sein Fahrzeug zu entfernen. Auch die Baufirma, die im Rahmen des Breitbandausbaus seit Längerem dort ein Fahrzeug abgestellt hat, ist auf die unerlaubte Sondernutzung anzusprechen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Anordnung eines Halteverbotes im Bereich des Wendehammers "Bocksteen" bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu beantragen.
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Ja-Stimmen | :0 |
Nein-Stimmen | :5 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 7. | Sanierung, Unterhaltung Ringweg (Fußweg) Friedland |
Beschlussvorlage - 16/2018 Es wird darüber nachgedacht, die auf dem Übersichtsplan dargestellte ca. 310 m lange Gehwegfläche auszupflastern. Zurzeit ist der Gehweg asphaltiert und in einem schlechten Zustand. Um ihn zu sanieren, sind folgende Arbeitsschritte erforderlich:
Bei einer Gehwegbreite von 1,30 m beträgt die Gesamtfläche ca. 400 m². Ein bereits eingeholtes Angebot schließt mit einer Bruttosumme von 23.018,29 €. |
Auch wenn momentan keine Dringlichkeit für die Sanierung (Plasterung) des beschriebenen Gehweges vorliegt, soll die Maßnahme im Rahmen der dann erzielten Einheitlichkeit im Ortteil Friedland durchgeführt werden. Es handelt sich um den letzten nicht gepflasterten Bereich. Die Finanzierung wird aus den Rücklagen der Gemeinde beglichen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Gehweg im Ringweg auf ca. 310 m Länge zu sanieren und den Bürgermeister zu ermächtigen die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Verlängerung des Fußweges an der Dorfstraße in Richtung Feuerwehrgerätehaus |
Beschlussvorlage - 14/2018 In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.09.2017 wurde beschlossen, einen Ortstermin mit den zuständigen Genehmigungsbehörden zu koordinieren, um Klarheit über die Machbarkeit über die Gehwegsverlängerung bzw. über eventuell geforderte Auflagen zu erhalten. Dieser Ortstermin hat in der Zwischenzeit stattgefunden, an dem der LBV-SH, vertreten durch Frau Keste und Herrn Sachau, signalisiert hat, dass keine Einwände bezüglich der angedachten Maßnahme bestünden. Es muss jedoch eine Planungszeichnung von einem Ingenieurbüro erstellt werden, die das geplante Bauvorhaben darstellt. Zudem ist eine Tiefbaufirma zu beauftragen, die die Maßnahme umsetzen kann. Ein bereits eingeholtes Angebot schließt mit einer Endsumme von 18.986,33 €. Die Kosten zur Erstellung der Planungszeichung belaufen sich auf ca. 1.000,00 €, sodass die zu schulternde Gesamtsumme ca. 20.000,00 € beträgt.
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Das Vorhaben wird im Ausschuss rege diskutiert. Zum Einen wird die Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt als überflüssig angesehen, da im Rahmen der geplanten Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses höchstwahrscheinlich wieder Veränderungen in diesem Bereich vorzusehen sind. Daher sollte die Maßnahme bis zur Ferigstellung zurückgestellt werden. Zum Anderen wird durch die Umsetzung dieser geplanten Maßnahme die fußläufige Verbindung zwischen dem Ortsteil Kochendorf und dem Wanderweg um das Windebyer Noor geschlossen. Hier handelt es sich um den Europäischen Fernwanderweg E1. Auch ist die Maßnahme letztendlich als weitere Steigerung der Attraktivität der Region (Weltkulturerbe Osterwall) anzusehen. Da Verschönerungsmaßnahmen mehrere Jahre in der Gemeinde nicht durchgeführt wurden, sind die erforderlichen finanziellen Möglichkeiten für die Umsetzung vorhanden.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die bauliche Maßnahme umzusetzen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 20.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Pflasterarbeiten Dorfstraße |
Beschlussvorlage - 15/2018 Im Zuge des Breitbandausbaus sind diverse Gehwegstrecken in Kochendorf neu gepflastert worden. Um ein schlüssiges Gesamtbild zu bekommen, fehlt noch ein ca. 100 m langer Streifen am Ortsausgang von Haus Nr. 29 bis Haus Nr. 33 (Stromverteiler). Ein bereits vorliegendes Angebot für die ca. 180 m² große Fläche schließt mit einer Bruttosumme von 10.177,64 €.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Baumaßnahme umzusetzen. Die hierzu erforderlichen Kosten werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Antrag FFW auf Garage als Übergangslösung |
Beschlussvorlage - 17/2018 Die freiwillige Feuerwehr Kochendorf stellt den Antrag auf Errichtung einer Garage als Übergangslösung bis zur Fertigstellung des neuen Feuerwehrgerätehauses.
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Unterzubringen ist ein VW Bus T4, der als MTW (Mannschaftstransportwagen) genutzt wird und für die Freiwillige Feuerwehr Kochendorf einen hohen ideellen Wert hat. Die bevorzugte Errichtung einer Garage wird aufgrund der schnellen Aufstellung und einer anderweitigen Nutzungsmöglichkeit nach Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses dem Bau eines Carports vorgezogen. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, bis zur Gemeindevertretersitzung am 24.09.2018 ein Angebot für die Aufstellung einer Fertiggarage (ca. 3 x 6 m) einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten einzuholen. Gleichzeitig ist ein entsprechender Standort auf dem Grundstück ausfindig zu machen. Die geplante bauliche Anlage ist baurechtlich als verfahrensfreies Vorhaben anzusehen. Eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich. Da sich das Grundstück jedoch im Außenbereich der Gemeinde befindet und die geplante Maßnahme als Eingiff in Natur und Landschaft anzusehen ist, ist eine Natrschutzrechtliche Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreiss Rendsburg-Eckernförde einzuholen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, nach Vorlage eines Kostenvoranschlages dem Antrag auf Errichtung einer Garage zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, eine provisorische Unterstellmöglichkeit zu schaffen.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Bärbel Schiewer | Klaus-Dieter Kaschke |
Protokollführerin | Ausschussvorsitzender |