N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Windeby vom 20.11.2018.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.59 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Kaschke
Ausschussmitglied Gerhard Lüdrichsen
Ausschussmitglied Frank Möller
Ausschussmitglied Malte Quade
stellv. Ausschussvorsitzende Monika Ulbricht

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Ralf Koberg
Gemeindevertreter Harald Paulikat
Gemeindevertreterin Gabriele Pochhammer
Protokollführerin Bärbel Schiewer

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anfragen der Ausschussmitglieder
5. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
  Beschlussvorlage - 18/2018
6. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
  Beschlussvorlage - 23/2018
7. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H. - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung
7.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 19/2018
7.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 20/2018
7.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 21/2018
7.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 22/2018
8. Löschwasserversorgung Friedland
  Beschlussvorlage - 30/2018
9. Wasserversorgung Windeby - Siedlung
  Beschlussvorlage - 31/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.  

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.  

zu TOP 4. Anfragen der Ausschussmitglieder
Anfragen der Ausschussmitglieder werden nicht gestellt.  

zu TOP 5. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
Beschlussvorlage - 18/2018

Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll.

Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden.

Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein.

Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden.

Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine spätere Beschlussfassung wäre daher verbindlich.    


Beschluss:

Die Gemeinde beabsichtigt:

  1. Gesellschafterin der zu gründenden Klimaschutzagentur zu werden

  2. Einen jährlichen Gesellschafteranteil von 2 Euro pro Einwohner, mindestens 1.000,00 €, zu zahlen

  3. Die Regionalmarke zur Kommunikation zu nutzen

  4. Eine(n) zentralen AnsprechpartnerIn der Klimaschutzagentur zu benennen

  5. Die Aufgabe unter den genannten Voraussetzungen auf das Amt Schlei-Ostsee zu übertragen

Voraussetzungen sind:

  1. Das Mitspracherecht wird, wie im GmbH- Gesetz (§47 GmbHG) vorgeschrieben, äquivalent zum Gesellschafteranteil verteilt

  2. Die Beteiligung des Kreises an der Klimaschutzagentur, wobei er keine Mehrheit haben darf

  3. Ein/e zentraler AnsprechpartnerIn in der Klimaschutzagentur

  4. Das nachhaltige Engagement der Gemeinde durch Öffentlichkeitsarbeit nach außen zu tragen

  5. Eine Liegenschaft unserer Wahl in das Energiecontrolling der Klimaschutzagentur zu geben.   


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
Beschlussvorlage - 23/2018
Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt.
Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne.
Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.

Neuer
Planungsraum (PR)
Zugehörige Kreise / kreisfreie Städte
Alter
Planungsraum
(PR)
Bestehender LRP / Jahr
I
Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg
V
2002
II
Landeshauptstadt Kiel, Rendsburg- Eckernförde,
Plön, Neumünster
III
2000
III
Dithmarschen, Steinburg
IV
2005
Pinneberg, Segeberg, Stormarn,
Herzogtum Lauenburg
I
1998
Ostholstein, Hansestadt Lübeck
II
2003

Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dortauch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.      

Beschluss:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme zur Neuaufstellung der Landschaftsrahmenpläne des Landes S.-H. verzichtet.      

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H. - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung

zu TOP 7.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 19/2018
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt.

Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist.

All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit erneut Stellungnahmen abzugeben.

Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten.       

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.       

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 20/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".     

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.     

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 21/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".     

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.     

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 22/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".     

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.     

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Löschwasserversorgung Friedland
Beschlussvorlage - 30/2018
Um die Löschwasserversorgung in Friedland in Zukunft sicher stellen zu können, ist es erforderlich, das Wasservosorgungsnetz zu erneuern bzw. zwei Versorgungsbrunnen zu bohren. Hierzu wurden bereits vorläufige Angebote eines Fachunternehmens eingeholt, die sich wie folgt aufgliedern:
  1. Herstellung von 2 Brunnen für die Löschwasserversorgung 64.903,43 €
  2. Feurlöschleitung von Friedland bis Siedlung 30.955,17 €
  3. Feuerlöschleitung von Friedland bis Hauptstraße 39.053,72 €

Im Zuge der Angebotserstellung wird seitens der Fachfirma darauf hingewiesen, dass die angebotenen Kosten auch noch höher ausfallen können. Ob ausreichend Wasser gepumpt werden kann, sollte im Vorfeld durch eine Probebohrung festgestellt werden. Da die Geologie in Friedland sehr wechselnd ist, wird ein Anschluss an den Brunnen in Westerthal empfohlen. Zudem ist es so, dass die meisten Feuerlöschbrunnen selten genutzt werden und somit häufig mit der Zeit verokern. Daher ist mit zusätzlich anfallenden Wartungskosten zu rechnen.    

Vorab wird klargestellt, dass es sich bei den in der Vorlage unter 2. und 3. aufgeführten Leistungen um ein und die selbe Maßnahme handelt, die aus zwei Abschnitten besteht. Zur klaren Unterscheidung wird diese bei der weiteren Diskussion als "Variante 2" bezeichnet.

Im Vorwege hat eine Ortsbegehung durch den Bürgermeister, den Wehrführer, die Brunnenbaufirma und den Pächter der Ländereien in Westerthal stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass eine Durchführung der angedachten Verlegung einer Feuerlöschleitung von Westerthal zur Siedlung Friedland technisch realisierbar erscheint. Resultierend aus dieser Ortsbegehung und der Kenntnis über die geologischen Gegebenheiten in Friedland, spricht sich der Ausschuss für die Umsetzung der neu zu verlegenden Feuerlöschleitung, Variante 2, aus. Für diese Maßnahme ist durch die Amtsverwaltung ein zweites Angebot einzuholen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Variante 2 "Feuerlöschleitung von Westerthal nach Friedland mit zwei Zapfstellen" zu wählen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Auftrag bis zu einer Höhe von 70.000 € zu vergeben.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Wasserversorgung Windeby - Siedlung
Beschlussvorlage - 31/2018
Herr Doose beabsichtigt den Wasserliefervertrag für die Windeby - Siedlung fristgerecht bis zum 31.01.2019 aufzukündigen. Damit die Wasserversorgung auch in Zukunft für die Kunden aus der Windeby Siedlung sichergestellt werden kann, findet am 20.11.2018 ein Gesprächstermin im Amt Schlei - Ostsee statt, an dem der Sachverhalt mit Herrn Doose erörtert werden soll. Die Ergebnisse sollen dann innerhalb der Ausschusssitzung vorgestellt und beraten werden.   

Das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit wurde im Ausschuss abgestimmt.  

Beschluss:

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.     


Bärbel Schiewer  Klaus-Dieter Kaschke 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender