N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Windeby vom 11.06.2019.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Kaschke
Ausschussmitglied Gerhard Lüdrichsen
Ausschussmitglied Frank Möller
stellv. Mitglied Gabriele Pochhammer (stellv. für Monika Ulbricht)
Ausschussmitglied Malte Quade

Abwesend sind:
stellv. Ausschussvorsitzende Monika Ulbricht (entschuldigt vert. durch Gabriele Pochhammer)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Protokollführerin Bärbel Schiewer
Gast Matthias Maluck
3 Gäste

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anfragen der Ausschussmitglieder
5. Wohnbauliche Entwicklung in der Gemeinde Windeby
hier: Einschränkungen durch Denkmalschutz und der Abwasserbeseitigung
  Beschlussvorlage - 15/2019
6. Straßenbeleuchtung im Bereich Friedensthal
  Beschlussvorlage - 17/2019
7. Weiteres Vorgehen Neubau / Umbau Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 16/2019
8. Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Windeby für das Gebiet "südöstlich der Dorfstraße zwischen der Straße Schallund und der Kreisstraße 57" (Neubau Feuerwehrgerätehaus)
  Beschlussvorlage - 32/2018
9. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Windeby für das Gebiet "südöstlich der Dorfstraße zwischen der Straße Schallund und der Kreisstraße 57" (Neubau Feuerwehrgerätehaus)
  Beschlussvorlage - 33/2018

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Anfragen der Ausschussmitglieder
  • Ausschussmitglied Möller gibt bekannt, dass die Dachrinnen am ehemaligen Lehrerwohnhaus "Frohsein 5" marode sind und eine Erneuerung erforderlich wird. Da die Gemeinde als Eigentümer in der Pflicht steht, soll die Maßnahme durchgeführt werden.
  • Bürgermeister Pietrzak berichtet, dass für die Maßnahme der Verlegung einer Regenwasserleitung von Friedland nach Westertal bisher nur das Angebot der Fa. Paasch vorliegt. Auch auf mehrfache Nachfrage bei einer zweiten Fachfirma, wurde von dort kein Angebot abgegeben. Der Bauausschuss bittet den Bürgermeister daher, eine Preisanfrage bei einer weiteren Firma vorzunehmen. Wenn auch hier keine Reaktion erfolgt, soll der Fa. Paasch der Auftrag erteilt werden.
  • Auf Nachfrage berichtet der Bürgermeister über den Sachstand der Aufstellung einer Garage für den VW-Bus T4 (MTW Mannschaftstransportwagen). Die ehemals vorgesehene Betongarage (Kostenrahmen ca. 12.000 €) kommt aufgrund der zu geringen Höhenabmessung nicht mehr in Betracht. Nach noch einzuholender Zustimmung des Wehrführers soll nun eine Metallgarage mit den Ausmaßen 2,25 m Höhe, 6,0 m Länge und 2,38 Breite für Kosten in Höhe von ~ 4.000 € einschließlich der zu erstellenden Fundamente und der Aufstellung angeschafft werden.

zu TOP 5. Wohnbauliche Entwicklung in der Gemeinde Windeby
hier: Einschränkungen durch Denkmalschutz und der Abwasserbeseitigung
Beschlussvorlage - 15/2019
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.03.2019 wurden die Innenentwicklungspotentiale und die Potentialflächen für eine Siedlungsentwicklung durch das Planungsbüro Springer vorgestellt. In diesem Zusammenhang wurde angeregt, dass das Archäologische Landesamt noch einmal eingeladen werden soll, um die besonderen Pufferzonen entlang des Osterwalls zu begründen. Diese schränken die Gemeinde an einigen Stellen erheblich in der Entwicklung von Flächen ein.

Weiterhin soll sich sodann mit den Problemen der Hydraulik des gemeindlichen Abwassersystems beschäftigt werden. Es ist zu klären, ob ein Baugebiet am vorhandenen Bestand angeschlossen werden kann, ohne dass es besonderer baulicher Veränderungen bedarf. Um hierüber klare Aussagen treffen zu können, sollte die Gemeinde die Auswahl möglicher Wohnbauflächen konkretisieren. Diese wären dann durch ein externes Fachbüro auf den Anschluss an das gemeindliche Abwassersystem zu prüfen.  
Der Bauausschussvorsitzende Kaschke erläutert einleitend nochmals kurz den Wunsch der Gemeinde Windeby, im Ortsteil Kochendorf die einzelnen Siedlungen durch eine bauliche Entwicklung zusammenwachsen zu lassen. Die dafür erforderliche Untersuchung der potentiellen Siedlungsflächen durch das Planungsbüro Springer aus Busdorf wurde in der letzten Bauausschusssitzung vorgestellt. Die Analyse ergab leider ein sehr einschränkendes Ergebnis, da die meisten Flächen durch die sog. Pufferzonen des archäologischen Denkmals des Osterwalls belegt sind und eine bauliche Entwicklung dort nicht zulassen. Daraufhin wurde Herr Matthias Maluck vom Archäologischen Landesamt in Schleswig im Rahmen der heutigen Sitzung gebeten, die Situation vor Ort zu darzulegen.

Herr Maluck erläutert anschaulich die Bedeutung des Unesco-Weltklturerbes "Haithabu - Danewerk". Dieses erstreckt sich vom Windebyer Noor bis nach Hollingstedt. Der Osterwall ist ein Randbereich dieses Denkmals. Anlagen dieser Art wurden stets als Grenzwall zur Kontrolle des umliegenden Gebietes errichtet. Der Osterwall stösst von Westen in Höhe Liebesalllee und von Osten in Höhe Dorfstraße/Bocksteen an Kochendorf heran. Für eine Fortführung durch den Siedlungsbereich gibt es keinen Nachweis.

Archäologische Denkmäler obliegen dem Denkmalschutzgesetz. Dieses belegt die Denkmäler mit einem entsprechenden Umgebungschutz und sog. Pufferzonen. Um ein „Freistellen des Denkmals“ zu ermöglichen, kann die Ausdehnung dieser Pufferzonen unterschiedlich ausgeprägt sein. Diese Bereiche stehen konträr zum Wunsch des Zusammenwachsens der einzelnen Siedlungsbereiche in Kochendorf. Das Welterbe ist nunmal vorhanden. Da weitere Entwicklungsflächen in Kochendorf vorhanden sind, sollte sich die Gemeinde auch auf diese konzentrieren.

Auf die Anfrage des Bürgermeisters bezüglich der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses, das ebenfalls in der Pufferzone des Osterwalls liegt, erläuterte Herr Maluck, dass diese Situation anders zu betrachten ist. Hier handelt es sich um ein bestehendes Gebäude. Ähnlich wie auch bei Entwicklungen von landwirtschaftlichen Betrieben wird hier eine gewisse Großzügigkeit an den Tag gelegt. Sobald Planungen für das neuen Feuerwehrgerätehaus vorliegen, sollten diesedDem Landesamt übermittelt werden. Der Vorschlag des Herrn Maluck idazu ist, dies in Form einer Bauvoranfrage durchzuführen. Dabei könne bereits zu einem frühen Stadium eine Stellungnahme zur Erweiterung/Neubau getätigt werden.

Herr Kaschke schließt die Beratung mit dem Hinweis auf die Alternativflächen und dem dazugehörigen Antrag der Eigentümer, diese Flächen zu veräußern. Darauf sollte sich die Gemeinde fokussieren.
Er dankt Herrn Maluck für seine Ausführungen, die der Bauausschuss zur Kenntnis nimmt. Eine Festlegung auf ein bestimmtes Gebiet kann heute noch nicht erfolgen. Zudem ist zu klären, welchen Größenbedarf die Gemeinde hat. Sollen nur gemeindeansässige Interessierte berücksichtigt werden oder neue Bürger in die Gemeinde geholt werden. Dies ist in den Fraktionen und abschließend in der Gemeindevertretung zu beraten und zu beschließen.

Der Gemeinde ist bekannt, dass die Entwicklung eines Baugebietes den Ausbau des Abwassersystems erforderlich macht. Aus den Klärteichen wäre eine Kläranlage zu entwickeln. Dazu wäre der Ausbau in Form eines Trennsystems erforderlich. Ein hoher Kostenfaktor von mind. 4 Mio Euro als gemeindlicher Anteil ist dafür zu veranschlagen.

Beschluss:
Die durch das Archäologische Landesamt vorgetragenen Aspekte zu den Pufferzonen des Osterwalls werden zur Kenntnis genommen. 

zu TOP 6. Straßenbeleuchtung im Bereich Friedensthal
Beschlussvorlage - 17/2019
Seitens einer Anwohnerin aus der "Langen Linie" in Friedenthal wird der Antrag gestellt, die Straßenbeleuchtung von Hausnummer 20 bis zur Hausnummer 22 zu erweitern. Für die 145 m lange Wegstrecke sind mindestens vier Leuchten erforderlich. Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Kosten werden von der Amtsverwaltung auf ca. 10.000 € geschätzt. Es sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass es eine unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde Windeby gibt, in der es im § 2 Unterhaltungsarbeiten der Erschließungsstraße heißt:
Dem Unterzeichner ist der Zustand der Straße zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung bekannt. Wie bereits in mündlichen Verhandlungen erörtert, wird sich dieser Ausbauzustand nicht wertsteigernd verändern; ein rechtlicher Anspruch hierauf besteht nicht und wird von dem Unterzeichner auch nicht in Zukunft geltend gemacht.  

Vor Beginn der Bauausschusssitzung fand ein Ortstermin zu diesem Tagesordnungspunkt statt, an dem die Bauausschussmitglieder, der Bürgermeister, die Protokollführerin und die Antragstellerin, Frau von Kameke, anwesend waren. In dem Gespräch stellte sich heraus, dass der Antrag für das Aufstellen der Leuchten nicht aus einem Sicherheitsaspekt für die Benutzer der Straße begründet wird, sondern dass diese grundlegend für das Auffinden der E-Ladestation am Ende dieser Erschließungsstraße notwendig wird. Angelehnt an die Platzierung der Beleuchtung in der Straße "Lange Linie" werden nun die Standorte für zwei Leuchten in dem Streckenabschnitt von Hausnummer 20 bis 22 vorgesehen:
Zum Einen auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Hofzufahrt zum Grundstück Hausschildt "Lange Linie 18" zum Anderen an der Hofzufahrt "Reiterhof/Alassil Oase". Hier befindet sich die E-Ladestation, die von Jedermann genutzt werden kann.
Die veranschlagten Kosten von 10.000 € für vier Leuchten werden erheblich gemindert, da sowohl die Anzahl verringert als auch eine Alternative in Form von Solarleuchten vorgesehen wird. Ein entsprechendes Angebot ist vom Amt Schlei-Ostsee einzuholen.
Die vorhandene Leuchte im Einmündungsbereich dieser Erschließungsstraße ist durch entsprechenden Freischnitt und Ausrichtung zu optimieren.

Beschluss:
Es wird beschlossen, zwei Solarleuchten für die Wegstrecke, zum Einen im Bereich der Hofzufahrt "Hauschildt" und zum Anderen an der Hofzufahrt "Reiterhof/Alassil Oase", zu setzen. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Weiteres Vorgehen Neubau / Umbau Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 16/2019
Die Gemeinde Windeby beschäftigt sich bereits seit längerer Zeit mit dem Umbau / Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Im zweiten Halbjahr 2018 wurden verschiedene Hallen besichtigt. Die Feuerwehr sollte nun unter Berücksichtigung der Vorschläge über das weitere Vorgehen entscheiden. Überdies wurde Ende 2018 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um die Prozesse zu koordinieren und zu beschleunigen.

Im März 2019 wurde eine Planungsidee für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses erarbeitet. Der Raumbedarf wurde konkretisiert und mit der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse (HFUK) abgestimmt. Erst nachdem der konkrete Flächenbedarf bekannt ist, ist eine Bauleitplanung zielführend. Der Städteplaner benötigt für die Festlegung der zulässigen Nutzungen das Maß der Bebauung und den Bedarf an Außenanlagen (Parkplätze, Aufstellflächen, etc.). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans muss den tatsächlich notwendigen Bedarf widerspiegeln.

Auf Basis des zuvor genannten Entwurfs wurde der notwendige Aufstellungsbeschlusses für die Bauleitplanung getätigt. Hierzu wird auf die entsprechenden Tagesordnungspunkte verwiesen. Sollte der Geltungsbereich in Teilen nicht passen, kann dieser noch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss angepasst werden. Parallel hierzu erfolgt der notwendige Grunderwerb der angrenzenden Fläche.

Um Fördermittel zu beantragen, bedarf es einer entsprechend konkretisierten Planung und Kostenschätzung. Gemäß Richtlinie ist u. a. Voraussetzung, dass die Maßnahme vollständig geplant und die Gesamtfinanzierung bis auf die beantragten Mittel gesichert ist. Das Grundstück muss nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften bebaubar sein. Weiterhin ist beim Nachweis der Notwendigkeit einer Baumaßnahme der gegenwärtige bauliche Zustand des Feuerwehrgerätehauses sowie ggf. ein Raumprogramm entsprechend der Struktur der Feuerwehr darzulegen. Antragsfrist für die Fördermittel ist der 13.09.2019. Ein Baubeginn ist vor Entscheidung über den Förderantrag nicht zulässig.
Abschließend erfolgt noch einmal der Hinweis, dass der Neubau von Fahrzeughallen, die Erweiterung, der Ausbau und der Umbau eines Feuerwehrhauses sowie der Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus förderfähig ist. Beim Neubau eines Feuerwehrhauses wird es voraussichtlich nur eine Förderung auf den Teil geben, der Fahrzeughalle ist.

Die zuvor genannten Unterlagen/Nachweise können nicht von der Amtsverwaltung geleistet werden. Es wird die Beauftragung eines Architekten empfohlen. In der Vergangenheit war bereits ein Architekturbüro aus Eckernförde mit der Prüfung evtl. Lösungsmöglichkeiten beauftragt.
Es ist darüber zu beraten, ob dieses auch die weitere Planung übernehmen soll. Ziel muss es sein, auf Basis des o. g. Entwurfs die Planung soweit zu konkretisieren, dass der Förderantrag fristgerecht eingereicht werden kann. Hierzu kann es notwendig werden, weitere Vorprüfungen, wie z. B. Baugrunduntersuchungen, zu beauftragen.  

Auf Anfrage erläutert der Bauausschssvorsitzende, dass die Gemeinde bewusst die Arbeitsgruppe "Feuerwehrgerätehaus" ins Leben gerufen hat, um sämtliche vorbereitende Abstimmungen und Maßnahmen für die Planung des Feuerwehrgerätehauses durchzuführen. Das ist bisher auch so gehandhabt worden. Wenn zu dem momentan vorgelegten Planentwurf Änderungen und Anregungen vorzubringen sind, sind diese in schriftlicher Form bis zum GV-Termin an die Arbeitsgruppe zu stellen. Diese können dann entsprechend abgewogen und dem Architekten als Grundlage für die Ausführungsplanung mitgeteilt werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den bisher erarbeiteten Planentwurf (Stand 15.03.2019) weiter zu verfolgen. Ergänzend zu den Hochbauplanungen ist nun durch die Feuerwehr und die Gemeinde die Freiflächenplanung (Parkplätze, Aufstellflächen, etc.) zu konkretisieren. Mit der Erarbeitung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung der Fördermittel soll das Architekturbüro Wohlenberg beauftragt werden. Diese Planung dient dann auch als Grundlage für die Bauleitplanung.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen zu veranlassen (z. B. Baugrunduntersuchungen), die für die fristgerechte Beantragung der Fördermittel und die damit verbundene Kostenschätzung notwendig sind.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Windeby für das Gebiet "südöstlich der Dorfstraße zwischen der Straße Schallund und der Kreisstraße 57" (Neubau Feuerwehrgerätehaus)
Beschlussvorlage - 32/2018
Die Gemeinde Windeby plant das bestehende FWGH zu erweitern.
Die Erweiterungsmöglichkeiten des FWGH, die im Rahmen eines einfachen Baugenehmigungsverfahrens realisiert werden könnten, liegen bei bis zu 50 % der genehmigten Baumasse. Dies ist jedoch für den künftigen Bedarf nicht ausreichend, sodass die Notwendigkeit der Bauleitplanung besteht. (Das Thema war im Jahr 2018 bereits Bestandteil eines Planungsgespräches.)  

Herr Quade fragt an, ob der Geltungsbereich ausreichend groß definiert ist, um das geplante Feuerwehrgerätehaus darin unterzubringen. Die Protokollführerin weist darauf hin, dass sich der Geltungsbereich aus den geführten Vorgesprächen entwickelt hat und dementsprechend zur Abstimmung vorliegt.
Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Anpassung des Geltungsbereiches nachträglich erfolgen kann.

Beschluss:
  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 5. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "südöstlich der Dorfstraße zwischen der Straße Schallund und der Kreisstraße 57"* (Neubau Feuerwehrgerätehaus) überplant. Die Planung sieht folgende Änderungen vor: Neubau Feuerwehrgerätehaus
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Windeby für das Gebiet "südöstlich der Dorfstraße zwischen der Straße Schallund und der Kreisstraße 57" (Neubau Feuerwehrgerätehaus)
Beschlussvorlage - 33/2018
Siehe Beschlussvorlage 32/2018.  

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "südöstlich der Dorfstraße zwischen der Straße Schallund und der Kreisstraße 57"* (Neubau Feuerwehrgerätehaus) wird der B-Plan Nr. 5 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Neubau Feuerwehrgerätehaus
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Bärbel Schiewer  Klaus-Dieter Kaschke 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender