Sitzungsort: | in der Gastwirtschaft Mohr, Windeby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.25 Uhr |
Ausschussvorsitzender Klaus-Peter Haß |
Ausschussmitglied Heiko Basener |
wählbarer Bürger Marcus Klaes |
wählbarer Bürger Volker Wegner |
stellvertr. Ausschussvorsitzender Gerhard Wodi |
Bürgermeisterin Jutta Werner |
Gemeindevertreter Ralf Koberg |
Gemeindevertreter Stefan Leckband |
Gemeindevertreter Harald Paulikat |
Gemeindevertreter Peter Pietrzak |
Verwaltung Sylvia Boller |
Verwaltung Michael Eggers |
Protokollführer Norbert Jordan |
Gast Frank Springer |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 25.05.2010 |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Heizung Gemeindefreizeitstätte |
5. | 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Biogasanlage Windeby" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 16/2010 | |
6. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 für den Bereich "Biogasanlage Windeby" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 17/2010 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
9. | Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass die Ladung zur Sitzung ordnungsgemäß ergangen und der Ausschuss aufgrund der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. |
zu TOP 2. | Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 25.05.2010 |
Änderungsanträge werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Heizung Gemeindefreizeitstätte |
Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass zu diesem Tagesordnungspunkt am 30.08.2010 die letzten Abstimmungsgespräche mit den Stadtwerken Eckernförde erfolgt sind. Eine vorzeitige Unterrichtung der Ausschussmitglieder über den umfassenden Sachverhalt war somit leider nicht möglich. Weiterhin wird über das Prüfergebnis zur Installation von Solarkollektoranlagen auf der Gemeindefreizeitstätte berichtet. Durch den Protokollführer wird hieran anschließend ein umfassender Vermerk zu diesem Tagesordnungspunkt vorgetragen, der als Bestandteil dem Protokoll als Anlage beigefügt wird. Beschluss: Der Bauausschuss nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis. Auf dieser Grundlage soll durch die Verwaltung eine weiterführende Untersuchung der realisierbaren Möglichkeiten mit Einholung von Kostenangeboten erfolgen. Bevor eine Beratung in der Gemeindevertretung erfolgt, wird der Bauauschuss über diese Angelegenheit neu beraten. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Biogasanlage Windeby" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 16/2010 Die Gemeindevertretung hat am 08.06.2010 die nötigen Planungen für eine Erweiterung der vorhandenen Biogasanlage (BGA) in Windeby (Eichenallee) beschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 29.07.2010 eine Stellungnahme abgegeben. Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 29.06.2010 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt. Die für die weitere Bearbeitung erforderlichen Immissionsgutachten hinsichtlich Lärm und Geruch sind zwischenzeitlich erstellt worden. Die Geräuschimmissionsuntersuchung zur Erweiterung der Biogasanlage vom 16.07.2010 kommt zusammengefasst zu folgendem Ergebnis: Die Erweiterung der BGA führt in der Summe mit dem Anlagenbestand nicht zu relevanten Geräuschimmissionen in der Umgebung einschl. des im Osten geplanten Wohngebietes (Geltungsbereich des B-Planes Nr. 41 der Stadt Eckernförde). Das anlagenbezogene Verkehrsaufkommen der BGA löst keine Lärmimmissionskonflikte, im Hinblick auf die immissionsschutz- und planungsrechtlichen Belange, aus. Die Ermittlung der Geruchsimmissionen sowie Schornsteinmindesthöhe vom 14.07.2010 kommt zu folgendem Ergebnis: Eine Schornsteinmindesthöhe von 12 m über Grund ist nach Geruchsimmissionsrichtlinie auch im Hinblick auf die Geruchsimmissionen durch BHKW-Abgase ausreichend. Die belästigende Wirkung der vorhandenen Geruchsbelastung wird durch den Betrieb der geplanten BGA nicht relevant erhöht. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro die Entwurfsfassung für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist. |
Beschluss: 1. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet “Biogasanlage Windeby“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 für den Bereich "Biogasanlage Windeby" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 17/2010 Die Gemeindevertretung hat am 08.06.2010 die nötigen Planungen für eine Erweiterung der vorhandenen Biogasanlage (BGA) in Windeby (Eichenallee) beschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 29.07.2010 eine Stellungnahme abgegeben. Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 29.06.2010 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt. Die für die weitere Bearbeitung erforderlichen Immissionsgutachten hinsichtlich Lärm und Geruch sind zwischenzeitlich erstellt worden. Die Geräuschimmissionsuntersuchung zur Erweiterung der Biogasanlage vom 16.07.2010 kommt zusammengefasst zu folgendem Ergebnis: Die Erweiterung der BGA führt in der Summe mit dem Anlagenbestand nicht zu relevanten Geräuschimmissionen in der Umgebung einschl. des im Osten geplanten Wohngebietes (Geltungsbereich des B-Planes Nr. 41 der Stadt Eckernförde). Das anlagenbezogene Verkehrsaufkommen der BGA löst keine Lärmimmissionskonflikte, im Hinblick auf die immissionsschutz- und planungsrechtlichen Belange, aus. Die Ermittlung der Geruchsimmissionen sowie Schornsteinmindesthöhe vom 14.07.2010 kommt zu folgendem Ergebnis: Eine Schornsteinmindesthöhe von 12 m über Grund ist nach Geruchsimmissionsrichtlinie auch im Hinblick auf die Geruchsimmissionen durch BHKW-Abgase ausreichend. Die belästigende Wirkung der vorhandenen Geruchsbelastung wird durch den Betrieb der geplanten BGA nicht relevant erhöht. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro die Entwurfsfassung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist. |
Beschluss: 1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet “Biogasanlage Windeby“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 9. | Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Durch den Ausschussvorsitzenden wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt. Die anwesenden Gäste werden über die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse unterrichtet. |
Norbert Jordan | Klaus-Peter Haß |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |