N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Windeby vom 08.02.2011.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte, Frohsein, Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus-Peter Haß
Ausschussmitglied Heiko Basener
wählbarer Bürger Marcus Klaes
wählbarer Bürger Volker Wegner
stellvertr. Ausschussvorsitzender Gerhard Wodi

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Jutta Werner
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Kaschke
Gemeindevertreter Ralf Koberg
Gemeindevertreter Stefan Leckband
Gemeindevertreter Harald Paulikat
Verwaltung Jan Andresen
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Astrid Nissen und Frank Springfeld
Gast Andreas Steffen

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Wärmeversorgung Gemeindefreizeitstätte
  Beschlussvorlage - 3/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
7. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Themen:
  • Winter bedingte Straßenschäden
  • Umsetzung der fehlenden Hausnummernbeschilderung
  • Schäden am Noorwanderweg
  • Im Bereich „Dorfstraße“ ist beim Sturm eine Linde auf einem Privatgrundstück umgestürzt. Da die Gemeinde in diesem Bereich auch im Besitz von Linden ist und hierfür die Verkehrssicherungspflicht besitzt, sollte über eine Begutachtung der Bäume nachgedacht werden. Die Bürgermeisterin wird sich dieser Angelegenheit annehmen und mit einem Forstwirt Kontakt aufnehmen.
  • Knickpflegemaßnahmen im Bereich Christianshöh
    Das Ordnungsamt des Amtes Schlei-Ostsee sieht derzeit keinen Bedarf in dieser Sache an die betroffenen Grundeigentümer heranzutreten. Dies muss in der Verwaltung noch einmal erörtert werden.
  • Aktueller Sachstand zum Kanalkataster. Dieser Sachstand wird durch Herrn Andresen ergänzend erläutert.
  • Entschlammung der Klärteiche Friedland
    Im Rahmen dieser Maßnahme soll die vorhandene Böschung mit profiliert werden. Vor der Entschlammung sind noch einmal erforderliche Proben zu entnehmen und untersuchen zu lassen. Durch die Verwaltung wurden die in der näheren Umgebung ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe zwecks Abnahme des Klärschlamms angesprochen. Ein Interessent konnte jedoch nicht gefunden werden. Der Zaun soll nach dieser Maßnahme hergestellt werden. Ziel ist es, nach der Erntezeit 2011 die Maßnahme zu beginnen.
  • Zustand der im Gemeindegebiet vorhandenen Schmutzwasserpumpstationen
    U. a. muss in Windeby ein neuer Schacht gesetzt werden. Der Kostenanteil der Gemeinde liegt hier bei ca. 5.600,00 EURO. Weiterhin wurde darüber informiert, dass die Pumpstationen künftig einer besseren Betreuung bedürfen.

Hieran anschließend berichtet die Bürgermeisterin über folgende Punkte:
  • Das neue DSL ist seit kurzem für Kochendorf frei geschaltet. Vorerst soll der Bedarf der bestehenden Telekom Kunden abgedeckt werden.
  • Im Zuge der Verlegung der DSL-Leitungen ist im Bereich eine Rigole zugeschüttet worden.
    Herr Paulikat ergänzt diesen Sachverhalt dahingehend, dass die Bankette ebenfalls stark in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Durch Ausschussmitglied Wodi erfolgt der Hinweis, dass im Bereich Friedensthal „Lange Linie“ - Höhe „Alte Schule“ - das Wasser auf der Straße steht. Hier muss die Gemeinde tätig werden. Dies wurde zur Kenntnis genommen und soll sich näher angesehen werden.


zu TOP 5. Wärmeversorgung Gemeindefreizeitstätte
Beschlussvorlage - 3/2011

In der GV am 31.08.2010 wurde beschlossen, dass die Verwaltung weiterführende Untersuchungen der realisierbaren Möglichkeiten mit Einholung von Kostenangeboten anstrengen soll.

An dieser Stelle möchte Herr Andresen auf den Vermerk vom 31.08.2010 verweisen. Dieser wurde erst zur GV-Sitzung am 31.08.2010 vorgelegt und daher in der Sitzung nur zur Kenntnis genommen (Anlage zum Protokoll).
Ferner sind keine Kostenangebote eingeholt worden, da noch überhaupt nicht klar ist, wofür. Zudem sollen / dürfen Handwerker nur um Angebote gebeten werden, wenn auch tatsächlich eine Umsetzung einer Maßnahme in Aussicht steht bzw. beschlossen ist (Gebot der Fairness).

Letztendlich bedingt der Einbau einer Niedertemperaturheiztechnik (egal ob Gas oder Öl) ggf. automatisch die Anpassung der Wärmeverteilungsanlage. Das bedeutet, dass ein hydraulischer Abgleich gemacht werden muss und ggf. größere Heizflächen geschaffen werden müssen. Dort fängt dann ein Eingriff in die Gebäudesubstanz an, bei dem man schnell auf andere bauphysikalische Defizite stößt.

Insgesamt hat das Gebäude eine beheizte Fläche von rund 400 m². Davon werden sicherlich nicht alle Räume auf die gleiche Temperatur geheizt. Dennoch lässt sich ein mittlerer Energieaufwand für die Beheizung pro Quadratmeter Nutzfläche ermitteln:
  • Durchschnittlicher Heizölverbrauch rund 9.200 Liter pro Jahr (siehe Anlage)
  • Wirkungsgrad der alten Ölheizung 75 %, d.h. rund 25 % Energieverluste bei der Wärmeerzeugung
  • Schätzung des Warmwasserverbrauchs (Verweis auf anliegenden Vermerk vom 08.07.2010) auf 130 m³ pro Jahr, Aufwand der Warmwasserbereitung daher bei der alten Heiztechnik rund 10.000 Kwh/a
  • ((9.200 Liter Heizöl/a x 10 Kwh/Liter x 75 %)-10.000 Kwh) / 400 m² = 147,5 Kwh/m²a = Energieaufwand für die Beheizung pro Quadratmeter und Jahr
An diesem Wert lässt sich schon erahnen, dass das Gebäude mit dem derzeitigen Gebäudestandard nicht durchweg auf Wohntemperaturen beheizt wird. Dann müsste der Wert noch höher liegen. Überschlägig wird erklärt, dass folgende Gebäudestandards folgenden Energieaufwand zur Beheizung bedürfen (ohne Warmwasserbereitung):
-
Altbau ohne gedämmte Fassade und ohne gedämmtes Dach
bis 300 KWh/m²a
-
Haus nach Standard Wärmeschutzverordnung 1995
80 - 90 KWh/m²a
-
Niedrigenergiestandard nach EnEv
50 KWh/m²a
-
Passivhausstandard
15 KWh/m²a

Im Ergebnis soll deutlich werden, dass die Modernisierung der Heiztechnik durchaus bis zu 20 % Energieeinsparungspotential generieren kann, jedoch zwangsläufige Folgeinvestitionen nicht ausgeschlossen werden können oder gar dürfen.

Herr Andresen wird mit Herrn Steffen von den Stadtwerken ein Gespräch führen und erneut erörtern, ob es eine Möglichkeit gibt, zu einer Zusammenarbeit zwischen den Stadtwerken und der Gemeinde zu kommen (Stichwort Wärmecontract). Fakt ist, dass dann nicht alle Investitionen über den Grundpreis des Contractes abgedeckt werden können.
Das Ergebnis der Erörterung tragen Herr Steffen und Herr Andresen in der Bauausschusssitzung am 08.02.2011 vor.

Hinweis: Antrieb dieser Überlegungen waren nicht nur Gedanken der Energie- und Kosteneinsparung, sondern auch die mangelnde Sicherheit des Heizöllagers. Die Situation des Heizöllagers ist noch unverändert.


Ergänzend wird durch Herrn Andresen noch einmal das Gesamtpaket der möglichen Lösungsansätze, einschl. einer möglichen Gebäudesanierung, angesprochen. Hieran schließt sich innerhalb des Ausschusses eine kurze Diskussion über den Umfang der erforderlichen Maßnahmen an.

Die Gasleitung liegt im Bereich der K 57 bis vor die Gemeindefreizeitstätte (auf der gegenüberliegenden Seite der Zufahrt). Von dort müsste ein Anschluss bis zum Gebäude hergestellt werden. Diese Kosten wurden durch Herrn Steffen von den Stadtwerken Eckernförde auf ca. 13.000,00 EURO geschätzt. Nach Auffassung der Anwesenden Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter bestünde hier ggf. noch ein Einsparpotential, wenn Eigenleistung mit eingebracht wird.

Die Kosten für den Austausch der vorhandenen Heizungsanlage auf eine Gas-Niederbrennwertanlage würden incl. Anpassung aller Heizungsventile ca. 30.000,00 EURO betragen.

Herr Steffen schildert noch einmal kurz die Vorteile des möglichen Contractes mit den Stadtwerken:
  • Es wird nur die abgegebene Wärme zzgl. eines Grundbetrags gezahlt.
  • Mögliche Verluste im Bereich der Heizungsanlage selbst gehen zu Lasten der Stadtwerke.
  • Die Gemeinde hat keine Investitionskosten.
  • Die alte Heizungsanlage incl. Öltanks wird entsorgt.
  • Die Lieferung von Wärme wird auf 15 Jahre gewährleistet.
  • Die gesamte Wartung einschl. Reparatur und Schornsteinfeger geht zu Lasten der Stadtwerke.
  • Innerhalb der 15 Jahre ersetzen die Stadtwerke die Heizungsanlage kostenfrei bei Totalausfall.
  • Es wird ein 365 Tage Notdienst mit einer 30-minütigen Reaktionszeit gewährleistet.
  • Zum 01.01. und 01.07. eines Jahres erfolgt jeweils eine Preisanpassung an den aktuellen Markt.

Als „Nachteile“ wäre folgendes zu benennen:
  • ggf. die sehr lange Bindung mit einem Vertragspartner
  • Hohe Grundkosten (ca. 300,00 EURO im Monat bei ca. 50.000,00 EURO Investition).
  • Kein Wechsel zu Dritten Anbietern möglich.
Zur Möglichkeit des Wechsels zu einem Dritten Gasanbieter führt Herr Andresen aus, dass er über das Internetportal „Verivox“ eine Vielzahl von möglich günstigeren Anbietern zu einer Lieferung von Gas befragt hat. Keiner konnte eine Zusage geben. Die Hintergründe hierzu werden näher erläutert.


Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, einen Contract mit den Stadtwerken Eckernförde zu erarbeiten, der folgenden Inhalt hat:
- Austausch der Ölheizung gegen eine Gasheizung,
- Anpassung der Heizungsventile,
- Herstellung des Hausanschlusses und
- Ausbau der Öltanks.
Dieser Lösung soll dann noch einmal eine Kalkulation gegenüber gestellt werden, die die Eigenfinanzierung einer entsprechend neuen Heizungsanlage beinhaltet.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 7. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Die noch anwesenden Gäste wurden über die gefassten Beschlüsse dahingehend in Kenntnis gesetzt, dass eine Bauvoranfrage abgelehnt und einem Bauantrag zugestimmt wurde.



Norbert Jordan  Klaus-Peter Haß 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender