N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Windeby vom 05.04.2011.

Sitzungsort:  in der Gastwirtschaft Mohr, Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus-Peter Haß
Ausschussmitglied Heiko Basener
wählbarer Bürger Marcus Klaes
stellvertr. Ausschussvorsitzender Gerhard Wodi

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Volker Wegner (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Jutta Werner
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Kaschke
Gemeindevertreter Ralf Koberg
Gemeindevertreter Harald Paulikat
Protokollführer/in Jan Andresen
Gast  Dr. Tischler
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Biogasanlage Windeby"
5.1. a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Natuschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 6/2011
5.2. b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 7/2011
6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 für den Bereich "Biogasanlage Windeby"
6.1. a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 8/2011
6.2. b) Beschluss des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 9/2011
6.3. c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 10/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
9. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Frau Werner berichtet:
Die Ausschreibung für die Ausbesserungsarbeiten an den Gemeindestraßen des Amtes hat die Firma Jens Sievertsen aus Gettorf als wirtschaftlichsten Bieter ergeben.

Herr Haß berichtet:
In der Einfahrt zum Wiesenredder wurden ein Verkehrsschild und eine Tanne umgefahren. Der Verursacher ist bisher nicht ermittelt. Das Schild wurde wieder ausgestellt.


zu TOP 5. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Biogasanlage Windeby"

zu TOP 5.1. a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Natuschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 6/2011

Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde und die Begründung
haben in der Zeit vom 06.01.2011 bis 09.02.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 22.12.2010 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 29.06.2010.



Keiner der anwesenden Ausschussmitglieder ist befangen.

Herr Springer trägt die Abwägungen vor.


Beschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer- wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behördenbeteiligung vom 22.12.2010 – öffentliche Auslegung vom 06.01.2011 – 09.02.2011
B-Planes Nr. 4 für den Bereich „Biogasanlage Windeby“ sowie
3. Änd. F-Plan der Gemeinde Windeby
 
 
Datum:
Bedenken:
 

Stellungnahmen TöB, sonst. Behörden, NatSchVb.
2a.
Deutsche Telekom AG
 
 
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
Belange nicht berührt, daher keine weitere Beteiligung
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr durch den LBV- SH
 
 
17.
Forstbehörde Nord
28.12.2010
keine
18.
Archäologisches Landesamt
08.02.2011
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
11.01.2011
keine
21.a
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt
und ländl. Räume (LLUR)
(ehem. Amt für ländliche Räume)
 
 
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
01.02.2011
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
 
 
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
26.
Handwerkskammer
13.01.2011
keine
27.
Stadtwerke Eckernförde
 
 
28a.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
28.12.2010
keine
32.
Wasser-u. Bodenverband
„Am Noor“
 
 
34b.
- Sachbearbeiter im Hause (Entwässerung)
allgemein- alle Gem.
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
- AG Geobotanik in S.H.
- Naturschutzges. Dt. Wattenmeer e.V.
09.02.2011
03.08.2010
s. Stellungnahmen
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
08.02.2011
17.08.2010
s. Stellungnahmen
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
 
 
41.
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
Keine Bedenken im Scoping, daher keine weitere Beteiligung
43.
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 5 - Landesplanung
                       

07.02.2011 p.m.

keine
44.
Innenministerium des Landes
Schleswig-Holstein
- Abt. IV 6 - Ausländerangelegenheiten, Städtebau und Ortsplanung, Bauwesen
 
 
45.
Ordnungsamt im Hause
     (f. Verkehrssicherung)
Techniker im Hause
 
 


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
61.
Gemeinde Gammelby
27.12.2010
keine
62.
Gemeinde Fleckeby
03.01.2011
keine
66.
Gemeinde Goosefeld
 
 
60.
Gemeinde Kosel
06.01.2011
keine
68.
Stadt Eckernförde
Bauamt/ Abt. Planung
 
 
74.
Gemeinde Osterby
über das Amt Hüttener Berge
Belange nicht berührt, daher keine weitere Beteiligung

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5.2. b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 7/2011

s. Beschlussvorlage 6/2011



Keiner der anwesenden Ausschussmitglieder ist befangen.

Herr Springer trägt die Abwägungen vor.


Beschluss:

Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Windeby abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 für den Bereich "Biogasanlage Windeby"

zu TOP 6.1. a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 8/2011

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 06.01.2011 bis 09.02.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 22.12.2010 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 29.06.2010.



Keiner der anwesenden Ausschussmitglieder ist befangen.

Herr Springer trägt die Abwägungen vor.


Beschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer- wird Bestandteil des Originalprotokolls.


Insgesamt gingen ein:
Behördenbeteiligung vom 22.12.2010 – öffentliche Auslegung vom 06.01.2011 – 09.02.2011
B-Planes Nr. 4 für den Bereich „Biogasanlage Windeby“ sowie
3. Änd. F-Plan der Gemeinde Windeby
 
 
Datum:
Bedenken:
 

Stellungnahmen TöB, sonst. Behörden, NatSchVb.
2a.
Deutsche Telekom AG
 
 
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
Belange nicht berührt, daher keine weitere Beteiligung
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr durch den LBV- SH
 
 
17.
Forstbehörde Nord
28.12.2010
keine
18.
Archäologisches Landesamt
08.02.2011
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
11.01.2011
keine
21.a
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt
und ländl. Räume (LLUR)
(ehem. Amt für ländliche Räume)
 
 
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
01.02.2011
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
 
 
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
26.
Handwerkskammer
13.01.2011
keine
27.
Stadtwerke Eckernförde
 
 
28a.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
28.12.2010
keine
32.
Wasser-u. Bodenverband
„Am Noor“
 
 
34b.
- Sachbearbeiter im Hause (Entwässerung)
allgemein- alle Gem.
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
- AG Geobotanik in S.H.
- Naturschutzges. Dt. Wattenmeer e.V.
09.02.2011
03.08.2010
s. Stellungnahmen
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
08.02.2011
17.08.2010
s. Stellungnahmen
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
 
 
41.
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
Keine Bedenken im Scoping, daher keine weitere Beteiligung
43.
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 5 - Landesplanung
                       

07.02.2011 p.m.

keine
44.
Innenministerium des Landes
Schleswig-Holstein
- Abt. IV 6 - Ausländerangelegenheiten, Städtebau und Ortsplanung, Bauwesen
 
 
45.
Ordnungsamt im Hause
     (f. Verkehrssicherung)
Techniker im Hause
 
 


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
61.
Gemeinde Gammelby
27.12.2010
keine
62.
Gemeinde Fleckeby
03.01.2011
keine
66.
Gemeinde Goosefeld
 
 
60.
Gemeinde Kosel
06.01.2011
keine
68.
Stadt Eckernförde
Bauamt/ Abt. Planung
 
 
74.
Gemeinde Osterby
über das Amt Hüttener Berge
Belange nicht berührt, daher keine weitere Beteiligung

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.2. b) Beschluss des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 9/2011

Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des B-Planes durch den vorhabenbezogenen B-Plan ergänzt. Dieses Instrument des § 12 BauGB verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).

Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes.



Keiner der anwesenden Ausschussmitglieder ist befangen.

Herr Dr. Tischler trägt vor. Gegenüber dem bisher vorliegenden Entwurf wurden lediglich didaktische Änderungen vorgenommen. Lediglich die Absicherung der zugunsten der Gemeinde formulierten Inhalte wurde über ein Unterwerfungsformel zur Zwangsvollstreckung nach Ersatzvornahme ergänzt.
Direkte Fragen an Herrn Dr.Tischler werden nicht mehr gestellt.


Beschluss:

Der vorliegende Durchführungsvertrag wird beschlossen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.3. c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 10/2011

s. Beschlussvorlage 8/2011


Keine der anwesenden Ausschussmitglieder sind befangen.


Beschluss:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 9. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.



Jan Andresen  Klaus-Peter Haß 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender