Sitzungsort: | in der Gastwirtschaft Mohr, Windeby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.50 Uhr |
Ausschussvorsitzender Klaus-Peter Haß |
Ausschussmitglied Heiko Basener |
wählbarer Bürger Marcus Klaes |
stellvertr. Ausschussvorsitzender Gerhard Wodi |
wählbarer Bürger Volker Wegner (entschuldigt ) |
Bürgermeisterin Jutta Werner |
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Kaschke |
Gemeindevertreter Ralf Koberg |
Gemeindevertreter Harald Paulikat |
Protokollführer/in Jan Andresen |
Gast Dr. Tischler |
Gast Frank Springer |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Biogasanlage Windeby" |
5.1. | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Natuschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 6/2011 | |
5.2. | b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 7/2011 | |
6. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 für den Bereich "Biogasanlage Windeby" |
6.1. | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 8/2011 | |
6.2. | b) Beschluss des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 9/2011 | |
6.3. | c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 10/2011 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
9. | Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Frau Werner berichtet: Die Ausschreibung für die Ausbesserungsarbeiten an den Gemeindestraßen des Amtes hat die Firma Jens Sievertsen aus Gettorf als wirtschaftlichsten Bieter ergeben. Herr Haß berichtet: In der Einfahrt zum Wiesenredder wurden ein Verkehrsschild und eine Tanne umgefahren. Der Verursacher ist bisher nicht ermittelt. Das Schild wurde wieder ausgestellt. |
zu TOP 5. | 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Biogasanlage Windeby" |
zu TOP 5.1. | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Natuschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 6/2011 Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 06.01.2011 bis 09.02.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 22.12.2010 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 29.06.2010. |
Keiner der anwesenden Ausschussmitglieder ist befangen. Herr Springer trägt die Abwägungen vor. |
Beschluss: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Springer- wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5.2. | b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 7/2011 s. Beschlussvorlage 6/2011 |
Keiner der anwesenden Ausschussmitglieder ist befangen. Herr Springer trägt die Abwägungen vor. |
Beschluss: Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Windeby abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 für den Bereich "Biogasanlage Windeby" |
zu TOP 6.1. | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 8/2011 Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 06.01.2011 bis 09.02.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 22.12.2010 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 29.06.2010. |
Keiner der anwesenden Ausschussmitglieder ist befangen. Herr Springer trägt die Abwägungen vor. |
Beschluss: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Springer- wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6.2. | b) Beschluss des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 9/2011 Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des B-Planes durch den vorhabenbezogenen B-Plan ergänzt. Dieses Instrument des § 12 BauGB verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag). Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes. |
Keiner der anwesenden Ausschussmitglieder ist befangen. Herr Dr. Tischler trägt vor. Gegenüber dem bisher vorliegenden Entwurf wurden lediglich didaktische Änderungen vorgenommen. Lediglich die Absicherung der zugunsten der Gemeinde formulierten Inhalte wurde über ein Unterwerfungsformel zur Zwangsvollstreckung nach Ersatzvornahme ergänzt. Direkte Fragen an Herrn Dr.Tischler werden nicht mehr gestellt. |
Beschluss: Der vorliegende Durchführungsvertrag wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6.3. | c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 10/2011 s. Beschlussvorlage 8/2011 |
Keine der anwesenden Ausschussmitglieder sind befangen. |
Beschluss: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 9. | Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. |
Jan Andresen | Klaus-Peter Haß |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |