Sitzungsort: | im Gasthaus Mohr, Liebesallee 1, 24340 Windeby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.10 Uhr |
Ausschussvorsitzender Klaus-Peter Haß |
wählbarer Bürger Marcus Klaes |
wählbarer Bürger Volker Wegner |
Ausschussmitglied Jutta Werner (stellv. für Heiko Basener) |
stellvertr. Ausschussvorsitzender Gerhard Wodi |
Ausschussmitglied Heiko Basener (entschuldigt vert. durch Jutta Werner) |
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Kaschke |
Gemeindevertreter Ralf Koberg |
Gemeindevertreter Peter Pietrzak |
Protokollführer Norbert Jordan |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) |
Beschlussvorlage - 16/2011 | |
6. | Gehwegteilsanierung Dorfstraße 29 im Bereich der Linden |
Beschlussvorlage - 19/2011 | |
7. | Errichtung einer Terrassenüberdachung an der Gemeindefreizeitstätte |
Beschlussvorlage - 23/2011 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
10. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Durch den Ausschussvorsitzenden wird um Ergänzung der Tagesordnung um folgende Punkte gebeten: Die CDU-Fraktion hat einen Antrag auf Herstellung einer Terrassenüberdachung an der Gemeindefreizeitstätte gestellt. Dieser Punkt soll an das Ende des öffentlichen Teils gestellt werden. Durch einen Anlieger der Eichenallee wurde ein Antrag auf Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes gestellt. Dieser Punkt soll an das Ende des nichtöffentlichen Teils gestellt werden. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Weitere Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Themen:
Durch Herrn Wodi werden folgende Punkte ergänzt:
Weiterhin wird auf Nachfrage durch die Bürgermeisterin folgendes berichtet:
Weitere Informationen werden nicht vorgetragen.
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zu TOP 5. | Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) |
Beschlussvorlage - 16/2011 Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend. In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe. Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll. Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden. Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern. Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft. Dieser charakteristische Landschaftsraum erstreckt sich auch in Teilen (Bereich um das Windebyer Noor herum) auf das Gemeindegebiet Windeby. Losgelöst von dieser Sachlage hat die Gemeindevertretung Windeby am 09.06.2009 beschlossen, aufgrund mangelnder Verfügbarkeit, keine Eignungsflächen im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes zu melden. Eine Beeinträchtigung des Gemeindegebietsdurch evtl. Eignungsflächen in den Nachbargemeinden ist nicht zu erwarten. In der Entwurfsfassung des Regionalplans sind in den Nachbargemeinden ebenfalls keine Eignungsflächen vorhanden. |
Beschluss: Die Gemeindevertretung spricht sich grundsätzlich für die Nutzung der Windkraft im Gemeindegebiet aus. Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Windeby in Teilen als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Gehwegteilsanierung Dorfstraße 29 im Bereich der Linden |
Beschlussvorlage - 19/2011 Am 15.07.2011 fand ein Ortstermin statt, um die Gehwegsituation und den Lindenbaumbestand in der Dorfstraße in Kochendorf vor dem Grundstück des Hauses Nr. 29 einschätzen zu können. Hierbei wurde festgestellt, dass das Lichtraumprofil im öffentlichen Verkehrsraum dringend freizuschneiden ist. Dieses wurde bereits zeitnah erledigt, nachdem ein Fachmann die betroffenen Bäume als gesund einstufte. Des weiteren hat das Wurzelwerk der groß gewachsenen Linden die Gehwegbefestigung sowie die beiläufige aus Natursteinen aufgesetzte Mauer beschädigt. Laut Aussage der UNB des Kreises Rendsburg Eckernförde besitzen die Linden ortsbildprägenden Karakter und dürfen nicht gefällt werden. Nun gilt es eine pragmatische Lösung zu finden, den Gehweg im Bereich der Bäume so zu gestalten, dass die jetzt durch die Unebenheiten vorhandenen Stolperstellen entschärft werden. Eine mögliche und kostengünstige Lösung zur Sanierung des Gehweges wäre:
Die gleichzeitig begutachtete Felssteinmauer zum Grundstück Dorfstr.29 wurde offensichtlich ebenfalls durch das Wurzelwerk der Bäume beschädigt. Das vermörtelte Fugenbild im Natursteinmauerwerk weist Abplatzungen bzw. Risse auf. In einigen Bereichen haben sich einzelne Felssteine leicht verschoben. Eine mögliche und kostengünstige Lösung zur Sanierung der Mauer wäre:
Die Kosten zur Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahme wird auf ca. 2.000,00 € Brutto geschätzt. Der Bauausschuss hat ergänzend über eine mögliche Straßeneinengung oder -verlegung sowie eine Veränderung der Gehwegführung beraten. Für diese wäre ein Fachplaner zu beauftragen. |
Innerhalb des Ausschusses wird ergänzend über eine mögliche Straßeneinengung oder -verlegung sowie Veränderung der Gehwegführung gesprochen. Bevor eine Sanierung erfolgt, sollten sich Gedanken über mögliche weitergehende Instandsetzungsmaßnahmen gemacht werden. Ggf. ist eine größere Maßnahme, langfristig betrachtet, die effizientere. Durch den Protokollführer wird darauf hingewiesen, dass durch die Verwaltung eine kostengünstige Sofortmaßnahme erarbeitet wurde, die durchaus auch für längere Zeit halten kann. Sofern eine Veränderung des Straßenkörpers thematisiert werden soll, wird empfohlen, einen Fachplaner hinzuzuziehen. Nach eingehender Diskussion, auch über die Unterhaltungsmaßnahme an der Natursteinmauer, wird beantragt, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ergänzen: Der Bauausschuss sieht dennoch einen Bedarf, in diesem Bereich die Gehwegführung / -unterhaltung grundsätzlich zu prüfen. Hierüber wird der Bauausschuss zu einem späteren Zeitpunkt erneut beraten. Betreffend der Unterhaltungsmaßnahme an der Natursteinmauer ist sich vor Beginn der Maßnahme mit dem betroffenen Grundeigentümer ins Benehmen zu setzen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Bauausschuss wird die Gehwegführung/-unterhaltung zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich prüfen. Bezüglich der Unterhaltungsmaßnahme an der Natursteinmauer ist der betroffene Grundstückseigentümer vor Beginn der Maßnahme ins Benehmen zu setzen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Errichtung einer Terrassenüberdachung an der Gemeindefreizeitstätte |
Beschlussvorlage - 23/2011 Mit Datum vom 03.09.2011 wurde durch die CDU-Fraktion der Gemeinde Windeby folgender Antrag zur Beratung und Beschlussfassung eingereicht: Durch ein Vordach, bzw. eine Überdachung wären viele Veranstaltungen im Bereich der Freizeitstätte nicht mehr in dem Maße vom Wetter abhängig, wie sie es derzeit sind. Speziell Außenveranstaltungen benötigen bei schlechtem Wetter einen Unterstand, z. B. für Zuschauer, Verkauf, Abstellfläche. Aber auch bei normalen Festivitäten wird häufiger gegrillt, was bei regnerischem Wetter durchaus die Planung erschwert. |
Durch Gemeindevertreter Kaschke erfolgt der Hinweis, dass hierüber bereits schon einmal bei der Sanierung der Gemeindefreizeitstätte nachgedacht wurde. Dies wurde jedoch aus verschiedenen Gründen wieder verworfen. Hieran schließt sich eine kurze Diskussion über das Erfordernis eines solchen Daches und den den damit verbundenen Kosten an. Insgesamt kann festgehalten werden, dass das Grillen unter einem solchen Dach als kritisch eingestuft wird und die voraussichtlichen Kosten nicht im Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf stehen. |
Beschluss: |
Ja-Stimmen | :0 |
Nein-Stimmen | :3 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 10. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. |
Norbert Jordan | Klaus-Peter Haß |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |