Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt. Dabei hat sich herausgestellt, dass das die in der Vergangenheit aufgrund hoher Kosten entstandenen Defizite im Bereich der Schmutzwassergebühren durch die letzte Gebührenerhöhung ab 2009 aufgefangen werden konnten.
Für die Klärteichentschlammung in Friedland eingeplante Kosten können größtenteils durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage und den Verzicht auf eine entsprechende Rückstellung in 2012 gedeckt werden.
Somit wird vorgeschlagen, die Zusatzgebühr je m³ Abwasser von bisher 2,50 € auf 2,00 € zu senken.
Im Bereich der Niederschlagswassergebühren entsteht wegen des Verzichts auf Gebührenerhöhungen seit Jahren ein Fehlbetrag.
Kostendeckung und Abbau des Defizits könnte durch eine Erhöhung von 0,55 € auf 0,65 € pro m² bebauter und befestigter Fläche, von der Niederschlagswasser in das Netz der Gemeinde eingeleitet wird, erreicht werden.
Die Änderungen der Satzung in Artikel 2 und 3 haben klarstellenden Charakter und dienen der rechtssicheren Anwendung durch die Verwaltung.