Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
29/2011
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
02.11.2011

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 10.11.2011 
Gemeindevertretung 29.11.2011 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 18.300,- € erhöht und damit gegenüber bisher 991.800,- € auf nunmehr 1.010.100,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 16.800,- € erhöht und damit gegenüber bisher 131.700,- € auf nunmehr 148.500,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.



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Christian Levien
-Verwaltung-