Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
2/2012
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
03.02.2012

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung 13.03.2012 

Betreff:
Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Sachverhalt:

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Windeby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Diese beschließt über die Jahresrechnung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2011.


Abstimmungstext:

Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Windeby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Fassung mit Maßgabe der im Finanzausschuss gemachten Bemerkungen zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.



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Christian Levien
-Verwaltung-

Anlagen:
Jahresrechung 2011 der Gemeinde Windeby