Hinsichtlich der Zahlung eines Kostenausgleichs für Krippenkinder wurde Klage durch die Anwältin der Waldorfeinrichtung erhoben. Hierbei handelt es sich um einen Musterprozess für ein Kind, das aus Rieseby kommt. Bei Entscheidung durch das Gericht wurde der Waldorfeinrichtung zugesichert, dass diese Entscheidung auch auf ein weiteres Kind aus Waabs übertragen wird. Die Anwältin möchte jedoch, dass noch ein weiteres Kind, nämlich Katinka Freiwald aus Windeby, in die Entscheidung mit einbezogen wird. Für dieses Kind wurde jedoch bereits mit Bescheid vom 01.09.2011 ein Ablehnungsbescheid erteilt, der bereits rechtskräftig ist.
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