Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Windeby

Vorlage
6/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Anike Braun   
 
28.02.2012

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Kostenausgleich für Krippenkinder in Waldorfeinrichtungen

Sachverhalt:

Hinsichtlich der Zahlung eines Kostenausgleichs für Krippenkinder wurde Klage durch die Anwältin der Waldorfeinrichtung erhoben. Hierbei handelt es sich um einen Musterprozess für ein Kind, das aus Rieseby kommt. Bei Entscheidung durch das Gericht wurde der Waldorfeinrichtung zugesichert, dass diese Entscheidung auch auf ein weiteres Kind aus Waabs übertragen wird. Die Anwältin möchte jedoch, dass noch ein weiteres Kind, nämlich Katinka Freiwald aus Windeby, in die Entscheidung mit einbezogen wird. Für dieses Kind wurde jedoch bereits mit Bescheid vom 01.09.2011 ein Ablehnungsbescheid erteilt, der bereits rechtskräftig ist.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, dem Verfahren nicht beizutreten. Im Übrigen wird von der Rechtskraft der bereits getroffenen Entscheidung ausgegangen.



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Anike Braun
-Verwaltung-

Anlagen:
Rechtskräftiger Ablehnungsbescheid, erneuter Antrag des Waldorfkindergartens, Schreiben vom Amt vom 02.12.2011 sowie Schreiben von der Anwältin vom 01.02.2012