Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bauausschuss | |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
Geschwindigkeitsreduzierungen |
Sachverhalt: |
Lt. Protokollauszug der Sitzungsniederschrift der Gemeindevertretung Windeby v. 18.06.2013 wurden hinsichtlich der Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen Überlegungen angestellt wie folgt: 1. Einrichtung Tempo-30-Zone "Lange Linie" 2. Einrichtung Tempo-30-Zone "Eichenallee" 3. Einrichtung Geschwindigkeitsreduzierung 70 km / h im Bereich der Einmündung Friedland auf der L 265 Die Protokollierung weist aus, dass die Angelegenheit im Bauausschuss nochmals diskutiert werden möge. In der Bauausschusssitzung am 23.09.2013 wird folgendes bekannt gegeben und beraten: Unter TOP 27 der letzten GV wurde beschlossen, einen Antrag auf Einrichtung einer 30-er Zone in Kochendorf zu stellen. Dieser Antrag wurde am 11.07.2013 an die Verkehrsaufsicht des Kreises gesendet. Eine Eingangsmitteilung wurde unterdessen an das Amt übersendet, die Bearbeitung wird sich aber aus Auslastungsgründen verzögern. Zu den o.g. Einzelpunkten 1-3 wurde beraten: zu 1: Da die Akzeptanz einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nach Auffassung des Ausschusses in der „Langen Linie“ bei den Kraftfahrzeugführern keine Akzeptanz erlangen wird, soll davon zunächst abgesehen werden. Stattdessen soll sowohl die Verwaltung als auch ein Fachplaner gebeten werden, Ideen für andere Möglichkeiten der Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten zu entwickeln (Schraffen, Aufpflasterungen...). Diese sollen dann zu einer späteren Bauausschusssitzung vorgetragen werden. Ferner soll als Basis für diese Überlegungen die Geschwindigkeitsmesstafel aufgebaut und die Ergebnisse ausgewertet werden. zu 2: Es gilt zu klären, ob eine 30-er Zone oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h formal richtig ist. Es soll ein Antrag auf eine entsprechende Beschilderung bei der Verkehrsaufsicht gestellt werden. Beginnen soll die Beschilderung auf der einen Seite vor der Adresse "Eichenallee 1" und auf der anderen Seite am Ortsschild (nahe der L 265). Als Argumente für die Untermauerung der Notwendigkeit sollen folgende Stichpunkte ausformuliert werden.
zu 3: Von Eckernförde kommend Richtung Osterby ist bereits heute im Anberg eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h vorhanden. In der Gegenrichtung von Osterby kommend gibt es keine Begrenzung. Für die Einrichtung dieser mangelnden Beschilderung soll ein Antrag an die Verkehrsaufsicht des Kreises gestellt werden. Als Argumente für die Untermauerung der Notwendigkeit sollen folgende Stichpunkte ausformuliert werden.
Ergänzend zu diesen Punkten wird beraten:
Ferner wird festgestellt, dass ortsfremde Fahrzeugführer durch Navigationsgeräte über den Schnaaper Weg von der L 265 an die B 76 geführt werden. Da dieser schmale Gemeindeweg bzw. Stadtweg auch ein Schulweg und Weg zur Badestelle am Schnaaper See ist (Kinder), würde man dieser Fehlentwicklung gerne entgegenwirken. In Ermangelung eines Konsenses wird der Ausschussvorsitzende dieses Thema selbstständig auf einer der kommenden Tagesordnungen des Bauausschusses neu aufnehmen. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, für die im Sachverhalt geschilderten Bereiche die Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen zu beantragen. |