Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
26/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
31.10.2013

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 11.11.2013 
Gemeindevertretung 25.11.2013 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 58.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.128.400,- € auf nunmehr 1.187.300,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 7.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 102.700,- € auf nunmehr 109.900,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.



.....................................
Christian Levien
-Verwaltung-