Grundsätzlich begrüßt die Gemeinde sinnvolle Maßnahmen, die der ökologischen Aufwertung von Flächen im Gemeindegebiet dienen. Im konkreten Fall muss aber sicher gestellt sein, dass der Noorwanderweg in seiner jetzigen Form erhalten bleibt, also nicht durch Vernässungsmaßnahmen schlechter oder gar nicht mehr passierbar wird. Auch muss sichergestellt werden, dass durch eventuelle Ansiedlung geschützter Flora und Fauna in dem neuen Biotop die Benutzung des Wanderweges in keiner Weise beeinträchtigt wird, jetzt und in der Zukunft nicht. Drittens ist die Gemeinde von allen Folgekosten freizuhalten, die eventuell entstehen, um den Wanderweg in seinem jetzigen Zustand zu erhalten.
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