Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
4/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
12.03.2014

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
4. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Biogasanlage Windeby" - Fassung für das frühzeitige Beteiligungsverfahren

Sachverhalt:

30.09.2013 – Aufstellungsbeschlüsse der Gemeinde für die F-Plan- und B-Plan-Änderungen zur planungsrechtlichen Absicherung für ein Erdspeicherbecken im nordwestlichen Anschluss an den vorhandenen B-Plan.

Jan. 2014 – Vorlage der Vorentwürfe für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Es hat sich bei der Planung gezeigt, dass die im Ursprungsplan festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) für Nebenanlagen von 0,5 nicht ausreicht, so dass auf 0,6 erhöht werden müsste.

Hierzu erläutert der Vorhabenträger, dass es sinnvoll ist, Lagerungs-Alternativen für andere Substrate vorzuhalten. Rüben könnten zwar in einem Fahrsilo (wie vorhanden) gelagert werden – dies ist aber schwierig. Besser hierfür wäre eine Lagune.
Angedachte Variante 1: Gärreste-Lagerung, Variante 2: Rübenlagerung oder andere Substrate
Diese zusätzlichen Lagerungsflächen würden in die GRZ-Berechnung der Nebenanlagen fallen und die Erhöhung auf 0,6 erforderlich machen.

Der Gemeinde sind folgende Punkte wichtig:
  • Es darf zu keinen Geruchsbelästigungen kommen
  • Kein zusätzlicher Verkehr
  • Keine Erhöhung der Betriebsleistung
Diese Punkte wären im Durchführungsvertrag festzuhalten.

Auch sollen die vorliegenden Bauleitplanungs-Vorentwürfe zur Zustimmung an die Gemeindevertretung gehen. Da diese bereits am 24.03.2014 tagt, wird aus Zeitgründen auf einen vorgeschalteten BauA verzichtet. Der Vorhabenträger wird zur Sitzung geladen.


Abstimmungstext:

1. Die Vorentwürfe der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich "Biogasanlage Windeby" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen zur Kenntnis genommen.
                       
2. Mit den Vorentwürfen der Pläne und der Begründung sind die von der Planung berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Naturschutzverbände, Nachbargemeinden und die Öffentlichkeit zu beteiligen. (frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung).



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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:

Fassung für das frühzeitige Beteiligungsverfahren
Mail von Herrn Niederhausen v. 07.03.2014