Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
14/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
05.03.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bauausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Biogasanlage Windeby"
b.) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Sachverhalt:

Siehe Beschlussvorlage 13/2015.


Abstimmungstext:

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Biogasanlage Windeby" und die Begründung sowie der VEP werden in der vorliegenden Fassung gebilligt/ mit folgenden Änderungen gebilligt:
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sowie der VEP sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.



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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurfs- und Auslegungsfassung und VEP