Am Anfang des Jahres wurde in Sitzungen des Sozialausschusses über die Weiterentwicklung der Gemeinde Windeby beraten. In dem sich daraus gebildeten "Ideen-Cafe" wurde auch der Vorschlag laut, einen zentraleren Ort für den Treffpunkt der Gemeinde zu suchen.
Im Juli 2015 wurde von einem Interessenten aus dem sozialen Bereich aus der näheren Umgebung ein Kaufinteresse an dem Objekt bekundet. Im Zusammnehang mit der Weiterentwicklung der Gemeinde wird daher der Beratungsbedarf über die weitere Nutzung der Gemeindefreizeitstätte Frohsein konkret. Dabei ergeben sich folgende Möglichkeiten:
Die Gemeindefreizeitstätte befindet sich im Außenbereich der Gemeinde Windeby. Gemäß § 35 (2) können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist. Im Rahmen einer Nutzungsänderung ist das Vorhaben zu prüfen.
Nach Rücksprache mit der Unteren Bauaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist die jetzige Ausnutzung des Grundstücks als bindend anzusehen, eine bauliche Erweiterung wäre nicht genehmigungsfähig.
Eine Alternative ist ein B-Plan-Verfahren, in dem das Gebiet überplant würde. Für die Aufstellung wäre eine fundierte städtebauliche Begründung erforderlich, die eine Ausweisung als Sondergebiet/Sozialer Bereich für diesen Standort am Windebyer Noor im Außenbereich der Gemeinde rechtfertigt. Hierzu hat bereits ein Gespräch mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde stattgefunden, in dem im Hinblick auf die Landesplanung wenig Aussicht auf Erfolg für die Aufstellung hervorgegangen ist.