Abschließender Beschluss
Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Biogasanlage Windeby" der Gemeinde Windeby abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt.
Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Windeby für das Gebiet "Biogasanlage Windeby" zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.