Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
15/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
11.05.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bauausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung

Sachverhalt:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Windeby wurde am 08.04.1997 beschlossen und trat zum 17.04.1997 in Kraft. Nach § 2 (1) des Kommunalabgabengesetzes S.-H. verliert diese Satzung zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Dieser Fall tritt für die Gemeinde zum 16.04.2017 ein.

Basis für die Beitrags- und Gebührensatzung ist die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde. Diese wurde am 27.05.1991 erlassen und hat bisher zwei Änderungen erfahren.

Zwischenzeitlich haben sich die rechtlichen Grundlagen im Landeswassergesetz S.-H. (LWG) geändert. Gemäß § 31 (5) LWG können die Gemeinden entsprechend ihrem Abwasserbeseitigungskonzept in der Abwasserbeseitigungssatzung vorschreiben, dass und in welcher Weise Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in Gewässer einzuleiten ist, sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten möglich und wasserwirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Übertragung erfolgte bisher weder im Abwasserbeseitigungskonzept noch in der Abwasserbeseitigungssatzung. Somit wäre bis zum heutigen Tag die Gemeinde für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig.

Ziel ist es, alle rechtlichen Grundlagen zur Abwasserbeseitigung auf den neuesten Stand zu bringen. Nachdem zum Abwasserbeseitigungskonzept und zur Abwasserbeseitigungssatzung die notwendigen Genehmigungen der Unteren Wasserbehörde erteilt wurden, ist dann im vierten Quartal über die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zu beraten. Dieser Prozess ist zur rechtssicheren Regelung der Abwasserbeseitigung und der damit verbundenen Erhebung von Beiträgen und Gebühren unerlässlich.

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass der Gemeindevertretung eine Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2017 vorgelegt werden wird, damit Vorauszahlungen auf die Abwasserbeseitigungsgebühren am Anfang des Jahres 2017 für das gesamte Jahr rechtssicher erhoben werden können. 
 

Abstimmungstext:
Der Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung (Stand 13.05.2016) wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.  


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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung (Stand 13.05.2016)