Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
42/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
09.11.2016

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 21.11.2016 
Gemeindevertretung 28.11.2016 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016

Sachverhalt:
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 11.600,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.263.900,- € auf nunmehr 1.275.500,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 234.500,- € erhöht und damit gegenüber bisher 94.500,- € auf nunmehr 329.000,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.     

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.     


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Christian Levien
-Verwaltung-

Anlagen:
1. Nachtraghaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2016