Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
44/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
09.11.2016

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 21.11.2016 

Betreff:
Vorbereitung einer Straßenausbaubeitragssatzung: Durchführung einer Informationsveranstaltung zum Vergleich einmaliger und wiederkehrender Beiträge in der Gemeinde Windeby

Sachverhalt:
Jede Gemeinde hat aufgrund von § 76 Abs. 2 der Gemeindeordnung die Pflicht, ihre Ausgaben (vorrangig vor Steuern) durch Einnahmen aus Entgelten für Leistungen zu decken- Entgelte für Leistungen sind auch Straßenausbaubeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG). § 8 KAG regelt die Erhebung der einmaligen Beiträge. Mit § 8a KAG-SH hat der Landesgesetzgeber grundsätzlich die Möglichkeit der Erhebung wiederkehrender statt einmaliger Straßenausbaubeiträge geschaffen. Danach werden die Investitionsaufwendungen für öffentliche Straßen auf alle Grundstücke verteilt, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straßen besondere Vorteile erwachsen. Die Zusammenfassung aller Verkehrsanlagen des gesamten Gemeindegebietes zu einem Abrechnungsgebiet wird in Windeby wegen der weit auseinander liegenden Ortsteile rechtlich nicht möglich sein- zusammenfassbare Verkehrsanlagen müssen für die Erhebung wiederkehrender Beiträge in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen.

Wichtig ist auch zu wissen, dass die wiederkehrenden Beiträge kein "Sparbuch" darstellen, auf das von Grundstückseigentümern regelmäßig eingezahlt wird, damit die Gemeinde dann irgendwann Straßen ausbaut.

Um sich mit den Fragestellungen zur möglichen Einführung wiederkehrender Beiträge inhaltlich ernsthaft auseinandersetzen zu können, bedarf es eines gewissen allgemeinen Grundverständnisses und des individuellen Blickes auf die einzelne Gemeinde; denn wie bei den einmaligen sind auch bei den wiederkehrenden Beiträgen das Straßennetz und die Grundstücksgegebenheiten der jeweiligen Gemeinde entscheidend (Bildung von Abrechnungsgebieten, Grundstücksgewichtung und die voraussichtlich anfallenden Kosten hierfür, bauliche Planungserfordernisse auf Seiten der Gemeinde, usw.).

Diese Informationen könnten im Rahmen einer Informationsveranstaltung für Gemeindevertreter und wählbare Bürger durch Herrn Belz von der Comuna-Gesellschaft für Kommunal- und Wirtschaftsberatung mbH erfolgen.

Entsprechende Veranstaltungen wurden bereits in den Gemeinden Güby, Barkelsby, Karby und Rieseby durchgeführt.
Mit entsprechender Vorbereitung würden hierfür Kosten je nach Aufwand in Höhe von 800 € bis 1000 € entstehen.

Anmerkung der Verwaltung:
Eine grundsätzliche Entscheidung der Gemeindevertretung zum weiteren Vorgehen zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung ist unabhängig von einer o.g. Veranstaltung erforderlich.
Für die Einführung einmaliger Straßenausbaubeiträge würde die Verwaltung einen Satzungsentwurf zur eingehenden Beratung mit der Gemeindevertretung erarbeiten.
Für die Einführung wiederkehrender Beiträge müsste hinsichtlich der Bildung von Abrechnungsgebieten rechtliche Beratung eingeholt werden. Die beitragsrechtliche Gewichtung aller Grundstücke innerhalb des Gemeindegebietes müsste an einen externen Dienstleister vergeben werden, da hierfür in der Verwaltung keine entsprechenden Kapazitäten frei sind. Ein zeitlicher Vorlauf von ca. 2 Jahren würde erforderlich.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, keine Informationsveranstaltung durchzuführen.


.....................................
Susanne Hagemeier
-Verwaltung-