Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
2/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Mona Wienholtz   
 
21.02.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bauausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Entsiegelung des stillgelegten Radweges zwischen Kochendorf und Frohsein auf Höhe Schallund

Sachverhalt:
In der Sitzung des Umweltausschusses vom 20.10.2016 hat Herr Koberg die Entsiegelung von Flächen in der Gemeinde Windeby angeregt. Ein Vorschlag für eine Fläche, die entsiegelt werden könnte, ist der Teil des stillgelegten Radweges zwischen Kochendorf und Frohsein auf Höhe Schallund.

Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister würde die genannte Fläche für eine Entsiegelung in Frage kommen. Angedacht ist, die entsiegelte Fläche danach mit Obstbäumen zu bepflanzen, da neben dem stillgelegten Radweg schon Obstbäume stehen, und diese von den Anwohnern gut angenommen werden.
Die Kosten für die Aufnahme des Asphalts sowie die Entsorgung und das Auffüllen des entnommenen Bodens mit Muttererde sowie die Neupflanzung werden sich auf ca. 2.500,00 € belaufen. Es muss im Vorwege der Entsiegelungsmaßnahme eine Probe des Asphalts entnommen werden und auf PAK getestet werden. PAK ist die Abkürzung für Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, welche in erhöhter Verbindung eine krebserregende Wirkung haben. Eine Beprobung kann bis zu 500,00 € kosten. Sollte sich nach der Entnahme der Probe herausstellen, dass die zu entsiegelnde Asphaltdecke mit PAK versetzt ist, kommen noch erhöhte Entsorgungskosten dazu. In einem solchen Fall würden sich die Kosten nur für die Entsorgung auf ca. 5.000,00 € belaufen.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat eine Richtlinie zur Verwendung von Ersatzzahlungen, die z. B. aus der Schaffung neuer Windkraftanlagen entstanden sind, erlassen. Gefördert wird dabei die Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Zuwendungsfähig sind Maßnahmen, mit denen eine Aufwertung zugunsten von Naturschutz und Landschaftspflege erfolgt. Dazu zählt auch unter besonderen Voraussetzungen die Entsiegelung mit naturschutzfachlicher Aufwertung von Flächen. Eine Zuwendungsvoraussetzung ist unter anderem, dass Maßnahmen unter einer Gesamtsumme von 5.000,00 € nicht förderfähig sind. Eine Förderung der Maßnahme ist daher vom notwendigen Umfang abhängig.    

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die Entsiegelung und die anschließende Neupflanzung des stillgelegten Radweges zwischen Kochendorf und Frohsein auf Höhe Schallund durchzuführen. Es soll versucht werden, Fördergelder aus der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Verwendung von Ersatzzahlungen für die Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erlangen. Sofern die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, soll die Maßnahme dennoch realisiert werden.    


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Mona Wienholtz
-Verwaltung-