Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
30/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
25.10.2017

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 20.11.2017 
Gemeindevertretung 27.11.2017 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017

Sachverhalt:
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 42.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.306.100,-€ auf nunmehr 1.349.000,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 28.500,- € vermindert und damit gegenüber bisher 102.300,- € auf nunmehr 73.800,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.         

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.         


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Christian Levien
-Verwaltung-

Anlagen:
1. Nachtraghaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2017