Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
10/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
16.07.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bauausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale sowie Prüfung möglicher wohnbaulicher Entwicklungsflächen im Außenbereich in der Gemeinde Windeby

Sachverhalt:
Der Bürgermeister der Gemeinde Windeby ist mit dem Wunsch der baulichen Entwicklung an die Verwaltung heran getreten. Innerhalb der Gemeinde soll eventuell ein neues Baugebiet entstehen und Bauleitplanung betrieben werden. Bevor eine Planung jedoch umgesetzt werden kann, ist es erforderlich, eine sogenannte Innenentwicklungsanalyse durchzuführen.

Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes zum Stand des 31.12.2009 wachsen. Der Wohnungsbestand in Windeby betrug zu diesem Stichtag 428 Wohneinheiten (WE). Diese Zahl ist um die Wohneinheiten zu reduzieren, die nicht dem dauerhaften Wohnen dienen.

Gemäß der letzten Ermittlung des Landes sind in der Zeit von 2010 bis 2017 bereits 24 WE in Windeby umgesetzt worden. Diese sind in Abzug zu bringen. Aus dem Bauverzeichnis des Amtes Schlei-Ostsee ergibt sich, dass in der Zeit vom 01.01.2018 bis heute eine weitere WE realisiert worden ist. Danach ergibt sich für Windeby ein Entwicklungsrahmen von etwa 17 WE. Hiervon sind noch anteilig die Potentiale des Innenbereiches abzuziehen, bei denen es in absehbarer Zeit zu einer Nachverdichtung kommen könnte. Diese Ermittlung erfolgt durch ein Planungsbüro. Unterm Strich ist zu erwarten, dass die Gemeinde Windeby derzeit noch Entwicklungsmöglichkeiten hat.

Das Land schreibt zurzeit den Landesentwicklungsplan vorzeitig fort. Es ist angedacht den Entwurf mit den dann neuen Zahlen in der Kabinettssitzung im Herbst zu beschließen. Sobald der Entwurf beschlossen vorliegt, wurde seitens des Landes in Aussicht gestellt, dass mit den neuen Zahlen bereits weiter gearbeitet werden kann. Somit kann die Zeit bis dahin genutzt werden, um die notwendigen Pläne (siehe Text unten) aufzustellen.

Grundsätzlich könnte auch aufgrund der jetzigen Zahlen bereits über eine Entwicklung in Windeby nachgedacht werden. Im Zuge der Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen.

Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums, sobald eine Gemeinde bauplanerisch tätig werden möchte.
Weiterhin wäre es empfehlenswert, eine Überprüfung der Entwicklungsflächen im Außenbereich durch das Planungsbüro miterarbeiten zu lassen. Hier wird der Gemeinde aufgezeigt, in welchen angrenzenden Außenbereichslagen neue Baugebiete entstehen könnten, wenn sich im Innenbereich keine Planung realisieren lässt. Sollte die Gemeinde auf diese Flächen ausweichen wollen, hätte die Gemeinde sich mit einer solchen Prüfung bereits mit der Standortalternativenfrage auseinander gesetzt, welche in jedem Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen ist. Es wird somit angeraten, beide Prüfungen durch ein Planungsbüro durchführen zu lassen.

Die Kosten liegen bei etwa 4.500,00 €.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, für die Gemeinde Windeby eine Innenentwicklungsanalyse sowie die Prüfung möglicher wohnbaulicher Entwicklungsflächen im Außenbereich aufzustellen. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, drei fachkundige Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes anzuschreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an das leistungsfähigste Planungsbüro zu vergeben.  


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-