Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
27/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
08.11.2018

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 22.11.2018 
Gemeindevertretung 27.11.2018 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018

Sachverhalt:
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 161.800,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.357.900,-€ auf nunmehr 1.519.700,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 17.100,- € erhöht und damit gegenüber bisher 355.900,- € auf nunmehr 373.000,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.             


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Christian Levien
-Verwaltung-

Anlagen:
1. Nachtraghaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2018