Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
32/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
18.12.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bauausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Windeby für das Gebiet "südöstlich der Dorfstraße zwischen der Straße Schallund und der Kreisstraße 57" (Neubau Feuerwehrgerätehaus)

Sachverhalt:
Die Gemeinde Windeby plant das bestehende FWGH zu erweitern.
Die Erweiterungsmöglichkeiten des FWGH, die im Rahmen eines einfachen Baugenehmigungsverfahrens realisiert werden könnten, liegen bei bis zu 50 % der genehmigten Baumasse. Dies ist jedoch für den künftigen Bedarf nicht ausreichend, sodass die Notwendigkeit der Bauleitplanung besteht. (Das Thema war im Jahr 2018 bereits Bestandteil eines Planungsgespräches.)  

Abstimmungstext:
  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 5. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "südöstlich der Dorfstraße zwischen der Straße Schallund und der Kreisstraße 57"* (Neubau Feuerwehrgerätehaus) überplant. Die Planung sieht folgende Änderungen vor: Neubau Feuerwehrgerätehaus
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)  


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Geltungsbereichsabgrenzung