Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
33/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
18.12.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bauausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Windeby für das Gebiet "südöstlich der Dorfstraße zwischen der Straße Schallund und der Kreisstraße 57" (Neubau Feuerwehrgerätehaus)

Sachverhalt:
Siehe Beschlussvorlage 32/2018.  

Abstimmungstext:
  1. Für das Gebiet "südöstlich der Dorfstraße zwischen der Straße Schallund und der Kreisstraße 57"* (Neubau Feuerwehrgerätehaus) wird der B-Plan Nr. 5 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Neubau Feuerwehrgerätehaus
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)  


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Geltungsbereichsabgrenzung