Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Windeby

Vorlage
5/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Anike Braun   
 
07.02.2019

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband

Sachverhalt:
Die Gemeinde Windeby war bis zum 31.03.2015 dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) angeschlossen. Daher bestand die Pflicht, alle Beschäftigten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) einzugruppieren. Dies war zum damaligen Zeitpunkt von der Gemeinde nicht mehr gewünscht, deshalb erfolgte zum 01.04.2015 ein Austritt aus dem KAV.

Mittlerweile wurde auch im Rahmen der Gleichbehandlung der Beschäftigten eine Eingruppierung aller 4 Beschäftigten vorgenommen.

Zweck des Verbandes ist die Wahrung der gemeinsamen Interessen der Verbandsmitglieder in der Position als Arbeitgeber. In folgenden Situationen steht der KAV hilfreich zur Seite:

- Tarifpartner auf der Arbeitgeberseite bei Tarifverträgen und Verhandlungsführer mit den Gewerkschaften
- Berater bei Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht, in der Berufungsinstanz Übernahme der Prozessvertretung
- Berater in allen Fragen des Tarif- und Arbeitsrechts aus der täglichen Praxis
- Kostenlose Übersendung der aktuellen Rundschreiben mit den neuesten Informationen und Entwicklungen im Tarif- und Arbeitsrecht

Angesichts der komplexen Rechtsmaterie und der enormen finanziellen Risiken kann es sich ein Arbeitgeber in der heutigen Zeit gar nicht mehr leisten, die Personalverwaltung ohne kompetente Rechtshilfe zu führen.

Die Gemeinde sollte nochmals über einen Wiedereintritt in den KAV nachdenken, da der KAV als kompetenter Experte den Arbeitgebern seit Jahren zur Seite steht und die Hilfe sowie die jeweils auf dem aktuellen Stand gehaltenen Formulare wie z. B. Arbeitsverträge, Abmahnungen etc. regelmäßig in Anspruch genommen werden könnten, was eine rechtssichere Abarbeitung von Personalfällen gewährleistet.

Der monatliche Beitrag würde derzeit für die Gemeinde Windeby bei 4 Beschäftigten 19,00 € betragen.

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband zu werden. 


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Anike Braun
-Verwaltung-