Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
16/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
27.05.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bauausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Weiteres Vorgehen Neubau / Umbau Feuerwehrgerätehaus

Sachverhalt:
Die Gemeinde Windeby beschäftigt sich bereits seit längerer Zeit mit dem Umbau / Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Im zweiten Halbjahr 2018 wurden verschiedene Hallen besichtigt. Die Feuerwehr sollte nun unter Berücksichtigung der Vorschläge über das weitere Vorgehen entscheiden. Überdies wurde Ende 2018 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um die Prozesse zu koordinieren und zu beschleunigen.

Im März 2019 wurde eine Planungsidee für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses erarbeitet. Der Raumbedarf wurde konkretisiert und mit der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse (HFUK) abgestimmt. Erst nachdem der konkrete Flächenbedarf bekannt ist, ist eine Bauleitplanung zielführend. Der Städteplaner benötigt für die Festlegung der zulässigen Nutzungen das Maß der Bebauung und den Bedarf an Außenanlagen (Parkplätze, Aufstellflächen, etc.). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans muss den tatsächlich notwendigen Bedarf widerspiegeln.

Auf Basis des zuvor genannten Entwurfs wurde der notwendige Aufstellungsbeschlusses für die Bauleitplanung getätigt. Hierzu wird auf die entsprechenden Tagesordnungspunkte verwiesen. Sollte der Geltungsbereich in Teilen nicht passen, kann dieser noch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss angepasst werden. Parallel hierzu erfolgt der notwendige Grunderwerb der angrenzenden Fläche.

Um Fördermittel zu beantragen, bedarf es einer entsprechend konkretisierten Planung und Kostenschätzung. Gemäß Richtlinie ist u. a. Voraussetzung, dass die Maßnahme vollständig geplant und die Gesamtfinanzierung bis auf die beantragten Mittel gesichert ist. Das Grundstück muss nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften bebaubar sein. Weiterhin ist beim Nachweis der Notwendigkeit einer Baumaßnahme der gegenwärtige bauliche Zustand des Feuerwehrgerätehauses sowie ggf. ein Raumprogramm entsprechend der Struktur der Feuerwehr darzulegen. Antragsfrist für die Fördermittel ist der 13.09.2019. Ein Baubeginn ist vor Entscheidung über den Förderantrag nicht zulässig.
Abschließend erfolgt noch einmal der Hinweis, dass der Neubau von Fahrzeughallen, die Erweiterung, der Ausbau und der Umbau eines Feuerwehrhauses sowie der Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus förderfähig ist. Beim Neubau eines Feuerwehrhauses wird es voraussichtlich nur eine Förderung auf den Teil geben, der Fahrzeughalle ist.

Die zuvor genannten Unterlagen/Nachweise können nicht von der Amtsverwaltung geleistet werden. Es wird die Beauftragung eines Architekten empfohlen. In der Vergangenheit war bereits ein Architekturbüro aus Eckernförde mit der Prüfung evtl. Lösungsmöglichkeiten beauftragt.
Es ist darüber zu beraten, ob dieses auch die weitere Planung übernehmen soll. Ziel muss es sein, auf Basis des o. g. Entwurfs die Planung soweit zu konkretisieren, dass der Förderantrag fristgerecht eingereicht werden kann. Hierzu kann es notwendig werden, weitere Vorprüfungen, wie z. B. Baugrunduntersuchungen, zu beauftragen.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, den bisher erarbeiteten Planentwurf (Stand 15.03.2019) weiter zu verfolgen. Ergänzend zu den Hochbauplanungen ist nun durch die Feuerwehr und die Gemeinde die Freiflächenplanung (Parkplätze, Aufstellflächen, etc.) zu konkretisieren. Mit der Erarbeitung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung der Fördermittel soll das Architekturbüro Wohlenberg beauftragt werden. Diese Planung dient dann auch als Grundlage für die Bauleitplanung.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen zu veranlassen (z. B. Baugrunduntersuchungen), die für die fristgerechte Beantragung der Fördermittel und die damit verbundene Kostenschätzung notwendig sind.  


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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Planentwurf Feuerwehrgerätehaus