Sitzungsort: | im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.10 Uhr |
Bürgermeister Wilhelm Fülling |
1. stellv. Bürgerm. Petra Albrecht-Henningsen |
2. stellv. Bürgerm. Peter Braunshausen |
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Detlefsen |
Gemeindevertreter Stefan Möse |
Gemeindevertreterin Sabine Oehme |
Gemeindevertreter Rainer Prosch |
Gemeindevertreter Gerd Seemann |
Gemeindevertreter Mike Fülling (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
I | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Einwohnerfragestunde |
3. | Bericht des Bürgermeisters |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
6. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 8/2011 | |
7. | 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Winnemark, südlich der Dorfstraße und westlich des Baugebietes Rebels" |
7.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 10/2011 | |
7.2 | Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 11/2011 | |
8. | Haupt- Schmutzwasserpumpstation in Winnemark |
Beschlussvorlage - 12/2011 | |
9. | Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) |
Beschlussvorlage - 13/2011 | |
10. | Zuschussantrag Jugendfeuerwehr Winnemark |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
12. | Anfragen und Bekanntgaben |
I | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Einwohnerfragestunde |
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. |
zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt die Tagesordnung im öffentlichen Teil wie folgt zu erweitern: TOP 8: Haupt- Schmutzwasserpumpstation in Winnemark TOP 9: Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) TOP 10: Zuschussantrag Jugendfeuerwehr Winnemark |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 8/2011 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Winnemark zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2010. |
Beschluss: Die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Winnemark wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2010 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Winnemark, südlich der Dorfstraße und westlich des Baugebietes Rebels" |
zu TOP 7.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 10/2011 Der Entwurf der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 26.05.2011 bis 27.06.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des Amtes vom 12.05.2011 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. |
Beschluss: a) Beschluss/ -empfehlung: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. vereinfachten Änderung des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage Architekt Waltje vom 27.07.2011 - wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.2 | Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 11/2011 s. Beschlussvorlage 10/2011 |
Beschluss: b) Beschluss/ -empfehlung Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Haupt- Schmutzwasserpumpstation in Winnemark |
Beschlussvorlage - 12/2011 Die Gemeinde Winnemark hat mit einer Fachfirma einen Vertrag über die jährliche Wartung der Schmutzwasserpumpen. Bei der jüngst durchgeführten Wartung für das Jahr 2011 musste leider festgestellt werden, dass die Gehäuse der beiden Pumpen der Hauptpumpstation (bei Pipow) derart verschlissen sind, dass eine Reparatur nicht mehr sinnvoll erscheint. Die Freistromradpumpen vom Typ KSB mit einer Leistung von je 7,5 KW (Nenndrehzahl von max. 1.400 U/min und max. Förderkapazität von 10 - 11 m³/h) wurden beim Bau der Ortsentwässerung 1983 installiert und haben heute eine Laufleistung von jeweils rund 15.000 Stunden. 2004 wurden die Pumpen auf Basis eines Beschlusses der Gemeindevertretung vom 23.06.2004 mit Frequenzumrichtern ausgestattet. Dadurch wurde die Drehzahl und damit die maximale Druckhöhe der Pumpen um rund 5 m angehoben, so dass eine Förderleistungserhöhung erzielt wurde. Diese Maßnahme hat seinerzeit den gewünschten Erfolg gebracht. Theoretisch ist die Stand- und Abschreibungszeitzeit der Pumpenkörper längst erreicht, so dass eine Erneuerung durchaus zu verantworten ist. Da es immer zu empfehlen ist, eine Erneuerung besonnen zu planen, Preise anzufragen und terminlich geplant durchzuführen, sollte nicht gewartet werden, bis eine Havarie eintritt. Die erst 7 Jahre alten Frequenzumrichter werden fortan nicht mehr benötigt, da die neuen Pumpen bei gleicher elektrischer Leistung mit 7,5 KW von Haus aus bereits eine Förderleistung von bis zu 27 m³/h bei einer maximalen Förderhöhe von 22 m ermöglichen. Um bei den neuen Pumpen Druckstöße aus und in der Druckleitung beim An- und Auslaufen zu vermeiden (erhöhter Verschleiß bei Rückschlagventile und Pumpen), sollten unbedingt Sanftanlaufsteuerungen in der Pumpensteuerung vorgesehen werden. Ein erster Kostenüberschlag für die erforderlichen Erneuerungsleistungen schließt mit rund 16.000 €. Dabei ist berücksichtigt, dass die vorhandenen beiden gusseisernen Einstiegsöffnungen durch leichte Nirohauben ersetzt werden. Dieses ist erforderlich, da die vorhandenen Öffnungen derart asymmetrisch angelegt sind, dass ein vollständiges Ziehen der schweren Pumpen unmöglich ist. Der Unterhaltungshaushalt für die Abwasserbeseitigung weist am 16.08.2011 einen Stand von 5.657 € aus. Da es sich ohnehin eher um eine Erneuerung als um eine Unterhaltung handelt, müssen die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 16.000 € über den Nachtragshaushalt 2011 bereit gestellt werden. |
Beschluss: Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 16.000 € werden über den Nachtrag 2011 bereit gestellt. Die Maßnahme ist baldmöglichst umzusetzen |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) |
Beschlussvorlage - 13/2011 Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend. In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe. Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll. Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden. Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern. Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft. Bereits mit Beschluss vom 10.09.2009 ist die Gemeindevertretung Winnemark zu dem Ergebnis gelangt, dass sich aufgrund der vielfach vorhandenen Ausschlussgebiete im Gemeindegebiet offenkundig keine Eignungsflächen aufdrängen. Eine Meldung von Eignungsflächen im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes erfolgte daher nicht. Wie dem vorliegenden Entwurf entnommen werden kann, haben sich die Rahmenbedingungen noch weiter verschärft. Das Gemeindegebiet Winnemark ist vollflächig als charakteristischer Landschaftsraum dargestellt und stellt somit Ausschlussgebiet dar. Eine Beeinträchtigung des Gemeindegebiets durch evtl. Eignungsflächen in den Nachbargemeinden ist nicht zu erwarten. In der Entwurfsfassung des Regionalplans sind in den Nachbargemeinden ebenfalls keine Eignungsflächen vorhanden. |
Beschluss: Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Winnemark als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Zuschussantrag Jugendfeuerwehr Winnemark |
Herr Bürgermeister Fülling erläutert, dass ein Zuschussantrag der Jugendfeuerwehr vom 16.08.2011 vorliegt. Die Jugendfeuerwehr feiert ihr 40-jähriges Bestehen am 08.10.2011. Die Gemeindevertreter sind sich einig, dass die Jugendfeuerwehr einen besonderen Status in der Gemeinde und Region inne hat und gefördert werden soll. Der Bürgermeister hat der FF-Jugend geraten, auch an andere Gemeinden mit einem Zuschussantrag heranzutreten, da die Jugendlichen auch aus Nachbargemeinden kommen. Beschluss: Der Jugendfeuerwehr soll ein Zuschuss von 250,00 € gewährt werden. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 12. | Anfragen und Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. Frau Albrecht-Henningsen gibt bekannt:
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Godber Peters | Wilhelm Fülling |
Protokollführer | Bürgermeister |