N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Winnemark vom 25.08.2011.

Sitzungsort:  im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wilhelm Fülling
1. stellv. Bürgerm. Petra Albrecht-Henningsen
2. stellv. Bürgerm. Peter Braunshausen
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Detlefsen
Gemeindevertreter Stefan Möse
Gemeindevertreterin Sabine Oehme
Gemeindevertreter Rainer Prosch
Gemeindevertreter Gerd Seemann

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Mike Fülling (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


I Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 8/2011
7. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Winnemark, südlich der Dorfstraße und westlich des Baugebietes Rebels"
7.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 10/2011
7.2 Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 11/2011
8. Haupt- Schmutzwasserpumpstation in Winnemark
  Beschlussvorlage - 12/2011
9. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 13/2011
10. Zuschussantrag Jugendfeuerwehr Winnemark
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
12. Anfragen und Bekanntgaben

I Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Einweihung des Feuerwehrgerätehauses am 27.08.2011
  • Das Trafo-Häuschen in Karlsberg wurde von der e.on bemalt
  • Teilnahme an der Einweihung des alten Bahndammes in Karby am 19.04.
  • Radiobericht über Winnemark im Rahmen der Topografie Schleswig-Holstein
  • Ein Grundstück im Baugebiet wurde verkauft, zwei weitere Interessenten sind vorhanden


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt die Tagesordnung im öffentlichen Teil wie folgt zu erweitern:

TOP 8: Haupt- Schmutzwasserpumpstation in Winnemark
TOP 9: Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
TOP 10: Zuschussantrag Jugendfeuerwehr Winnemark


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 8/2011

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Winnemark zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2010.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Winnemark wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2010 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Winnemark, südlich der Dorfstraße und westlich des Baugebietes Rebels"

zu TOP 7.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 10/2011

Der Entwurf der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 26.05.2011 bis 27.06.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des Amtes vom 12.05.2011 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.


Beschluss:

a) Beschluss/ -empfehlung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. vereinfachten Änderung des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage Architekt Waltje vom 27.07.2011 - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:

Behördenbeteiligung vom 12.05.2011 – öffentliche Auslegung vom  26.05. bis 27.06.2011
hier:  3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Winnemark
           
 
Datum:
Bedenken:

Stellungnahmen TöB, sonst. Behörden, Öffentlichkeit
Kreis Rendsburg-Eckernförde
21.06.2011
s. Stellungnahme
Innenministerium, Abt. Landesplanung
25.05.2011
keine
Nachbargemeinden Dörphof, Karby, Thumby
 
keine

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2 Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 11/2011

s. Beschlussvorlage 10/2011


Beschluss:

b) Beschluss/ -empfehlung
Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Haupt- Schmutzwasserpumpstation in Winnemark
Beschlussvorlage - 12/2011

Die Gemeinde Winnemark hat mit einer Fachfirma einen Vertrag über die jährliche Wartung der Schmutzwasserpumpen. Bei der jüngst durchgeführten Wartung für das Jahr 2011 musste leider festgestellt werden, dass die Gehäuse der beiden Pumpen der Hauptpumpstation (bei Pipow) derart verschlissen sind, dass eine Reparatur nicht mehr sinnvoll erscheint.
Die Freistromradpumpen vom Typ KSB mit einer Leistung von je 7,5 KW (Nenndrehzahl von max. 1.400 U/min und max. Förderkapazität von 10 - 11 m³/h) wurden beim Bau der Ortsentwässerung 1983 installiert und haben heute eine Laufleistung von jeweils rund 15.000 Stunden. 2004 wurden die Pumpen auf Basis eines Beschlusses der Gemeindevertretung vom 23.06.2004 mit Frequenzumrichtern ausgestattet. Dadurch wurde die Drehzahl und damit die maximale Druckhöhe der Pumpen um rund 5 m angehoben, so dass eine Förderleistungserhöhung erzielt wurde. Diese Maßnahme hat seinerzeit den gewünschten Erfolg gebracht.
Theoretisch ist die Stand- und Abschreibungszeitzeit der Pumpenkörper längst erreicht, so dass eine Erneuerung durchaus zu verantworten ist. Da es immer zu empfehlen ist, eine Erneuerung besonnen zu planen, Preise anzufragen und terminlich geplant durchzuführen, sollte nicht gewartet werden, bis eine Havarie eintritt. Die erst 7 Jahre alten Frequenzumrichter werden fortan nicht mehr benötigt, da die neuen Pumpen bei gleicher elektrischer Leistung mit 7,5 KW von Haus aus bereits eine Förderleistung von bis zu 27 m³/h bei einer maximalen Förderhöhe von 22 m ermöglichen. Um bei den neuen Pumpen Druckstöße aus und in der Druckleitung beim An- und Auslaufen zu vermeiden (erhöhter Verschleiß bei Rückschlagventile und Pumpen), sollten unbedingt Sanftanlaufsteuerungen in der Pumpensteuerung vorgesehen werden.

Ein erster Kostenüberschlag für die erforderlichen Erneuerungsleistungen schließt mit rund 16.000 €. Dabei ist berücksichtigt, dass die vorhandenen beiden gusseisernen Einstiegsöffnungen durch leichte Nirohauben ersetzt werden. Dieses ist erforderlich, da die vorhandenen Öffnungen derart asymmetrisch angelegt sind, dass ein vollständiges Ziehen der schweren Pumpen unmöglich ist.

Der Unterhaltungshaushalt für die Abwasserbeseitigung weist am 16.08.2011 einen Stand von 5.657 € aus. Da es sich ohnehin eher um eine Erneuerung als um eine Unterhaltung handelt, müssen die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 16.000 € über den Nachtragshaushalt 2011 bereit gestellt werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 16.000 € werden über den Nachtrag 2011 bereit gestellt. Die Maßnahme ist baldmöglichst umzusetzen


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 13/2011

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.

Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

Bereits mit Beschluss vom 10.09.2009 ist die Gemeindevertretung Winnemark zu dem Ergebnis gelangt, dass sich aufgrund der vielfach vorhandenen Ausschlussgebiete im Gemeindegebiet offenkundig keine Eignungsflächen aufdrängen. Eine Meldung von Eignungsflächen im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes erfolgte daher nicht.

Wie dem vorliegenden Entwurf entnommen werden kann, haben sich die Rahmenbedingungen noch weiter verschärft. Das Gemeindegebiet Winnemark ist vollflächig als charakteristischer Landschaftsraum dargestellt und stellt somit Ausschlussgebiet dar.

Eine Beeinträchtigung des Gemeindegebiets durch evtl. Eignungsflächen in den Nachbargemeinden ist nicht zu erwarten. In der Entwurfsfassung des Regionalplans sind in den Nachbargemeinden ebenfalls keine Eignungsflächen vorhanden.


Beschluss:

Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Winnemark als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Zuschussantrag Jugendfeuerwehr Winnemark

Herr Bürgermeister Fülling erläutert, dass ein Zuschussantrag der Jugendfeuerwehr vom 16.08.2011 vorliegt. Die Jugendfeuerwehr feiert ihr 40-jähriges Bestehen am 08.10.2011.
Die Gemeindevertreter sind sich einig, dass die Jugendfeuerwehr einen besonderen Status in der Gemeinde und Region inne hat und gefördert werden soll.
Der Bürgermeister hat der FF-Jugend geraten, auch an andere Gemeinden mit einem Zuschussantrag heranzutreten, da die Jugendlichen auch aus Nachbargemeinden kommen.

Beschluss:
Der Jugendfeuerwehr soll ein Zuschuss von 250,00 € gewährt werden.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 12. Anfragen und Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.

Frau Albrecht-Henningsen gibt bekannt:
  • Am 31.08. findet um 18.00 Uhr das Richtfest der Orgel in Karby statt
  • Die CDU feiert am 17.09. ein Apfelfest an der Schlei. Alle sind herzlich eingeladen.
  • Im Bürgerpark gibt es Probleme mit Hunden bzw. Hundekot. Es müssen hier neue Schilder aufgestellt werden.



Godber Peters  Wilhelm Fülling 
Protokollführer  Bürgermeister