N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Winnemark vom 13.12.2012.

Sitzungsort:  im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wilhelm Fülling
1. stellv. Bürgerm. Petra Albrecht-Henningsen
2. stellv. Bürgerm. Peter Braunshausen
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Detlefsen
Gemeindevertreter Mike Fülling
Gemeindevertreter Stefan Möse
Gemeindevertreter Rainer Prosch
Gemeindevertreter Gerd Seemann

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Sabine Oehme (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2012
  Beschlussvorlage - 13/2012
7. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 15/2012
8. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
  Beschlussvorlage - 11/2012
9. Förderung von Kindertagespflege
  Beschlussvorlage - 10/2012
10. Entschädigung an die Gemeinde Brodersby für die Strandbenutzung durch die Winnemarker Bürger
  Beschlussvorlage - 9/2012
11. Kofinanzierung der öffentlichen Infrastruktur Camp Sundsacker
  Beschlussvorlage - 14/2012
12. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
  Beschlussvorlage - 16/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, Tagesordnungspunkt 13 nicht öffentlich zu behandeln.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • 30.05. Truppführerausbildung in Damp
  • 02.06. Jubiläumsfest Heimatverein 60 Jahre
  • 10.06. Einweihung Kinderspielplatz in Winnemark
  • 17.06. Gemeindefest in Winnemark
  • 26.06. 100 Jahre Feuerwehr Bohnert
  • 10.07. Goldene Hochzeit Wellhausen
  • 09.08. Abschlussbesprechung Dorffest. Spenden gingen an den HSV und das DRK
  • 19.08. 80. Geburtstag Irma Asmussen
  • 27.10. Laternenumzug. Für die Kinder gab es wieder eine Wurst
  • 08.11. Vereidigung des Amtsdirektors im Amtsausschuss
  • 20.11. Versammlung des Wasserbeschaffungsverbandes. Der Wasserpreis bleibt stabil.
  • 22.11. Sitzung der Vereine
  • 10.12. Abnahme der Teerdecke in Emers ist wegen Schneefall ausgefallen


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2012
Beschlussvorlage - 13/2012

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2012 und ein Nachtragshaushaltsplan 2012 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 15/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               626.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               626.000,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               65.500,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               65.500,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         5,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          280 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          280 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
Beschlussvorlage - 11/2012

Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012, um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten.


Beschluss:

Dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. wird für den Weiterbetrieb des Tierheims in Weidefeld eine einmalige Zahlung in Höhe von 200 € für das Haushaltsjahr 2012 gewährt.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Förderung von Kindertagespflege
Beschlussvorlage - 10/2012

Durch die Gemeinde Winnemark wurde am 24.05.2012 der Beschluss zur Förderung der Kindertagespflege mit einem Zusatz gefaßt, dass diese nur erfolgen soll, wenn in der eigenen Einrichtung in Karby kein Platz vorhanden ist.

Laut Mitteilung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde, Jugend und Soziales, kann bei 165 Gemeinden im Kreisgebiet nur ein einheitlicher Beschluss zur Einführung eines neuen Finanzierungssystems in der Kindertagespflege im Kreis Rendsburg-Eckernförde gefasst werden.

Somit ist über die Förderung der Kindertagespflege neu zu beschließen.


Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Entschädigung an die Gemeinde Brodersby für die Strandbenutzung durch die Winnemarker Bürger
Beschlussvorlage - 9/2012

Die Gemeinde Winnemark hat am 23.04.2009 beschlossen, für 2009 einmalig an die Gemeinde Brodersby eine pauschale Entschädigung für die Strandbenutzung durch Winnemarker Bürger in Höhe von 500 € zu zahlen.

Diese einmalige Zahlung soll rückwirkend ab dem 01.01.2012 in eine jährliche pauschale Zahlung umgewandelt werden.

Die Entschädigung gilt nur für Bürger der Gemeinde Winnemark, nicht für Feriengäste und Besucher.


Beschluss:

Die Gemeinde Winnemark zahlt ab dem 01.01.2012 an die Gemeinde Brodersby eine pauschale jährliche Entschädigung für die Strandbenutzung durch Winnemarker Bürger in Höhe von 500 €.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Kofinanzierung der öffentlichen Infrastruktur Camp Sundsacker
Beschlussvorlage - 14/2012

Die Eventnature, Hoffmann & Hoffmann GbR, beabsichtigt den Ausbau des Camps in Sundsacker. Unter anderem soll auch eine Vollsanierung der Sanitäranlagen erfolgen. Der Nutzen für die Gemeinde Winnemark könnte darin liegen, dass das in der Vergangenheit auf dem Spielplatz in Winnemark angebotene öffentliche WC, ersetzt würde. Insbesondere radwandernden Touristen (z.B. auf dem Wikinger- Friesen- Weg) sollte in der Vergangenheit das öffentliche WC zur Verfügung stehen, fortan könnte ein Schild auf das WC in Sundacker hinweisen.

Durch die Bereitstellung eines Teils der Kofinanzierung könnte die Gemeinde Winnemark das öffentliche Interesse an der Durchführung dieser Maßnahme untermauern. Ob die Gemeinde im Rahmen der Beantragung von Fördergeldern mit in Erscheinung tritt, müsste noch abgewogen werden. Für den Fall, dass dieses der Sache dienlich ist, gilt es zu verhindern, dass im Zuwendungsbescheid eine Bindung fixiert wird, die eine ganzjährige Öffnung der WCs fordert. Andernfalls würde es sich außerhalb des Förderwesens um einen einmaligen Zuschuss der Gemeinde handeln, welcher vertraglich an eine Bereitstellung der WCs für die Öffentlichkeit geknüpft sein könnte.

Die Gemeinde müsste darüber beraten, inwieweit die Gemeinde grundsätzlich bereit ist, sich an der Maßnahme zu beteiligen. Da noch keine genauen Kosten ermittelt wurden, kann ein möglicher Anteil der Gemeinde noch nicht beziffert werden.

Um die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung zu bewerten, hat Herr Bürgermeister Fülling Herrn Andresen gebeten, ein Angebot für einen neuen WC- Container für den Spielplatz in Winnemark einzuholen. Ein Würfelcontainer mit den Abmaßen L x B = 2,99 x 2,44 m, ausgestattet mit einem Herren- WC (WC + Urinal + Waschbecken), einem Damen- WC (2 WCs und Waschbecken), Licht und elektrischer Heizung sowie allen erforderlichen Ver- und Entsorgungsanschlüssen kostet einschließlich Fracht nach Winnemark rund 10.000 €.

Unabhängig von jeder Wirtschaftlichkeit muss abgewogen werden, ob eine Beteiligung i.S.d. Gleichbehandlung anderer Gewerbetreibenden im Ort vertretbar ist.


Im Rahmen der Ausschussberatung zu diesem Tagesordnungspunkt wurde von Gesamtkosten netto von 100.000,- € ausgegangen. Der Kofinanzierungsanteil der Gemeinde hätte damit bei 20.205,- € gelegen. Zur jetzigen Beratung legt der Bürgermeister eine neue Berechnung vor, nach der sich die Gesamtkosten netto auf 70.000,- € reduziert haben. Der von der Gemeinde aufzubringende Kofinanzierungsanteil beläuft sich damit auf 14.175,- €. Im Rahmen der Diskussion stellt der Bürgermeister noch einmal die Bedeutung dieses Projektes für die Region und einen örtlichen Gewerbebetrieb dar.


Beschluss:

Es wird beschlossen, sich an der Maßnahme zu beteiligen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
Beschlussvorlage - 16/2012

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 26. Mai 2013 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden.


Beschluss:

Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

Wahllokal: Victoria


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher/in:             Ralf Stolper

  2) stellv. Wahlvorsteher/in:             Simone Appel

  3) Schriftführer/in:                         Marion Kropf

  4) stellv. Schriftführer/in:             Karin Brix

  5) Beisitzer/in:                         Jan Scholz

  6) Beisitzer/in:                         Torben Nehmdahl
            
  7) Beisitzer/in:                         Frank Grunwald

  8) Beisitzer/in:                         Nadja Brix

  9) Beisitzer/in:                        Christoph Lieber            (Reserve)

10) Beisitzer/in:                        Jacqueline Pantel            (Reserve)


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben

Der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.

Der Bürgermeister gibt zusätzlich folgendes bekannt:
  • Es besteht wieder die Möglichkeit ECK Kennzeichen zu erwerben. Für die Dienstfahrzeuge der Gemeinden des Amtes wurden Kennzeichen reserviert.
  • Die Aktion Saubere Gemeinde findet am 16.03.2013 statt
  • Der Angelverein hat sich aufgelöst. Das Guthaben kommt der Dorfjugend zugute.

  • Die nächste GV findet am 14.03.2013 statt.

Gemeindevertreter Seemann weist darauf hin, dass am 16.12.2012 ab 14.00 Uhr der erste Winnemarker Weihnachtsmarkt stattfindet.



Godber Peters  Wilhelm Fülling 
Protokollführer  Bürgermeister