N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Winnemark vom 12.12.2013.

Sitzungsort:  im Gasthof "Victoria", Winnemark
Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr
Ende der Sitzung:  19.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wilhelm Fülling
Gemeindevertreter Peter Braunshausen
Gemeindevertreter Heiko Martens
Gemeindevertreter Stefan Möse
Gemeindevertreter Rainer Prosch
2. stellv. Bürgermeister Gerd Seemann
Gemeindevertreter Gerd Seemann jun.
1. stellv. Bürgermeister Udo Thies

Abwesend sind:
Gemeindevertreter/in Petra Albrecht-Henningsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013
  Beschlussvorlage - 15/2013
7. Zukünftige Ehrengabe der Gemeinde
8. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2013
  Beschlussvorlage - 22/2013
9. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 23/2013
10. Zuschussantrag TSV Karby für die Sanierung eines Ballfangzauns
  Beschlussvorlage - 17/2013
11. II. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 24/2013
12. Beseitigung eines Straßenschadens in Karlsburg
  Beschlussvorlage - 27/2013
13. Antrag auf Beschaffung eines Buswartehäuschens
  Beschlussvorlage - 25/2013
14. Regulierung von Schachoberteilen und Straßenentwässerungseinrichtungen in Karlsburg
  Beschlussvorlage - 26/2013
15. Management-Plan für die Südseite der Schlei
  Beschlussvorlage - 21/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
19. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt TOP 10 zu streichen, da dieser versehentlich auf die Tagesordnung gekommen ist. Die Tagesordnungspunkte 17 - 19 sollen nichtöffentlich behandelt werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Herr Heiko Martens

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Aus der Einwohnerschaft wird nachgefragt, seit wann die Ausschusssitzungen öffentlich sind. Der Bürgermeister erklärt, dass dieses seit der letzten Änderung der Gemeindeordnung vor einigen Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Richtung Sundsacker ein Sanddorn über die Straße hängt. Der Bürgermeister erklärt, dass die Angelegenheit eigentlich schon erledigt sein sollte.

Auf Nachfrage, warum das 5 to Begrenzungsschild im Bereich Hestemaas entfernt wurde, erklärt der Bürgermeister, dass dieses nach Aufforderung durch den Kreis entfernt werden musste, da es dort illegal aufgestellt wurde.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 6. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013
Beschlussvorlage - 15/2013

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat am 27.05.2013 und der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Winnemark am 05.09.2013 die Wahlunterlagen zur Gemeindewahl am 26. Mai 2013 geprüft. Gegen die Gültigkeit der Wahl wurden keine Einsprüche erhoben und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung vorgebracht.

Somit ist die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 in der Gemeinde Winnemark für gültig.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Zukünftige Ehrengabe der Gemeinde

Bürgermeister Wilhelm Fülling erläutert, dass die Ehrengabe der Gemeinde aufgebraucht ist.
Als Vorschlag für eine zukünftige Ehrengabe stellt er den Gemeindevertretern die Ehrengabe der Gemeinde Barkelsby vor.

Die Gemeindevertreter kommen überein, hiervon 10 Exemplare zu bestellen.


zu TOP 8. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2013
Beschlussvorlage - 22/2013

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2013 und ein Nachtragshaushaltsplan 2013 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 23/2013

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               644.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               644.700,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              64.300,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               64.300,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         5,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          280 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          280 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Zuschussantrag TSV Karby für die Sanierung eines Ballfangzauns
Beschlussvorlage - 17/2013

Der TSV Nordschwansen-Karby hatte bereits vor Jahresfrist den Wunsch geäußert, für die Erneuerung des südlichen Ballfangzauns auf dem B-Platz Zuschüsse von der Gemeinde Karby zu bekommen. Die Gemeinde Karby hatte ihrerseits einen Antrag an die umliegenden 3 Gemeinden gestellt, das Projekt zu unterstützen.
Nach Beratung in den Gemeinden wurde u.a. die Meinung geäußert, dass der TSV direkt an die Gemeinden herantreten und einen Zuschuss bzw. eine Anteilsfinanzierung beantragen solle. Dieses hat der TSV mit Schreiben vom 27.06.2013 getan und ist somit auch an die Gemeinde Winnemark herangetreten.
Zwischenzeitlich hat sich die Gemeindevertretung konstituiert und die Ferienpause ist verstrichen. Nunmehr soll über den Antrag beraten werden (siehe Anlage).
Die 4 betroffenen Bürgermeister der umliegenden Gemeinden haben sich jüngst zu einer sich bietenden Gelegenheit abgestimmt und vorbehaltlich der Beratungsergebnisse in den Vertretungen die dargestellte Variante 1 favorisiert. Diese Abstimmung sollte nur vermeiden, dass bei einem jeweiligen, grundsätzlichen Votum für die Maßnahme einheitlich der gleiche Finanzierungsschlüssel beschlossen wird.
Die Kosten für die komplette Erneuerung des rund 45 m langen Ballfangzauns belaufen sich auf rund 6.800 €. Das vom TSV eingeholte Angebot liegt Herrn Andresen von der Amtsverwaltung vor und kann auf Wunsch eingesehen werden. Das Angebot beschreibt einen 4,15 m hohen Ballfangzaun aus stabilen verzinkten Doppelstabmatten mit verzinkten Pfosten und Edelstahlschrauben. Der Angebotspreis ist aus Erfahrung von Herrn Andresen sehr wirtschaftlich.
Sofern alle Gemeinden dem Antrag entsprechen, so wird die Umsetzung der Maßnahme möglicherweise aus Witterungsgründen erst 2014 erfolgen können.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Antrag des TSV zu entsprechen und gemäß Vorschlag 1 des Antrages einen Zuschuss in Höhe von rund 1.175 € (1.119 € + 5 %) zu gewähren. Die Finanzierung erfolgt über den Vermögenshaushalt 2014.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. II. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 24/2013

Gemäß vorliegendem Antrag wird die Anhebung der Entschädigungssätze diskutiert. Der Bürgermeister erhält z. Zt. eine Aufwandsentschädigung von 282,- €/Monat. Nach § 6 der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO) liegt der Höchstsatz für den Bürgermeister von Winnemark bei 432,- €/Monat. Eine Anhebung wären Mehrkosten von 1.800,- €/Jahr.

Die Wehrführer erhalten 80 % Höchstsatz nach der Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren (EntschVOfF). Der Höchstsatz für den Wehrführer in Winnemark beträgt 95,33 € monatlich. Dies wären monatlich 19,07 € mehr als jetzt (76,26 €). Der Stellvertreter erhält nach der EntschVOfF die Hälfte. Die Differenz gegenüber der jetzigen Entschädigung im Monat von 38,14 € zum Höchstsatz von 47,67 € wären 9,53 €. Die Mehrkosten für eine Zahlung nach den Höchstsätzen für diesen Bereich würden bei 343,20 € im Jahr liegen.

Die Gemeindevertreter/innen erhalten z. Zt. pauschal 18,- € monatlich und die bürgerlichen Ausschussmitglieder 20,- € je Sitzung. Der Höchstsatz für eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für Gemeindevertreter beläuft sich nach § 2 EntschVO z. Zeit auf 28,- €. Das Sitzungsgeld für bürgerliche Ausschussmitglieder hat nach § 12 EntschVO einen Höchstsatz von 31,- € pro Sitzung.
Eine Anhebung der beiden Sätze würde zusätzliche Kosten von ca. 1.000,- € im Jahr verursachen.

Somit würde eine Anhebung der Entschädigungssätze auf die Höchstsätze jährlich Mehrkosten von insgesamt ca. 3.200,- € verursachen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den als Anlage beigefügten Entwurf der II. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung in der vorliegenden Form mit Wirkung zum 01.01.2014 zu erlassen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Beseitigung eines Straßenschadens in Karlsburg
Beschlussvorlage - 27/2013

In der 90°-Kurve der Gemeindestraße vor dem Schloss Karlsburg befindet sich ein schwerer Schaden im Asphalt. Scheinbar ist der Untergrund derart schlecht, dass es auch nach Ausbesserungsversuchen im Straßenoberbau immer wieder zu starken Sackungen kommt. Um eine langfristige Abhilfe zu schaffen, wird angeregt, den mangelhaften Untergrund in dem betroffenen Bereich zzgl. eines Übergangsbereiches so tief wie nötig gegen tragfähiges Material auszutauschen. Die Fahrbahnoberfläche ließe sich anschließend wieder asphaltieren oder aber bewusst als Pflasteroberfläche absetzen. Durch diese Bauweise würde die Kurve möglichweise für ortsunkundige Verkehrsteilnehmer besonders markiert.
Der Bürgermeister regt in jedem Falle an, seit Jahren auf der Kläranlage lagernde Granitsteine, z.B. als seitliche Einfassung der Fahrbahn mit zu verbauen. Egal ob Asphalt oder Pflaster als Oberbau zum Einsatz kommt, die Kosten lassen sich infolge der unklaren Untergrundsituation nur grob abschätzen. Sie seien je nach sich ergebendem Umfang mit rund 4.000 – 5.000 € angenommen.
Bezug nehmend auf den Inhalt der Vorlage 26/2013 wird erklärt, dass auch diese Arbeiten zusammen mit anderen Projekten ausgeschrieben werden können.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die beschriebene Maßnahme im Haushaltsjahr 2014 vorzunehmen. Die Bauweise des Oberbaus wird wie folgt definiert: (Pflaster).
Der Vermögenshaushalt wird mit entsprechenden Mitteln ausgestattet. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter einer Preisanfrage / Ausschreibung zu erteilen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Antrag auf Beschaffung eines Buswartehäuschens
Beschlussvorlage - 25/2013

Der zur Verfügung gestellte Antrag der Wählergemeinschaft sieht vor, das vorhandene östlich der L 26 stehende Buswartehäuschen abzumontieren und auf der westlichen Seite aufzustellen. Anschließend sollte für die östliche Seite ein neues, größeres Häuschen angeschafft und aufgebaut werden. Ferner wird die mangelnde Beleuchtungssituation angesprochen.
Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister wird der Antrag in Form dieser Vorlage zur Beratung in die Gremien der Gemeinde gegeben. Ergänzend wird erklärt:
Die Gemeinde hatte bereits vor Jahren Überlegungen bzgl. der Erneuerung verschiedener Buswartehäuser angestrengt. Seinerzeit wurden die Investitionen in die Straße Emers, das Feuerwehrhaus und den Kinderspielplatz priorisiert. Da diese Projekte abgeschlossen sind, macht es unbedingt Sinn, den Antrag zu beraten.
Herr Andresen regt an, folgende Gesichtspunkte zu bedenken:
  • Auf der westlichen Seite der L 26 steigen i.d.R. nur Personen aus den Bussen aus und gehen von dort direkt nach Karlsburg. Auf den Bus gewartet wird wohl sehr selten.
  • Der Abbau und Wiederaufbau des östlichen Buswartehäuschens auf der westlichen Seite ist relativ aufwändig. Zumindest müsste neben dem reinen Ab- und Aufbau ein neues Fundament kalkuliert werden.
  • Sofern die Beratungen ergeben, dass ein oder mehrere neue Häuschen angeschafft werden sollen, so müsste entweder
    • die Gemeindevertretung vorgeben, welche Häuschen angeschafft werden sollen, oder
    • die Gemeindevertretung vorgeben, welche Art Häuschen favorisiert werden (Holz, Glas, Stahl, Alu oder Verbund…),
damit die Verwaltung dann für eine spätere Sitzung einen Vorschlag ausarbeiten
kann.
  • Beispielhaft seien einige Standorte verschiedener neuer Häuschen benannt:
    • Holzblockbohlenbauweise als Fertighaus geliefert (B 203, Ortsausgang Eckenförde kurz vor Goosefeld auf der linken Seite)
    • Holzbauweise mit Holzständerwerk und Profilbrettverkleidung (Gemeinde Dörphof, Grüntal)
    • Stahl verzinkt und / oder pulverbeschichtet, mit Glaswänden und Kunststoffdach (Gemeinde Damp, Damp-Eck an der L 26)
Im Vermögenshaushalt 2014 sind ohne nähere Angaben zunächst als Titel 20.000 € eingestellt worden.


Beschluss:

Es wird grundsätzlich beschlossen, Buswartehäuser in der Gemeinde zu erneuern. Es sollen Glashäuser werden. Details und Einzelheiten werden 2014 in den Gremien besprochen. 20.000 € werden in den Vermögenhaushalt 2014 eingestellt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Regulierung von Schachoberteilen und Straßenentwässerungseinrichtungen in Karlsburg
Beschlussvorlage - 26/2013

In der Straße "Karlsburg Siedlung" sind Regen- und Schmutzwasserkanäle verlegt. Einige Haltungsschächte ragen einige Zentimeter aus der Asphaltfahrbahn heraus und stellen daher eine Unfallgefahr dar. Daraus erwachsene Schadensersatzansprüche durch beispielsweise stolpernde Fußgänger sind erfahrungsgemäß schwierig abzuwehren. Ferner besteht zunehmend die Gefahr, dass das Schneeräumfahrzeug an den Schächten anstößt. Dadurch könnte großer Schaden am Gerät oder auch an den Schächten entstehen.
Aus den genannten Gründen wird angeregt, die betroffenen Schachtoberteile zu regulieren, d.h. wieder planeben in die Asphaltoberfläche zu integrieren. Da die betroffenen Schachtoberteile unmittelbar auf dem Schachtkonus aufgelegt sind, kann die sonst übliche Absenkung durch Entfernen von Ausgleichsringen nicht funktionieren. Vielmehr muss die Asphaltoberfläche rund um den Schacht angeglichen werden. Um eine dauerhafte Lösung zu erhalten, sind Maßnahmen im Rahmen der jährlichen Asphaltflickaufträge nicht zu empfehlen. Vielmehr muss die einseitig teilweise verlegte Betonmuldenrinne auch angefasst werden.
In einer anderen Gemeinde des Amtes Schlei-Ostsee sollen vorbehaltlich des Beschlusses der GV auch umfangreichere Asphaltarbeiten ausgeführt werden. Um wirtschaftlichste Preise zu erzielen, könnten die Maßnahmen ergänzend zu örtlichen Unternehmern auch im Rahmen dieser Ausschreibung mit angefragt werden.

Aus Sicht von Herrn Andresen sind an den einzelnen Stellen folgende Arbeitsschritte erforderlich:
  • Asphaltdecke fräsen
  • Muldensteinrinne nebst ggf. Straßenablauf angleichen
  • Gefräste Asphaltkante nachschneiden und Dichtungsband einbauen
  • Bituminöses Bindemittel aufbringen
  • Neue Asphaltdecke einbauen
Ohne die Kosten im Detail über Vordersätze und Einheitspreise berechnet zu haben, schätzt Herr Andresen den Aufwand auf rund 4.500 €.

Über diese Thematik hinaus soll über den Zustand des Innenradiuses des Wendehammers beraten werden. Hier wird der Asphalt und die Innenbankette zunehmend zerfahren. Eine Befestigung z.B. mit Rasengittersteinen wurde schon vor Jahren mal beraten, aber dann nicht weiter verfolgt. Würde man auch hier den losen Asphalt abfräsen, ca. 10 m² Rasengittersteine stabil betten und anschließend neuen Asphalt aufbringen und bis an die Rasengittersteine anbinden, so müsste man mit Kosten von ca. 4.500 € rechnen. Um stehendes Wasser zu vermeiden, könnte ein Sickergraben aus abgestuften Kieselsteinen hergestellt werden. Dafür mögen weitere 1.000 € veranschlagt werden. Der Bau eines Straßenablaufes mit einem Anschluss an den Regenwasserkanal würde vielfache Kosten verursachen. Ob dieser Aufwand dennoch gerechtfertigt wäre, möge die Gemeindevertretung entscheiden.

Die erforderlichen Mittel für die Schachtregulierungen müssten aus dem Unterhaltungshaushalt des Kanalbetriebs und die Mittel für die Befestigung des Innenradiuses des Wendehammers aus Mitteln des Wegeunterhaltungshaushaltes bereit gestellt werden. Bei der Ermittlung der genannten Schätzkosten, die die Baustelleneinrichtungskosten sämtlicher Geräte und Genehmigungen einschließt, wird davon ausgegangen, dass beide Maßnahmen in einem Zuge erledigt werden können.

Neben den dargelegten Erwägungen gilt es heute mehr denn je, die Straßen bestmöglich zu unterhalten, um einen beitragspflichtigen Ausbau möglichst lange hinauszuzögern.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die beschriebenen Maßnahmen im Haushaltsjahr 2014 vorzunehmen. Die Verwaltungshaushalte des Kanalbetriebs (4.500 €) und der Straßenunterhaltung (5.500 €) werden mit entsprechenden Mitteln zusätzlich ausgestattet. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die genaue Bauweise mit dem Bauamt des Amtes Schlei-Ostsee abzustimmen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Management-Plan für die Südseite der Schlei
Beschlussvorlage - 21/2013

Im Zuge der Erstellung eines Management-Planes für die Südseite der Schlei ist auch über die Nutzung des sog. Bürgerparkes der Gemeinde zu beraten. Die Grün- und Freizeitanlage wurde zu Beginn der 80er Jahre erstellt zur Steigerung des Erholungswertes für Einheimische und Touristen. Die Umsetzung fand statt aufgrund einer genehmigten Entwurfsplanung durch das Landesamt für Wasserhaushalt und Küsten.

Der Bürgerpark liegt innerhalb des europäischen Naturschutznetzes und ist Bestandteil des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe" und des europäischen Vogelschutzgebietes "Schlei". Innerhalb dieser Bereiche sind die seltenen Lebensräume und Arten zu erhalten und zu fördern.

Im Rahmen des zu erstellenden Managementplanes wird angefragt, ob die Gemeinde für Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen und ihren Arten im Bereich des Bürgerparkes bereit wäre. Hier würde es sich lt. naturschutzfachlichem Vorschlag handeln um eine gelegentliche Nutzung mit Abtransport des Aufwuchses. Umzusetzen durch
  • eine klassische Mahd oder
  • kurzfristige Beweidung durch Schafe im Spätsommer oder
  • eine Beweidung durch Rinder oder Pferde (größerer Aufwand, da Zaun und Wasserversorgung erforderlich)
Auch für eine Wiederentwicklung von Salzgrünland am Schleiufer ist eine häufigere Nutzung notwendig. Hier wäre eine Angliederung des nordöstlichen Bereiches an die benachbarte Rinderweide möglich.

Die Gemeinde wird um Stellungnahme gebeten, wie sie sich hierzu positionieren möchte.


Beschluss:

Es wird beschlossen, im Frühjahr 2014 einen Ortstermin anlässlich einer Wegebegehung vorzunehmen und die weitere Vorgehensweise dann festzulegen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 19. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 

Der Bürgermeister gibt folgende Dinge bekannt:
  • Das Gemeindefest findet am 13.07.2014 statt. Eine Mithilfe ist erwünscht.
  • Die Aktion Saubere Gemeinde findet am 29.03.2014 statt.



Godber Peters  Wilhelm Fülling 
Protokollführer  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters