Sitzungsort: | im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.25 Uhr |
Bürgermeister Wilhelm Fülling |
Gemeindevertreter/in Petra Albrecht-Henningsen |
Gemeindevertreter Peter Braunshausen |
Gemeindevertreter Heiko Martens |
Gemeindevertreter Rainer Prosch |
2. stellv. Bürgermeister Gerd Seemann |
Gemeindevertreter Gerd Seemann jun. |
1. stellv. Bürgermeister Udo Thies |
Gemeindevertreter Stefan Möse (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Bericht des Bürgermeisters |
5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
6. | Übernahme des städtischen Gymnasiums Kappeln in die Trägerschaft des Nahbereichsschulverbandes |
Beschlussvorlage - 18/2014 | |
7. | Beleuchtung des zu erneuernden Buswartehauses in Winnemark / Emers |
Beschlussvorlage - 16/2014 | |
8. | Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Winnemark und Beratung über die weitere Vorgehensweise |
Beschlussvorlage - 15/2014 | |
9. | Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Winnemark für den Bereich "ehem. Campingplatz an der Dorfstraße" |
9.1 | a) Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Beteiligung |
Beschlussvorlage - 12/2014 | |
9.2 | b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 13/2014 | |
10. | Breitbanderschließung |
Beschlussvorlage - 19/2014 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
13. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt die Tagesordnung im öffentlichen Teil um den TOP 11 "Breitbanderschließung" und im nichtöffentlichen Teil um den TOP 13 "Regenentwässerung südwestliches Winnemark" zu erweitern. Die Tagesordnungspunkte 12 und 13 sollen nicht öffentlich behandelt werden. Ferner soll TOP 6 gestrichen werden, da er weitgehend mit TOP 9 identisch ist. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. |
zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. |
zu TOP 6. | Übernahme des städtischen Gymnasiums Kappeln in die Trägerschaft des Nahbereichsschulverbandes |
Beschlussvorlage - 18/2014 Bereits auf der Sitzung des Nahbereichsschulverbandes am 29.03.2010 wurde über die Integration aller Kappelner Schulen in den Nahbereichsschulverband beraten. Mehrheitlich wurde der Übernahme der Klaus-Harms-Schule in den Nahbereichsschulverband zugestimmt und die Verwaltung beauftragt die Übernahme vorzubereiten. Grundlage der Entscheidung auch das Gymnasium in den Nahbereichsschulverband zu übernehmen, waren u.a. als Gründe - Alle Schularten können durch einen Schulträger angeboten werden - Doppelstrukturen, wie verschiedene Zuständigkeiten (Gremien) fallen weg. - Es gibt einen Haushalt für alle Schulen die Synergieeffekte ergeben, genannt. Aber auch die Möglichkeit, durch Änderung des Schulgesetzes, Schulkostenbeiträge nach Vollkostenrechnung zu erheben, war und ist ein wichtiges Argument für die Zusammenführung aller Schulen in eine Schulträgerschaft. Nach Übertragung des Gymnasiums aus der Trägerschaft des Kreises Schleswig-Flensburg in die Trägerschaft der Stadt Kappeln zum 01.08.2009 folgte die Übertragung der ehemaligen Grund-Hauptschule Hüholz ( Christophorusschule ) durch den Nahbereichsschulverband an die Stadt Kappeln zur Erweiterung des Gymnasiums. Beide Übertragungen hatten den Effekt, dass über einen Interessenausgleich erhebliche finanzielle Mittel in die Bausubstanz eingeflossen sind. Allein der Kreis Schleswig-Flensburg hat für energetische Sanierungsmaßnahmen 1,175 Mio. € investiert. Bei der Übertragung der Christophorusschule an die Stadt Kappeln hat die Stadt Kappeln sich verpflichtet weitere 165.000,00 € zu investieren. Weiterhin wurden 2013 die lufttechnischen Anlagen im Gebäude mit einem Kostenaufwand von 380.000,00 € saniert. Durch die Möglichkeit der Vollkostenrechnung der Schulkostenbeiträge ab 01.01.2012 können rd. 60% der Aufwendungen für die Schule über "Gastschulgelder" wieder vereinnahmt werden. Von den verbleibenden 40 % würde die Stadt Kappeln nach dem z.Zt. gültigen Verteilungsschlüssel rd. 70 % tragen, sodass auf die weiteren acht Mitglieder ein Anteil von rd. 12 % zu verteilen wäre. In den bisherigen Informationsgesprächen wurde als Gründe neben den o.a. Punkten auch genannt:
Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Punkt ist, dass es ein großes Interesse aller Verbandsgemeinden sein sollte, eine starke Bildungslandschaft in und um Kappeln anzubieten. Indem durch einen Schulträger alle Schularten angeboten werden, wird dies auch nach außen sichtbar. Dies ist ein Zeichen einer starken und großen Solidarität und zeugt von einem starken Zusammengehörigkeits- und Wirgefühl. |
Beschluss: Grundsatzbeschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der Übernahme des städtischen Gymnasiums in Kappeln in die Trägerschaft des Nahbereichsschulverbandes Kappeln zu. Der Zeitpunkt der Übernahme und eine eventuelle Änderung des § 4 (Finanzierung) des öffentlich-rechtlichen Vertrages von Juli 2008 sind in einer Arbeitsgruppe gesondert vorzubereiten und erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Beleuchtung des zu erneuernden Buswartehauses in Winnemark / Emers |
Beschlussvorlage - 16/2014 Herr Bürgermeister Fülling wurde von einem Anlieger angesprochen und es wurde angeregt, das neu geplante Häuschen "Alte Schule" besser zu beleuchten. Da eine Installation im Inneren des Häuschens nicht zu empfehlen ist (Vandalismus), wird im Bedarfsfalle empfohlen, eine Mastleuchte aufzustellen. Wahrscheinlich liegt in der Nähe ein Straßenbeleuchtungskabel, so dass eine zusätzliche Leuchte an dieses angeschlossen werden könnte. Die Form und Beleuchtungstechnik kann in den Gremien der Gemeinde beraten werden (Pilzform, Kofferform…, LED oder Kompaktleuchtstoffmittel). Je nach Entscheidung dürften sich die Kosten für Elektro- und Tiefbauarbeiten auf ca. 1.250 – 1.750 € belaufen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, eine Mastleuchte mit der Beleuchtungstechnik LED anzuschaffen und am Buswartehaus "Alte Schule" aufzustellen. Die erforderlichen Mittel werden über eine Anpassung der Vermögenshaushaltsstelle zur Erneuerung der Buswartehäuser bereitgestellt. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Winnemark und Beratung über die weitere Vorgehensweise |
Beschlussvorlage - 15/2014 In den vergangenen Jahren wurde die Aufstellung eines Kanalkatasters beraten und beschlossen. Das Kataster und das zugehörige Sanierungskonzept sind nunmehr fertiggestellt. Herr Stieghorst vom Ingenieurbüro WVK aus Neumünster wird zur Sitzung vortragen. Es wurde sich im Vorwege der Sitzung darauf verständigt, dass der Vortrag die gesamte Entstehung des Katasters bis hin zum fertigen Werk beinhalten soll und damit einen wesentlichen Teil der Ausschusssitzung beanspruchen wird. Im Ergebnis sind sicherlich Schäden verschiedener Qualität und Quantität in den Kanälen vorhanden. Das Kataster mit seinen Anlagen beinhaltet aber lediglich das System als Lageplan sowie die Schadensarten und deren Lage. Eine ingenieursmäßige Planung zur Beseitigung der Schäden war nicht Gegenstand des Auftrages auf Basis der VOL und vereinbarter Einheitspreise. Daher kann und soll auch nicht im Detail jedes Schadens darauf eingegangen werden, welche technischen Möglichkeiten der Beseitigung bestehen bzw. welche Kosten damit einhergehen. Diese Planungen müssen Gegenstand eines Ingenieurvertrages werden, welchem als Preisrecht die HOAI zugrunde gelegt wird. Somit wird der Vortrag von Herrn Stieghorst vielmehr darauf abstellen, die Bestandspläne und deren Aussagekraft grob zu zeigen. Ferner wird er erläutern, in welchem Zustand das Kanalsystem der Gemeinde Winnemark insgesamt ist und mit welchem, grob geschätzten Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu rechnen ist. Da das Kataster aus mehreren Akten besteht, kann es nicht jedem Gemeindevertreter separat vorgelegt werden. Herr Andresen regt an, dass interessierte, ortskundige Gemeindevertreter und Rainer Lange ein Exemplar des fertigen Werkes zur Durchsicht erhalten und ggf. festgestellte Auffälligkeiten markieren. Diese könnten dann abschließend vom Büro WVK geprüft und ggf. angepasst werden. Als Ergebnis der nunmehr anstehenden Beratungen in den Gremien der Gemeinde könnte, so wie in Absatz 2 beschrieben, der Abschluss eines Ingenieurvertrages beschlossen werden. Dazu einige Grundlageninformationen zum Planungsumfang und -honorar für künftig anstehende Kanalsanierungen: Die Planungsleistungen eines Ingenieurs gliedern sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wie folgt: (LP = Leistungsphase) LP 1: Grundlagenermittlung LP 2: Vorplanung LP 3: Entwurfsplanung LP 4: Genehmigungsplanung LP 5: Ausführungsplanung LP 6: Vorbereiten der Vergabe LP 7: Mitwirken bei der Vergabe LP 8: Bauoberleitung LP 9: Objektbetreuung Jede Leistungsphase beinhaltet sehr detaillierte, sogenannte Grund- oder auch besondere Leistungen. Herr Andresen würde im Rahmen zulässiger Honorarverhandlungen genau abwägen, welche Leistungen für die weitere Planung der Kanalsanierung erforderlich und welchem Schwierigkeitsgrad diese zuzuordnen sein werden. Die Grundlagenermittlung ist durch die Erstellung des Kanalkatasters bereits erledigt und braucht daher nicht erneut durchgeführt werden. Um während der Planungen auch aus den Planungen aussteigen zu können, ist eine sogenannte stufenweise Beauftragung möglich. Die Höhe des Planungshonorars bemisst sich im Wesentlichen anhand der anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung, später der Kostenberechnung. Da diese Zahlen noch nicht vorliegen, kann das Honorar auch noch nicht beziffert werden. Überschlägig kann für das Erbringen der zunächst erforderlichen Leistungen nach LP 2 ein Honorar von rund 10 - 15 Tsd. € veranschlagt werden. |
Beschluss: Es wird beschlossen, einen Planungsauftrag für die Abstellung der aufgelisteten Schäden auf Basis der HOAI 2013 zu verhandeln und zu erteilen. Der Vertrag ist als Stufenauftrag zu verfassen und soll zunächst die LP 2 beinhalten. Das Ergebnis der Vorplanung wird in einer der kommenden Bauausschusssitzungen zur weiteren Beratung vorgetragen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Winnemark für den Bereich "ehem. Campingplatz an der Dorfstraße" |
zu TOP 9.1 | a) Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Beteiligung |
Beschlussvorlage - 12/2014 Die Gemeindevertretung hat am 10.12.2009 die nötigen Planungen für eine Überplanung des ehemaligen Campingplatzes beschlossen. Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 14.08.2013 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 07.10.2013 eine Stellungnahme abgegeben. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt am 19.09.2013. |
Beschluss: Die während der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Springer- wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9.2 | b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 13/2014 s. Beschlussvorlage 12/2014 In der Bauausschuss-Sitzung am 03.04.2014 wurde die Entwurfs- und Auslegungsfassung bereits besprochen. Es hat sich für die Erschließungsplanung noch eine Änderung hinsichtlich der Leitungstrassenführung ergeben, die in die Bauleitplanung aufzunehmen ist. Zur Klärung dieser Angelegenheit wurde der Tagesordnungspunkt zur Gemeindevertretersitzung am 10.04.2014 zur weiteren Prüfung vertagt. Die Recherche und ein Abstimmungsgespräch haben zwischenzeitlich stattgefunden. Somit sind nun nicht mehr alle 4 zurückliegenden Grundstücke mit einem Leitungsrecht zu belasten, sondern die gesamte Trassenführung der Ver- und Entsorgungsleitungen wird weiter südlich verlaufen und es sind dadurch nur die Zufahrten von 2 Grundstücken zu belasten. Die Baufenster können somit ebenfalls großzügiger angelegt werden. |
Beschluss:
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Breitbanderschließung |
Beschlussvorlage - 19/2014 Am 04. Juni 2014 hat eine Informationsveranstaltung zur Zukunft der Breitbandversorgung im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden, zu der je 2 Vertreter aller Gemeinden eingeladen waren. Deutlich wurde, dass ein ständig steigender Bedarf der Internetnutzung die Sicherstellung der entsprechenden Versorgung erfordert. Die verschiedenen Präsentationen sind der Homepage des Amtes unter www.amt-schlei-ostsee.de zu entnehmen. Wie eine solche Versorgung organisiert, gestaltet und unter Berücksichtigung von europäischem Vergabe- und Beihilferecht durchgeführt werden kann, obliegt zunächst einer Planung, deren Ergebnisse den einzelnen Gemeinden dargestellt werden, damit weitere Entscheidungen für eine Umsetzung getroffen werden können. Ein solches Projekt kann allerdings nur in der Gemeinschaft aller Gemeinden eines Gebietes erfolgreich umgesetzt werden, so dass zunächst die Beauftragung des Amtes mit der Durchführung der Planung erforderlich ist. Die Kosten für entsprechende Fremdvergaben durch das Amt sind ohne Ausschreibung schwer bezifferbar und hängen für die einzelne Gemeinde auch davon ab, wie viele Gemeinden sich beteiligen. In der Informationsveranstaltung wurde klar, dass ein Betrag von 2.000,00 € je Gemeinde in jedem Fall ausreichen würde, wenn sich nahezu alle Gemeinden beteiligen. |
Beschluss: Mit der Planung einer Breitbandversorgung wird das Amt Schlei-Ostsee beauftragt. Für erforderliche Fremdvergaben wird ein Betrag in Höhe von bis zu 2.000,00 € von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 13. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass am 13.07.2014 das Gemeindefest stattfindet. Eine Begehung mit Frau Vollmer beim Bürgerpark hat ergeben. dass die geplanten Arbeiten ab Oktober durchgeführt werden können. |
Godber Peters | Wilhelm Fülling |
Protokollführer | Bürgermeister |