Sitzungsort: | im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.20 Uhr |
Bürgermeister Wilhelm Fülling |
Gemeindevertreter/in Petra Albrecht-Henningsen |
Gemeindevertreter Peter Braunshausen |
Gemeindevertreter Heiko Martens |
Gemeindevertreter Stefan Möse |
Gemeindevertreter Rainer Prosch |
2. stellv. Bürgermeister Gerd Seemann |
Gemeindevertreter Gerd Seemann jun. |
1. stellv. Bürgermeister Udo Thies |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Bericht des Bürgermeisters |
5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
6. | 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Winnemark für das Gebiet "ehem. Campingplatz an der Dorfstraße" |
6.1 | a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 22/2014 | |
6.2 | b.) Abschließender Beschluss der F-Plan-Änderung sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 23/2014 | |
7. | Bebauungsplan Nr. 5 Winnemark für das Gebiet "ehemaliger Campingplatz an der Dorfstraße" |
7.1 | a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 26/2014 | |
7.2 | b.) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 27/2014 | |
8. | Rückübertragung der Aufgabe "Förderung der Kindertagesstätten in Karby" |
Beschlussvorlage - 21/2014 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
11. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 9 und 10 nicht öffentlich zu behandeln. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. |
zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. |
ab hier anwesend: | Herr Gerd Seemann |
zu TOP 6. | 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Winnemark für das Gebiet "ehem. Campingplatz an der Dorfstraße" |
zu TOP 6.1 | a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 22/2014 Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Winnemark und die Begründung haben in der Zeit vom 17.06.2014 bis 21.07.2014 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 02.06.2014 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 14.08.2013. |
Beschluss: a) Abwägungsbeschlüsse: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6.2 | b.) Abschließender Beschluss der F-Plan-Änderung sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 23/2014 Siehe Beschlussvorlage 22/2014. |
Beschluss: b.) Abschließender Beschluss Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Winnemark abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Bebauungsplan Nr. 5 Winnemark für das Gebiet "ehemaliger Campingplatz an der Dorfstraße" |
zu TOP 7.1 | a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 26/2014 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Winnemark "ehemaliger Campingplatz an der Dorfstraße" und die Begründung haben in der Zeit vom 17.07.2014 bis 20.08.2014 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 04.07.2014 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 14.08.2013. |
Beschluss: a) Abwägungsbeschlüsse: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 5 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.2 | b.) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 27/2014 Siehe Beschlussvorlage 26/2014. |
Beschluss: b.) Satzungsbeschluss Der Bebauungsplan Nr. 5 Winnemark "ehemaliger Campingplatz an der Dorfstraße" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Rückübertragung der Aufgabe "Förderung der Kindertagesstätten in Karby" |
Beschlussvorlage - 21/2014 Die Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark haben die Aufgabe "Förderung der Kindertagesstätten in Karby" derzeit auf das Amt übertragen. Aufgrund der Änderung des § 5 der Amtsordnung, wonach das Amt nur noch 5 Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden übernehmen darf, wird eine Rückübertragung dieser Aufgabe überlegt. Entsprechende Gespräche wurden mit den Bürgermeistern geführt. Die Aufgabe beinhaltet "lediglich" die Vertragspartnerschaft zur Kirchengemeinde Karby, die Trägerin der Einrichtung ist. An den diesbezüglichen Verhandlungen sind ohnehin dieBürgermeister der betroffenen Gemeinden beteiligt. Der Mehraufwand bei einer Rückübertragung an die Gemeinden ist unerheblich. Die jeweiligen Gemeinden würden jedoch eine wichtige Selbstverwaltungsaufgabe dazu gewinnen. Als Rechtsnachfolger für das Amt wären die vier Gemeinden "automatisch" Vertragspartner der Kirchengemeinde. So würden sie auch hinsichtlich des Kindergartengrundstücks in der Rosenstraße dem Amt als Erbbauberechtigte folgen. Wesentliche finanzielle Veränderungen wären damit nicht verbunden, da die Rechte und Pflichten, die bereits jetzt mittelbar bei den 4 Gemeinden liegen, 1 : 1 übergehen würden. Die Aufgabe kann zum 01.01.2015 an die Gemeinden zurückübertragen werden, wenn neben dem Amtsausschuss auch alle betroffenen Gemeindevertretungen zustimmen. |
Beschluss: Die Aufgabe "Förderung der Kindertagesstätten in Karby" wird zum 01.01.2015 auf die Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark übertragen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 11. | Bekanntgaben |
Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekanntgegeben. Weitere Bekanntgabe siehe Anlage. Gemeindevertreter Gerd Seemann sen. weist darauf hin, dass immer weniger Bereitschaft für eine Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr besteht. Hier sind bezüglich der personellen Ausstattung der Feuerwehr in Zukunft erhebliche Probleme zu erwarten. Diese Aussage wird auch von Gemeindevertreter Thies gestützt. Es ergeht an die Gemeinde die Bitte, die Feuerwehr bei der Werbung von neuen Mitgliedern zu unterstützen. Im Folgenden erhebt sich eine Diskussion um die Möglichkeiten, die Mitgliederzahl zu steigern. |
Godber Peters | Wilhelm Fülling |
Protokollführer | Bürgermeister |