Sitzungsort: | im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.35 Uhr |
Bürgermeister Wilhelm Fülling |
Gemeindevertreterin Petra Albrecht-Henningsen |
Gemeindevertreter Heiko Martens |
Gemeindevertreter Stefan Möse |
Gemeindevertreter Rainer Prosch |
Gemeindevertreterin Brigitte Sandtner |
2. stellv. Bürgermeister Gerd Seemann |
1. stellv. Bürgermeister Udo Thies |
Gemeindevertreter Peter Braunshausen (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Bericht des Bürgermeisters |
5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
6. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes |
Beschlussvorlage - 13/2015 | |
7. | Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung |
Beschlussvorlage - 14/2015 | |
8. | Erlass einer neuen Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 12/2015 | |
9. | Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016 |
Beschlussvorlage - 11/2015 | |
10. | Bushaltestellen entlang der K77 |
Beschlussvorlage - 15/2015 | |
11. | Kostenbeteiligung Durchlass Rohrgraben 3 des WBV Winnemark-Kopperby |
12. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Es wird darauf verwiesen, dass im Bereich Vereine und Verbände Winnemark auf der Homepage des Amtes kaum Einträge zu finden sind, obwohl es ja in Winnemark zahlreiche Vereine und Verbände gibt. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass dieser Bereich von den Gemeinden selbst gepflegt werden muss. Es müsse sich hier jemand finden, der diese Arbeit ehrenamtlich übernimmt. Es wird die Frage gestellt, ob die Fußwege in der Gemeinde nach Entfernen der Schilder nun auch von den Radfahrern genutzt werden können oder müssen. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass die bisherige Beschilderung vom Kreis entfernt wurde. Den Radfahrern sei es damit freigestellt, die Straße oder den Gehweg zu nutzen. Die Rechtslage soll aber noch einmal durch die Verwaltung geklärt werden. |
zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. |
zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. |
zu TOP 6. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes |
Beschlussvorlage - 13/2015 Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt. Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt. |
Zur Abstimmung gelangt hier die bereits im Finanzausschuss besprochene, geänderte Version des öffentlich-rechtlichen Vertrages. Diese ist noch einmal als Anlage dem Protokoll beigefügt. |
Beschluss: Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung |
Beschlussvorlage - 14/2015 Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt. |
Zur Abstimmung gelangt hier die bereits im Finanzausschuss besprochene geänderte Version der Breitbandzweckverbandssatzung. Diese ist noch einmal als Anlage dem Protokoll beigefügt. |
Beschluss: Die Verbandssatzung wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass einer neuen Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 12/2015 Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen ist. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurde die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigen Rundungsabweichungen kommen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf mit folgender Änderung zu beschließen:
"Der Bürgermeister erhält für Dienstreisen eine monatliche Reisekostenpauschale in Höhe von 100 €" |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016 |
Beschlussvorlage - 11/2015 Die Hundesteuersatzung (mit allen Nachtragssatzungen) der Gemeinde Winnemark verliert am 31.12.2015 gemäß § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Daher ist zum 01.01.2016 eine neue Hundesteuersatzung zu erlassen. Inhaltlich wurde die Satzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung überarbeitet. Auf Besonderheiten wird im Folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt): § 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2: Aufgrund des ab 01.01.2016 gültigen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben. Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will. Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist. § 11 Abs. 2: Grundsätzlich wird die Hundesteuer in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Das führt bei Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Grundbesitzabgaben zahlen, zu niedrigen Einzelfälligkeiten, die bei Nichtzahlung erheblichen Verwaltungsaufwand in Hinblick auf Mahnungen und Vollstreckungen verursachen. Deswegen enthält der Entwurf der Satzung in § 11 Abs. 2 das Fälligwerden der Hundesteuer in einem Jahresbetrag am 15.05. Dadurch würden die Mahn- und Vollstreckungsgebühren für den säumigen Steuerzahler und der Aufwand für die Verwaltung gleichzeitig reduziert. Hinweis zu § 4 Abs.1:
Eine Erhöhung der Steuersätze steht im Ermessen der Gemeinde Winnemark, wird von der Verwaltung jedoch empfohlen. |
Beschluss: Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2015 mit folgenden Änderungen beschlossen: § 6 Absatz 1 Punkt d wird ersatzlos gestrichen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Bushaltestellen entlang der K77 |
Beschlussvorlage - 15/2015 Im Zuge der durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde geplanten Deckenerneuerung auf der K77 werden auch die Fahrbahnen, Busbuchten und Radwege an den Bushaltestellen mit asphaltiert werden (sofern diese schon heute vorhanden / asphaltiert sind). Bekanntermaßen gibt es eine Forderung seitens UN / EU / Bund / Land / Kreis auf eine barrierefreie Herrichtung der Bushaltestellen bis zum Jahr 2022. Im Zusammenhang beider Themen gilt es zunächst zu klären, welche Bushaltestellen überhaupt noch in Zukunft in welcher Form benötigt werden. In der Gemeinde Winnemark sind die beidseitigen Bushaltepunkte in Winnemark Dorf, Alte Schule (Emers), Scharfeck und Karlsburg betroffen. Die zur Verfügung gestellten Pläne zeigen die Haltestellen östlich und westlich der K77. Da diese Haltestellen sowohl innerorts, als auch außerorts belegen sind, müssen über die Zuordnung der Zuständigkeiten und die damit einhergehenden Kostenübernahmen nach Auffassung der Amtsverwaltung eindeutige Festlegungen durch Interpretation des Straßenwegegesetztes vorgenommen werden. Dazu findet am 13.10.2015 eine Besprechung mit dem Kreisbauamtsleiter und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr statt. Vor dem Hintergrund des erheblichen Aufwands für einen barrierefreien Umbau sollte die Gemeinde darüber beraten, ob die Haltestellen in Zukunft überhaupt noch in der heutigen Form erhalten bleiben sollen oder ob eine andere Form gewünscht wird. Beispielsweise wäre es ggf. denkbar, die Busbucht in Winnemark Dorf aufzugeben und anstelle derer den Wartebereich vom Radweg zu entkoppeln, ggf. ein neues Buswartehaus aufzustellen. Möglicherweise ließe sich auf diese Haltestelle oder eine andere auch ganz verzichten. Das Ergebnis der gemeindlichen Beratung kann dann in die Erörterung mit dem Straßenbaulastträger am 13.10.2015 einfließen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, dem Kreis zu melden, dass die Bushaltestellen der Gemeinde Winnemark entlang der Baustrecke an der K 77 in der Form unverändert bleiben sollen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Kostenbeteiligung Durchlass Rohrgraben 3 des WBV Winnemark-Kopperby |
Beschluss Es wird beschlossen, die Kosten für die Wiederherstellung der Straße in Betonpflaster in Höhe von ca. 1.500 € zu übernehmen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Bekanntgaben |
Die Bekanntgaben des Bürgermeisters sind als Anlage dem Protokoll beigefügt. Es wird die Problematik der fehlenden aktiven Kameraden der Feuerwehr diskutiert. In diesem Rahmen wird angeregt, den Beitrag der aktiven durch die Gemeinde zu übernehmen. Die Feuerwehr führt derzeit ebenfalls Überlegungen durch, wie die Situation verbessert werden kann. Details hierzu können voraussichtlich schon auf der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung besprochen werden. |
Godber Peters | Wilhelm Fülling |
Protokollführer | Bürgermeister |