N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Winnemark vom 07.04.2016.

Sitzungsort:  im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wilhelm Fülling
Gemeindevertreterin Petra Albrecht-Henningsen
Gemeindevertreter Peter Braunshausen
Gemeindevertreter Stefan Möse
Gemeindevertreter Rainer Prosch
Gemeindevertreterin Brigitte Sandtner
1. stellv. Bürgermeister Udo Thies

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Heiko Martens (unentschuldigt )
2. stellv. Bürgermeister Gerd Seemann (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Bebauungsplan Nr. 7 "südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Rebelswisch" der Gemeinde Winnemark
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 8/2016
7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 1/2016
8. Anschluss des Abwassersystems der Gemeinde Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen
  Beschlussvorlage - 4/2016
9. Bushaltestellen an der K77
  Beschlussvorlage - 6/2016
10. Übernahme der Mitgliedsbeiträge der Feuerwehrmitglieder
  Beschlussvorlage - 2/2016
11. Zuschussantrag des Schützenvereins Nordschwansen-Dörphof für eine elektronische Trefferauswertung
  Beschlussvorlage - 3/2016
12. Installation einer Alarmanlage im Feuerwehrgerätahaus
  Beschlussvorlage - 7/2016
13. Netzausleger in der Region Schlei - Ostsee
  Beschlussvorlage - 9/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung um TOP 13 "Netzausleger in der Region Schlei-Ostsee" im öffentlichen Teil zu erweitern. Der neue Tagesordnungspunkt 14 soll nichtöffentlich behandelt werden.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.

Gemeindevertreterin Sandner gibt bekannt, dass Gemeindevertreter Thies nicht mehr der Fraktion der Wählergemeinschaft angehört. Da die Mindestzahl von 2 Mitgliedern nicht mehr erreicht wird, existiert keine Fraktion der Wählergemeinschaft mehr.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 6. Bebauungsplan Nr. 7 "südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Rebelswisch" der Gemeinde Winnemark
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 8/2016
In der Sitzung der Gemeindevertretersitzung vom 02.07.2015 hat die Gemeinde Winnemark den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 7 für den Bereich "südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Rebelswisch" gefasst. Mit der Aufstellung eines Planentwurfes wurde das Planungsbüro Springer in Busdorf beauftragt. Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Somit konnte von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen werden (Hierzu wird auf den Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 02.07.2015 verwiesen). In einem Erörterungstermin zwischen dem Planer, der Gemeinde und der Verwaltung am 03.09.2015 wurden die wesentlichen Inhalte der Planung erörtert.   

Beschluss:
  1. Der Entwurf zum B-Plan Nr. 7 "südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Rebelswisch" der Gemeinde Winnemark und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen / zu beteiligen.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 1/2016
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2015 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2015.

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Winnemark wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2015 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Anschluss des Abwassersystems der Gemeinde Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen
Beschlussvorlage - 4/2016
Beitrag von Herrn Andresen:
Die Ortsentwässerung Nordschwansen hat Vorplanungen zum Bau einer technischen Kläranlage in Revkuhl beauftragt. In diesem Zusammenhang wurde überlegt, ob es nicht wirtschaftlich und ökologisch erstrebenswert sein könnte, die Teichkläranlage der Gemeinde Winnemark zu schließen und das Abwasser zur Reinigung in die Kläranlage Revkuhl zu übergeben. Um die Frage der Wirtschaftlichkeit bewerten zu können, wurden die Kosten für den Bau einer Druckrohrleitung von Karlsburg nach Karlberg geschätzt. Diese Schätzung schließt mit rund 380.000 € brutto. Ferner wurden die Baukosten in Revkuhl geschätzt.

Da die Frage der Verbesserung der Wasserqualität der Schlei zur Zeit vielfach diskutiert wird, nicht zuletzt auch von der Unteren und Oberen Wasserbehörde, wurde ein Antrag auf Bezuschussung des Baus einer Druckrohrleitung an den Kreis Rendsburg gestellt. Der Kreis hat diesen an die Landesbehörden weitergeleitet. Leider haben diese der Projektidee keine Chance auf Bezuschussung eingeräumt und eine schriftliche Absage erteilt. Am 17.02.2016 hatte Herr Andresen anlässlich einer öffentlichen Podiumsdiskussion der Grünen-Fraktion in Schleswig zum Thema "Wasserqualität der Schlei" im Beisein entscheidender Beamter der Landesbehörden die Gelegenheit, das Vorhaben der Gemeinde Winnemark vorzustellen. Leider hat auch dieser Versuch, die Entscheidungsträger zu überzeugen, keinen Erfolg gebracht. Die Fachleute sind sich einig, dass die Belastung der Schlei aus dem Ablauf der Kläranlage Winnemark marginal ist. Vielmehr sind es die diffusen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft und die faulende und ausgasende Schlammschicht am Grund der Schlei als Hinterlassenschaft der Kläranlage Schleswig bzw. der Zuckerfabrik, die verantwortlich sind für die Eutrophierung des Gewässers.

Bevor die Ortsentwässerung Nordschwansen wieder in die Beratungen zum Bau einer technischen Kläranlage einsteigt, ist eine Beratung in Winnemark sinnvoll. Dieses ist der Fall, weil die Ausbaugröße in Abhängigkeit von der Entscheidung der Gemeinde Winnemark differiert. Es müsste entschieden werden, ob die grundsätzliche Idee der Aufgabe der eigenen Teichkläranlage auch ohne die Gewährung von Zuschüssen weiter verfolgt werden soll. Diese Beratung kann aus verschiedenen Blickwinkeln geführt werden:
  1. Wirtschaftlichkeit (Beitrag von Herrn Peters)
  2. Gewässerschutz
  3. Langfristige Betriebssicherheit
    Mit dem Anschluss an eine technische Kläranlage würde man sicherstellen, dass man künftig bei einer vielleicht kommenden Absenkung der Parameter der Ablaufwerte von Teichkläranlagen nicht in Hektik verfallen muss. Allerdings wird eine wesentlich bessere und über die Jahreszeiten konstantere Reinigungsleistung auch einen höheren Betriebsaufwand (Energie...) bedingen.


Thema Klärschlamm:
Schon im vergangenen Jahr hat Rainer Lange als Klärwärter darauf hingewiesen, dass die Klärteiche so voll mit Klärschlamm gefüllt sind, dass eigentlich für 2016 eine Leerung angestrebt werden müsste. Davon wurde vor dem Hintergrund der hier jetzt gegenständlichen Diskussion Abstand genommen und eine Entscheidung über die Entschlammung verschoben. Um zu erfahren, ob der Schlamm landwirtschaftlich oder thermisch verwertet werden darf/kann, wurde eine Analyse beauftragt. Leider steht das Ergebnis noch aus.
Sollte die Gemeinde Winnemark eine grundsätzliche Weiterverfolgung der Idee eines Anschlusses an die Ortsentwässerung Nordschwansen fortsetzen wollen, müsste dennoch über die Klärschlammbeseitigung beraten werden. Dabei spielt das Ergebnis der Schlammanalyse eine grundlegende Rolle. Herr Andresen hofft, dass das Ergebnis zur Bauausschusssitzung vorliegt. Sollte der Schlamm landwirtschaftlich verwertbar sein, so sollte vor dem Hintergrund der neuerdings verkürzten Ausbringzeiten gemäß Düngeverordnung möglichst kurzfristig eine Leerung geplant werden. Sollte der Schlamm thermisch verwertet werden müssen, so sollte vor dem Hintergrund extrem knapper Verwertungskapazitäten und einer sich täglich zuspitzenden Lage ebenfalls kurzfristig eine Leerung geplant werden.

Beitrag von Herrn Peters:

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:

Bei einem möglichen Anschluss der Ortsentwässerung Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen sind folgende finanziellen Eckwerte zu betrachten:
  • Restbuchwert des SW-Kanalnetzes Winnemark ohne Klärwerk: 821.455,06 €
  • Investitionskosten für die Errichtung der Druckrohrleitung nach Revkuhl: 380.000 €
  • Einkaufswert der Gemeinde Winnemark für das Klärwerk Revkuhl nach der Erneuerung und Erweiterung: 262.000,- €
  • Stand der Abwasserrücklage der Gemeinde Winnemark derzeit 253.300,- €
  • Absolute Abwassergebühren Winnemark (2,59 €/m³) und Revkuhl (2,65 €/m³)
Weitere Vorgehensweise:
  1. Der Einkaufswert der Gemeinde Winnemark für das Klärwerk Revkuhl wäre zu vernachlässigen, da die Gemeinde bei einem Beitritt zur Ortsentwässerung Nordschwansen das eigene Netz für die zukünftige Abwasserentsorgung mit einbringen würde. Dieses hat einen deutlich höheren Wert, so dass hier kein Ausgleichserfordernis entsteht.
  2. Die derzeitigen absoluten Abwasserpreise sind vergleichbar, so dass sich hier eine differenzierte Betrachtung erübrigt.
  3. Um den Anschluss zu realisieren, müsste die Gemeinde Winnemark den Bau der Druckrohrleitung zur Kläranlage Revkuhl finanzieren. Die Investitionskosten von rd. 380.000,- € können jedoch nicht vollständig aus der Abwasserrücklage gedeckt werden. Eine Teilfinanzierung aus allgemeinen Steuermitteln ist problematisch, da die getätigten Investitionen aufgrund der Übergabe der Schmutzwasserbeseitigung nicht durch Abschreibungen für die Gemeinde Winnemark refinanziert werden können.
  4. In den o. g. Betrachtungen sind Investitionen für einen eventuellen Rückbau der vorhandenen Klärteichanlage noch nicht berücksichtigt.
  5. Da ein Anschluss der Gemeinde Winnemark an das Klärwerk Revkuhl ökologisch durchaus sehr sinnvoll wäre, sollte die Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt eine Absichtserklärung für den Anschluss in einem absehbaren Zeitraum (ca. 5 Jahre) beschließen. Die Ortsentwässerung Nordschwansen könnte damit zum jetzigen Zeitpunkt die Erneuerung und Erweiterung des Klärwerkes Revkuhl unter Berücksichtigung des Anschlussbedarfs der Gemeinde Winnemark vorantreiben. Die Gemeinde könnte durch weitere Abschreibungen die Rücklage bis zum vorgesehenen Anschlusszeitpunkt schrittweise erhöhen, so dass dann alle erforderlichen Investitionen aus der Abwasserrücklage getätigt werden können.    

Beschluss:
  1. Die Gemeinde beschließt, in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren der Ortsentwässerung Nordschwansen beizutreten. Das Schmutzwassernetz wird zu diesem Zeitpunkt an die Ortsentwässerung Nordschwansen übergeben. Die für einen Anschluss erforderliche Druckrohrleitung zum Klärwerk Revkuhl wird durch die Gemeinde Winnemark errichtet und finanziert.
  2. Hinsichtlich der Klärschlammverwertung wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, eine Verwertung des Schlamms zu organisieren. Der gesetzlich mögliche bzw. vorgeschriebene Verwertungsweg (thermische Verwertung oder landwirtschaftliche Verwertung) ergibt sich aus dem Ergebnis der Klärschlammanalyse. Die mit der Verwertung verbundenen Kosten werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden über den Verwaltungshaushalt bereitgestellt.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bushaltestellen an der K77
Beschlussvorlage - 6/2016
Herr Andresen hat in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche initiiert, die nicht zuletzt auch die Thematik der barrierefreien Herrichtung der Bushaltestellen zum Gegenstand hatten. Dabei wurden Gespräche zusammen mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde geführt und jeweils ausführlich in Vermerken dokumentiert. Heute zeigt sich, dass der Bauherr der Deckenerneuerung und der Dienstleister des Bauherren das Thema nicht mit der Priorität behaftet haben, wie es die Amtsverwaltung und die Gemeinde getan haben. Es zeichnet sich ab, dass die Bushaltestellen im Zuge der Asphaltdeckenerneuerungen unverändert liegen bleiben und zunächst nicht barrierefrei hergerichtet werden. Die durch die Amtsverwaltung angeregte Nutzung von Synergien beider Projekte im Sinne einer kosteneffizienten Bauweise werden seitens des Bauherren und des LBV nicht einhellig erkannt, so dass die Haltestellen wahrscheinlich in den kommenden Jahren in absehbarer Zeit erneut angepackt werden müssen. Die Fragen der Kostenträgerschaft sind trotz eines durch den Kreis veranlassten Rechtsgutachtens anscheinend auch noch nicht abschließend genau geklärt.

Da die beteiligten Amtsleiter derzeit noch keine abschließende Marschrichtung verkündet haben, empfiehlt Herr Andresen dennoch der Gemeinde, über den barrierefreien Ausbau der Innerortshaltestelle zu beraten. Der zur Verfügung gestellte Grundriss zeigt die derzeitige Planung der Gemeinde. Bei der Bushaltestelle auf der gegenüberliegenden Seite an der Einmündung zum Schleiwinkel würde nur der Bordstein als Buskappstein hergerichtet und der Wartebereich in der Höhe angepasst.

Sofern man sich dieser Planung anschließen kann, könnte für den Fall, dass doch noch ein zeitnaher Umbau bevorsteht, ein Vorratsbeschluss gefasst werden.

Die übrigen Haltestellen entlang der K 77 liegen außerhalb der OD und damit nach derzeitiger Rechtsauffassung größtenteils in der Baulast des Kreises.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Bushaltestelle im Dorf entsprechend den Ausführungen im Sachverhalt barrierefrei umzubauen. Die Kostenanteile, die nach abschließender rechtlicher Klärung bei der Gemeinde verbleiben, werden anerkannt. Mittel stehen im Haushalt bereit.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Übernahme der Mitgliedsbeiträge der Feuerwehrmitglieder
Beschlussvorlage - 2/2016
Um die Attraktivität einer Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr zu steigern und somit auch neue Mitglieder zu gewinnen, sollte überlegt werden, den Mitgliedsbeitrag der Feuerwehrmitglieder durch die Gemeinde zu übernehmen.

Gegenwärtig hat die Freiwillige Feuerwehr Winnemark 25 Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15 € pro Person. Der Betrag für die Gemeinde Winnemark, um den der Zuschuss an die Kameradschaftskasse zu erhöhen ist, würde somit im Jahre 2016 insgesamt 375 € betragen.

Ferner sollte für die Jugendfeuerwehrmitglieder eine Lösung gesucht werden.

Beschluss:
Die Übernahme der Mitgliedsbeiträge für die Feuerwehrmitglieder wird beschlossen. Im Jahre 2016 wird der Zuschuss an die Kameradschaftskasse um 375 € erhöht. Zukünftig hat die Freiwillige Feuerwehr Winnemark am Jahresanfang eine aktuelle Mitgliederliste vorzulegen. Anhand dieser Liste wird dann der zusätzliche Zuschussbetrag von der Verwaltung errechnet und ausgezahlt.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Zuschussantrag des Schützenvereins Nordschwansen-Dörphof für eine elektronische Trefferauswertung
Beschlussvorlage - 3/2016
Der Schützenverein Nordschwansen-Dörphof beabsichtigt in absehbarer Zeit (in den nächsten zwei Jahren) eine elektronische Trefferauswertung für sechs Luftgewehr- und Luftpistolenstände auf der Schießanlage in Karby anzuschaffen. Die Kosten für die sechs Anlagen werden sich auf ca. 15.000 € belaufen.

Das zukunftsorientierte aber auch kostenträchtige Projekt kann der Schützenverein nicht aus eigenen Mitteln realisieren und bittet daher um eine Bezuschussung.


Beschluss:
Der Zuschussantrag des Schützenvereins Nordschwansen-Dörphof wird mit dem Hinweis auf den Grundsatzbeschluss der Gemeinde Winnemark, dass nur örtliche Vereine und Verbände bezuschusst werden, abgelehnt.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Installation einer Alarmanlage im Feuerwehrgerätahaus
Beschlussvorlage - 7/2016
Aufgrund der Häufigkeit der Einbrüche mit verbundenem Diebstahl in Feuerwehrgerätehäusern im Amtsbezirk des Amtes Schlei-Ostsee, gibt es Überlegungen das Feuerwehrgerätehaus mit einer Einbruchmeldeanlage zu versehen.
Aufgrund von Beispielen aus dem Amtsbereich Schlei-Ostsee besteht die Gefahr, bei einer negativen Schadensbilanz, dass es möglichweise zu einer Kündigung seitens des Versicherers kommen könnte bzw. zu einer wesentlichen Steigerung der Versicherungsprämie. (Gemeinde Thumby Feuerwehrgerätehaus, Versicherer die Itzehoer)

Auf mündliche Nachfrage der Verwaltung teilte der Versicherer der Gebäude- und Inhaltsversicherung (Itzehoer Versicherung) mit, dass es weder einen Zuschuss noch eine Prämienverringerung für die Maßnahme geben könnte.

Bei der Installation sollte darauf geachtet werden, dass es sich um eine VdS anerkannte Anlage handelt.
  

Beschluss:
Es wird beschlossen eine mechanische Sicherung des Feuerwehrgerätehauses vorzunehmen. Die gewünschte Anlage soll aus drahtgebundenen Komponenten bestehen. Die Installation der Einbruchmeldeanlage wird in Eigenleistung erbracht. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 1.325,89 € Brutto werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Netzausleger in der Region Schlei - Ostsee
Beschlussvorlage - 9/2016
In der Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Winnemark vom 31.03.2016 stellte der Geschäftsführer der Ostseefjord - Schlei GmbH, Herr Triphaus, seine konzeptionelle Ausarbeitung über die Aufstellung von sogenannten Netzauslegern im Gemeindegebiet vor. Eine Beschlussfassung, ob die Maßnahme umgesetzt wird, soll in der Sitzung der Gemeindevertretung erfolgen. Im Folgenden sind Ausschnitte der Präsentation von Herrn Triphaus dargestellt, die zur Entscheidungsfindung beitragen sollen.


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Im Rahmen der Diskussion wird als möglicher Standort der Bootssteg ins Auge gefasst. Der Bürgermeister wird sich noch mit dem Wassersportverein absprechen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem im Sachverhalt dargestellten Konzept zu entsprechen, die hiermit verbundenen Kosten anzuerkennen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Maßnahme umzusetzen zu lassen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben
Der im nicht öffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.

Die Bekanntgaben des Bürgermeisters sind als Anlage dem Protokoll beigefügt.


Godber Peters  Wilhelm Fülling 
Protokollführer  Bürgermeister