Sitzungsort: | im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.00 Uhr |
Bürgermeister Wilhelm Fülling |
Gemeindevertreterin Petra Albrecht-Henningsen |
Gemeindevertreter Peter Braunshausen |
Gemeindevertreter Stefan Möse |
Gemeindevertreter Rainer Prosch |
Gemeindevertreterin Brigitte Sandtner |
1. stellv. Bürgermeister Udo Thies |
Gemeindevertreter Heiko Martens (unentschuldigt ) |
2. stellv. Bürgermeister Gerd Seemann (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Bericht des Bürgermeisters |
5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
6. | Bebauungsplan Nr. 7 "südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Rebelswisch" der Gemeinde Winnemark Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 8/2016 | |
7. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 1/2016 | |
8. | Anschluss des Abwassersystems der Gemeinde Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen |
Beschlussvorlage - 4/2016 | |
9. | Bushaltestellen an der K77 |
Beschlussvorlage - 6/2016 | |
10. | Übernahme der Mitgliedsbeiträge der Feuerwehrmitglieder |
Beschlussvorlage - 2/2016 | |
11. | Zuschussantrag des Schützenvereins Nordschwansen-Dörphof für eine elektronische Trefferauswertung |
Beschlussvorlage - 3/2016 | |
12. | Installation einer Alarmanlage im Feuerwehrgerätahaus |
Beschlussvorlage - 7/2016 | |
13. | Netzausleger in der Region Schlei - Ostsee |
Beschlussvorlage - 9/2016 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
15. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung um TOP 13 "Netzausleger in der Region Schlei-Ostsee" im öffentlichen Teil zu erweitern. Der neue Tagesordnungspunkt 14 soll nichtöffentlich behandelt werden.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt. Gemeindevertreterin Sandner gibt bekannt, dass Gemeindevertreter Thies nicht mehr der Fraktion der Wählergemeinschaft angehört. Da die Mindestzahl von 2 Mitgliedern nicht mehr erreicht wird, existiert keine Fraktion der Wählergemeinschaft mehr.
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zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.
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zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
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zu TOP 6. | Bebauungsplan Nr. 7 "südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Rebelswisch" der Gemeinde Winnemark Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 8/2016 In der Sitzung der Gemeindevertretersitzung vom 02.07.2015 hat die Gemeinde Winnemark den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 7 für den Bereich "südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Rebelswisch" gefasst. Mit der Aufstellung eines Planentwurfes wurde das Planungsbüro Springer in Busdorf beauftragt. Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Somit konnte von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen werden (Hierzu wird auf den Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 02.07.2015 verwiesen). In einem Erörterungstermin zwischen dem Planer, der Gemeinde und der Verwaltung am 03.09.2015 wurden die wesentlichen Inhalte der Planung erörtert.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 1/2016 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2015 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2015.
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Beschluss: Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Winnemark wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2015 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Anschluss des Abwassersystems der Gemeinde Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen |
Beschlussvorlage - 4/2016 Beitrag von Herrn Andresen: Die Ortsentwässerung Nordschwansen hat Vorplanungen zum Bau einer technischen Kläranlage in Revkuhl beauftragt. In diesem Zusammenhang wurde überlegt, ob es nicht wirtschaftlich und ökologisch erstrebenswert sein könnte, die Teichkläranlage der Gemeinde Winnemark zu schließen und das Abwasser zur Reinigung in die Kläranlage Revkuhl zu übergeben. Um die Frage der Wirtschaftlichkeit bewerten zu können, wurden die Kosten für den Bau einer Druckrohrleitung von Karlsburg nach Karlberg geschätzt. Diese Schätzung schließt mit rund 380.000 € brutto. Ferner wurden die Baukosten in Revkuhl geschätzt. Da die Frage der Verbesserung der Wasserqualität der Schlei zur Zeit vielfach diskutiert wird, nicht zuletzt auch von der Unteren und Oberen Wasserbehörde, wurde ein Antrag auf Bezuschussung des Baus einer Druckrohrleitung an den Kreis Rendsburg gestellt. Der Kreis hat diesen an die Landesbehörden weitergeleitet. Leider haben diese der Projektidee keine Chance auf Bezuschussung eingeräumt und eine schriftliche Absage erteilt. Am 17.02.2016 hatte Herr Andresen anlässlich einer öffentlichen Podiumsdiskussion der Grünen-Fraktion in Schleswig zum Thema "Wasserqualität der Schlei" im Beisein entscheidender Beamter der Landesbehörden die Gelegenheit, das Vorhaben der Gemeinde Winnemark vorzustellen. Leider hat auch dieser Versuch, die Entscheidungsträger zu überzeugen, keinen Erfolg gebracht. Die Fachleute sind sich einig, dass die Belastung der Schlei aus dem Ablauf der Kläranlage Winnemark marginal ist. Vielmehr sind es die diffusen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft und die faulende und ausgasende Schlammschicht am Grund der Schlei als Hinterlassenschaft der Kläranlage Schleswig bzw. der Zuckerfabrik, die verantwortlich sind für die Eutrophierung des Gewässers. Bevor die Ortsentwässerung Nordschwansen wieder in die Beratungen zum Bau einer technischen Kläranlage einsteigt, ist eine Beratung in Winnemark sinnvoll. Dieses ist der Fall, weil die Ausbaugröße in Abhängigkeit von der Entscheidung der Gemeinde Winnemark differiert. Es müsste entschieden werden, ob die grundsätzliche Idee der Aufgabe der eigenen Teichkläranlage auch ohne die Gewährung von Zuschüssen weiter verfolgt werden soll. Diese Beratung kann aus verschiedenen Blickwinkeln geführt werden:
Thema Klärschlamm: Schon im vergangenen Jahr hat Rainer Lange als Klärwärter darauf hingewiesen, dass die Klärteiche so voll mit Klärschlamm gefüllt sind, dass eigentlich für 2016 eine Leerung angestrebt werden müsste. Davon wurde vor dem Hintergrund der hier jetzt gegenständlichen Diskussion Abstand genommen und eine Entscheidung über die Entschlammung verschoben. Um zu erfahren, ob der Schlamm landwirtschaftlich oder thermisch verwertet werden darf/kann, wurde eine Analyse beauftragt. Leider steht das Ergebnis noch aus. Sollte die Gemeinde Winnemark eine grundsätzliche Weiterverfolgung der Idee eines Anschlusses an die Ortsentwässerung Nordschwansen fortsetzen wollen, müsste dennoch über die Klärschlammbeseitigung beraten werden. Dabei spielt das Ergebnis der Schlammanalyse eine grundlegende Rolle. Herr Andresen hofft, dass das Ergebnis zur Bauausschusssitzung vorliegt. Sollte der Schlamm landwirtschaftlich verwertbar sein, so sollte vor dem Hintergrund der neuerdings verkürzten Ausbringzeiten gemäß Düngeverordnung möglichst kurzfristig eine Leerung geplant werden. Sollte der Schlamm thermisch verwertet werden müssen, so sollte vor dem Hintergrund extrem knapper Verwertungskapazitäten und einer sich täglich zuspitzenden Lage ebenfalls kurzfristig eine Leerung geplant werden. Beitrag von Herrn Peters: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: Bei einem möglichen Anschluss der Ortsentwässerung Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen sind folgende finanziellen Eckwerte zu betrachten:
Weitere Vorgehensweise:
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Bushaltestellen an der K77 |
Beschlussvorlage - 6/2016 Herr Andresen hat in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche initiiert, die nicht zuletzt auch die Thematik der barrierefreien Herrichtung der Bushaltestellen zum Gegenstand hatten. Dabei wurden Gespräche zusammen mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde geführt und jeweils ausführlich in Vermerken dokumentiert. Heute zeigt sich, dass der Bauherr der Deckenerneuerung und der Dienstleister des Bauherren das Thema nicht mit der Priorität behaftet haben, wie es die Amtsverwaltung und die Gemeinde getan haben. Es zeichnet sich ab, dass die Bushaltestellen im Zuge der Asphaltdeckenerneuerungen unverändert liegen bleiben und zunächst nicht barrierefrei hergerichtet werden. Die durch die Amtsverwaltung angeregte Nutzung von Synergien beider Projekte im Sinne einer kosteneffizienten Bauweise werden seitens des Bauherren und des LBV nicht einhellig erkannt, so dass die Haltestellen wahrscheinlich in den kommenden Jahren in absehbarer Zeit erneut angepackt werden müssen. Die Fragen der Kostenträgerschaft sind trotz eines durch den Kreis veranlassten Rechtsgutachtens anscheinend auch noch nicht abschließend genau geklärt. Da die beteiligten Amtsleiter derzeit noch keine abschließende Marschrichtung verkündet haben, empfiehlt Herr Andresen dennoch der Gemeinde, über den barrierefreien Ausbau der Innerortshaltestelle zu beraten. Der zur Verfügung gestellte Grundriss zeigt die derzeitige Planung der Gemeinde. Bei der Bushaltestelle auf der gegenüberliegenden Seite an der Einmündung zum Schleiwinkel würde nur der Bordstein als Buskappstein hergerichtet und der Wartebereich in der Höhe angepasst. Sofern man sich dieser Planung anschließen kann, könnte für den Fall, dass doch noch ein zeitnaher Umbau bevorsteht, ein Vorratsbeschluss gefasst werden. Die übrigen Haltestellen entlang der K 77 liegen außerhalb der OD und damit nach derzeitiger Rechtsauffassung größtenteils in der Baulast des Kreises.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Bushaltestelle im Dorf entsprechend den Ausführungen im Sachverhalt barrierefrei umzubauen. Die Kostenanteile, die nach abschließender rechtlicher Klärung bei der Gemeinde verbleiben, werden anerkannt. Mittel stehen im Haushalt bereit.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Übernahme der Mitgliedsbeiträge der Feuerwehrmitglieder |
Beschlussvorlage - 2/2016 Um die Attraktivität einer Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr zu steigern und somit auch neue Mitglieder zu gewinnen, sollte überlegt werden, den Mitgliedsbeitrag der Feuerwehrmitglieder durch die Gemeinde zu übernehmen. Gegenwärtig hat die Freiwillige Feuerwehr Winnemark 25 Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15 € pro Person. Der Betrag für die Gemeinde Winnemark, um den der Zuschuss an die Kameradschaftskasse zu erhöhen ist, würde somit im Jahre 2016 insgesamt 375 € betragen. Ferner sollte für die Jugendfeuerwehrmitglieder eine Lösung gesucht werden.
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Beschluss: Die Übernahme der Mitgliedsbeiträge für die Feuerwehrmitglieder wird beschlossen. Im Jahre 2016 wird der Zuschuss an die Kameradschaftskasse um 375 € erhöht. Zukünftig hat die Freiwillige Feuerwehr Winnemark am Jahresanfang eine aktuelle Mitgliederliste vorzulegen. Anhand dieser Liste wird dann der zusätzliche Zuschussbetrag von der Verwaltung errechnet und ausgezahlt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Zuschussantrag des Schützenvereins Nordschwansen-Dörphof für eine elektronische Trefferauswertung |
Beschlussvorlage - 3/2016 Der Schützenverein Nordschwansen-Dörphof beabsichtigt in absehbarer Zeit (in den nächsten zwei Jahren) eine elektronische Trefferauswertung für sechs Luftgewehr- und Luftpistolenstände auf der Schießanlage in Karby anzuschaffen. Die Kosten für die sechs Anlagen werden sich auf ca. 15.000 € belaufen. Das zukunftsorientierte aber auch kostenträchtige Projekt kann der Schützenverein nicht aus eigenen Mitteln realisieren und bittet daher um eine Bezuschussung. |
Beschluss: Der Zuschussantrag des Schützenvereins Nordschwansen-Dörphof wird mit dem Hinweis auf den Grundsatzbeschluss der Gemeinde Winnemark, dass nur örtliche Vereine und Verbände bezuschusst werden, abgelehnt.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Installation einer Alarmanlage im Feuerwehrgerätahaus |
Beschlussvorlage - 7/2016 Aufgrund der Häufigkeit der Einbrüche mit verbundenem Diebstahl in Feuerwehrgerätehäusern im Amtsbezirk des Amtes Schlei-Ostsee, gibt es Überlegungen das Feuerwehrgerätehaus mit einer Einbruchmeldeanlage zu versehen. Aufgrund von Beispielen aus dem Amtsbereich Schlei-Ostsee besteht die Gefahr, bei einer negativen Schadensbilanz, dass es möglichweise zu einer Kündigung seitens des Versicherers kommen könnte bzw. zu einer wesentlichen Steigerung der Versicherungsprämie. (Gemeinde Thumby Feuerwehrgerätehaus, Versicherer die Itzehoer) Auf mündliche Nachfrage der Verwaltung teilte der Versicherer der Gebäude- und Inhaltsversicherung (Itzehoer Versicherung) mit, dass es weder einen Zuschuss noch eine Prämienverringerung für die Maßnahme geben könnte. Bei der Installation sollte darauf geachtet werden, dass es sich um eine VdS anerkannte Anlage handelt. |
Beschluss: Es wird beschlossen eine mechanische Sicherung des Feuerwehrgerätehauses vorzunehmen. Die gewünschte Anlage soll aus drahtgebundenen Komponenten bestehen. Die Installation der Einbruchmeldeanlage wird in Eigenleistung erbracht. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 1.325,89 € Brutto werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Netzausleger in der Region Schlei - Ostsee |
Beschlussvorlage - 9/2016 In der Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Winnemark vom 31.03.2016 stellte der Geschäftsführer der Ostseefjord - Schlei GmbH, Herr Triphaus, seine konzeptionelle Ausarbeitung über die Aufstellung von sogenannten Netzauslegern im Gemeindegebiet vor. Eine Beschlussfassung, ob die Maßnahme umgesetzt wird, soll in der Sitzung der Gemeindevertretung erfolgen. Im Folgenden sind Ausschnitte der Präsentation von Herrn Triphaus dargestellt, die zur Entscheidungsfindung beitragen sollen. |
Im Rahmen der Diskussion wird als möglicher Standort der Bootssteg ins Auge gefasst. Der Bürgermeister wird sich noch mit dem Wassersportverein absprechen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem im Sachverhalt dargestellten Konzept zu entsprechen, die hiermit verbundenen Kosten anzuerkennen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Maßnahme umzusetzen zu lassen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 15. | Bekanntgaben |
Der im nicht öffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben. Die Bekanntgaben des Bürgermeisters sind als Anlage dem Protokoll beigefügt.
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Godber Peters | Wilhelm Fülling |
Protokollführer | Bürgermeister |