N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Winnemark vom 01.12.2016.

Sitzungsort:  im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wilhelm Fülling
Gemeindevertreterin Petra Albrecht-Henningsen
Gemeindevertreter Heiko Martens
Gemeindevertreter Stefan Möse
Gemeindevertreter Rainer Prosch
Gemeindevertreterin Brigitte Sandtner
2. stellv. Bürgermeister Gerd Seemann
1. stellv. Bürgermeister Udo Thies

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Peter Braunshausen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017
  Beschlussvorlage - 24/2016
7. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017
  Beschlussvorlage - 23/2016
8. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2016
  Beschlussvorlage - 28/2016
9. Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" –Grundsatzbeschluss
  Beschlussvorlage - 32/2016
10. Erlass Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 29/2016
11. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung)
  Beschlussvorlage - 26/2016
12. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
  Beschlussvorlage - 22/2016
13. Übergabe der Abwasserbeseitigungspflicht an die Ortsentwässerung Nordschwansen mit Anschluss des Schmutzwassernetzes an die Kläranlage Revkuhl
  Beschlussvorlage - 25/2016
14. Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für den Bereich "ehemaliger Campingplatz an der Dorfstraße"
  Beschlussvorlage - 30/2016
15. 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für den Bereich "ehemaliger Campingplatz an der Dorfstraße"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 31/2016
16. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
  Beschlussvorlage - 33/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt die Tagesordnung wie folgt zu ergänzen:
  • TOP 9 "Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" –Grundsatzbeschluss"
  • TOP 16 "Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind""

TOP 17 soll nicht öffentlich behandelt werden. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Auf Nachfrage bezüglich der Fertigstellung der Kreisstraße führt der Bürgermeister aus, dass die Markierungsarbeiten fertiggestellt wurden. Einen Mittelstreifen wird es zukünftig nicht mehr geben. Teilweise liegt jedoch noch Material herum. Ob die Maßnahme nun insgesamt fertiggestellt ist, ist daher fraglich. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. 

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. 

zu TOP 6. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017
Beschlussvorlage - 24/2016
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 07. Mai 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017.  

Beschluss:
Für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt:

Victoria


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 07. Mai 2017 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:                         Wilhelm Fülling

stellv. Wahlvorsteher:             Peter Braunshausen

Schriftführerin:                        Petra Albrecht Henningsen

stellv. Schriftführer:                         Udo Thies

Beisitzer:                                    Heiko Martens

Beisitzer:                                    Stefan Möse

Beisitzer:                                    Rainer Prosch

Beisitzerin:                                    Brigitte Sandtner

Beisitzer:                                    Gerd Seemann

Beisitzer:                                    Mike Fülling
 

zu TOP 7. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017
Beschlussvorlage - 23/2016
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Bundestagswahl 17.-/- 24. September 2017.  

Beschluss:
Für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt:

Victoria

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:                         Wilhelm Fülling

stellv. Wahlvorsteher:             Peter Braunshausen

Schriftführerin:                        Petra Albrecht Henningsen

stellv. Schriftführer:                         Udo Thies

Beisitzer:                                    Heiko Martens

Beisitzer:                                    Stefan Möse

Beisitzer:                                    Rainer Prosch

Beisitzerin:                                    Brigitte Sandtner

Beisitzer:                                    Gerd Seemann

Beisitzer:                                    Mike Fülling

 

zu TOP 8. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorlage - 28/2016
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfangs geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2016 und ein Nachtragshaushaltsplan 2016 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.  

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 werden beschlossen. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" –Grundsatzbeschluss
Beschlussvorlage - 32/2016
Regionale Erweiterungsflächen für vorhandene Gewerbebetriebe beziehungsweise Entwicklungsflächen für neue Betriebe wurden bisher im Gewerbegebiet Sandbek in Kappeln vorgehalten. Durch eine in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigende Nachfrage nach Gewerbeflächen sind so gut wie alle Flächen verkauft. Ab 2017 kann der regionale Bedarf nach Gewerbeflächen nicht mehr gedeckt werden.

Deshalb streben die Städte Arnis und Kappeln und die Gemeinden Dörphof, Grödersby, Karby, Oersberg, Rabel, Rabenkirchen-Faulück, Stoltebüll, Thumby und Winnemark eine interkommunale Zusammenarbeit zur Ausweisung, Erschließung und zum Verkauf von Gewerbeflächen des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen an. Ziel ist es, die regionale Wirtschaftskraft und den eigenen Standortfaktor durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen zu stärken. Hierfür soll ein Zweckverband gegründet werden.

Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter der beteiligten Kommunen wurden im Rahmen von Informationsveranstaltungen über das geplante interkommunale Gewerbegebiet informiert.

Das Gewerbegebiet soll in 2 Bauabschnitten erschlossen werden. Die Schätzkosten des ersten Bauabschnittes belaufen sich auf 5.249.096,29 €. Für das Projekt wurden Fördermittel in Aussicht gestellt. Neben den Fördermitteln wird das Projekt kreditfinanziert, Zinslasten und Tilgungsraten sollen durch die erwarteten Grundstücksverkäufe bedient werden. Die Fördermittel sind mit der Auflage verbunden, dass 10% der förderfähigen Kosten nicht durch Grundstücksverkäufe refinanziert werden dürfen. Diese 10% sollen von den Mitgliedsgemeinden (241.211,22 € für den ersten Bauabschnitt) als Stammeinlage erbracht werden.

Der Anteil jeder Mitgliedsgemeinde berechnet sich nach einer in der Verbandssatzung festgelegten prozentualen Quote. Dieser Quotenschlüssel wurde im Rahmen der Vorplanung durch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der beteiligten Kommunen festgelegt.

Die Gemeinde Winnemark soll einen Anteil an der Stammeinlage in Höhe von 5%, dies entspricht 12.060,56 € für den ersten Bauabschnitt, tragen.

Rechtlich ist es erforderlich, dass die Beschlüsse in zwei Stufen gefasst werden. Im Rahmen dieses Beschlusses soll die verbindliche Bereitschaft erklärt werden, Mitglied des noch zu gründenden Zweckverbandes zu werden. Zusätzlich sollen die Mittel für den ersten Bauabschnitt zur Verfügung gestellt werden. Die Entwürfe des für die Verbandsgründung erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vertrages sowie der Verbandssatzung sind als Anlage beigefügt, aber noch nicht Bestandteil des Beschlusses. Erst wenn sämtliche Mitgliedsgemeinden ihre Bereitschaft, Mitglied im Zweckverband zu werden, erklärt haben, werden in einem zweiten Schritt (und mit gesonderten Beschlussvorlagen) Vertrag und Satzung abschließend beschlossen. 

Beschluss:

Die Gemeinde Winnemark beschließt, Mitglied im noch zu gründenden Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" zu werden. Gegen den Anteil der Gemeinde Winnemark an der zu erbringenden Stammeinlage gemäß dem als Anlage beigefügten Verteilungsschlüssel bestehen keine Bedenken. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 12.060,56 € werden im Haushalt 2017 zur Verfügung gestellt. 


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 29/2016
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. 


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      743.800,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      743.800,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      225.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      225.100,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      70.000,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      5,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          280 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          280 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan. 


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung)
Beschlussvorlage - 26/2016
Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt.
Dabei ergibt sich, dass die Schmutzwassergebühren aufgrund gestiegener Kosten insbesondere für die Teichentschlammung und nach jahrelanger Gebührenstabilität von bisher 1,56 € auf 2,46 € pro cbm Abwasser erhöht werden müssen.

Die Grundgebühren bleiben unverändert. Die Veranlagung erfolgt nur nach aufgrund der auf Grundstücken tatsächlich vorhandenen Wasserzähler.

Bei den Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren ist aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen eine Erhöhung von bisher 0,41 € auf 0,60 € je qm überbauter und befestigter Grundstücksfläche erforderlich.  

Beschluss:
Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
Beschlussvorlage - 22/2016
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt der Gemeindevertretung.

In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministeriums für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
  

Beschluss:
Die Gemeinde erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020.     

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Übergabe der Abwasserbeseitigungspflicht an die Ortsentwässerung Nordschwansen mit Anschluss des Schmutzwassernetzes an die Kläranlage Revkuhl
Beschlussvorlage - 25/2016
In der Gemeindevertretersitzung am 07.04.2016 wurde beschlossen in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren der Ortsentwässerung Nordschwansen beizutreten. Das Schmutzwassernetz solle zu diesem Zeitpunkt an die Ortsentwässerung übergeben werden. Die für einen Anschluss erforderliche Druckrohrleitung würde durch die Gemeinde Winnemark errichtet und finanziert.

Zwischenzeitlich hat der Entwässerungsausschuss des Amtes als beratendes Gremium der Ortsentwässerung Nordschwansen mehrfach getagt und Beschlüsse für den Amtsausschuss vorbereitet. Die im Amtsausschuss Stimmberechtigen sind diesen Empfehlungen gefolgt und haben am 08.11.2016 folgenden Beschluss gefasst:

Es wird beschlossen, eine SBR-Anlage mit zwei Reaktoren (zweistraßig) zu bauen. Ferner wird beschlossen, dass das Amt Schlei-Ostsee vorbehaltlich eines entsprechenden Antrages der Gemeinde Winnemark der Übertragung der Aufgabe "Abwasserbeseitigung der Gemeinde Winnemark" auf das Amt Schlei-Ostsee und dem Anschluss des Schmutzwassernetzes der Gemeinde Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen zum 01.01.2018 zustimmt. Das komplette Abwassernetz (Schmutz- und Regenwasser) mit Pumpstationen, Teichkläranlage sowie den Gebührenrücklagen soll zu diesem Zeitpunkt an das Amt übergehen. Die für einen Anschluss erforderliche Schmutzwasserdruckrohrleitung zum Ortsnetz der Ortsentwässerung Nordschwansen soll durch die Ortentwässerung errichtet und finanziert werden.
Die Gemeinde Winnemark wird noch 2016 über einen entsprechenden Antrag beraten und das Ergebnis mitteilen.
Ein Antrag auf Genehmigung der Planungen wird bei den zu beteiligenden Behörden gestellt. Die Planungen sind so voranzutreiben, dass eine Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen bis Ende Februar 2017 erfolgen kann. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Ein Baubeginn im Frühjahr 2017 und eine Baufertigstellung im Spätherbst 2017 ist anzustreben. Der Klärbetrieb der Teichanlage ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der SBR-Anlage zu ermöglichen und aufrecht zu erhalten. Die Gesamtkosten in Höhe von 2,33 Mio. € werden anerkannt.  

Es ist also erkennbar, dass die Ortsentwässerung Nordschwansen anders beschlossen hat, als der Beschluss der Gemeinde Winnemark es am 07.04.2016 vorgesehen hatte. Die Unterschiede sind:
  1. Ein Beitritt der Gemeinde Winnemark zur Ortsentwässerung Nordschwansen wird schon zum 01.01.2018 angestrebt.
  2. Die erforderliche Druckrohrleitung muss nicht mehr von der Gemeinde Winnemark gebaut und finanziert werden.

Darüber hinaus ist genauer formuliert worden, dass die Gemeinde Winnemark neben dem Schmutzwasser und dem dazugehörigen Netz auch das Regenwassernetz, das Gelände der Teichkläranlage und die kompletten Gebührenrücklagen an die Ortsentwässerung Nordschwansen übergibt. Damit würde dem Amt mit der Ortsentwässerung Nordschwansen die gesamte Abwasserbeseitigungspflicht übertragen.

In der Darstellung des Sachverhaltes in der Beschlussvorlage 04/2016 wurden die derzeitigen, absoluten Abwassergebühren der Gemeinde Winnemark und der Ortsentwässerung gegenübergestellt:
  • Winnemark             2,59 €/m³
  • Revkuhl            2,65 €/m³
Abgesehen von einer Altlast gestattet die annähernd gleiche Dimension der Gebühren, die annähernd gleiche Struktur der Satzung und die gleiche technische Ausgestaltung des Kanalnetzes sowie deren sehr ähnlicher, bautechnischer Zustand eine relativ einfache Fusion beider Systeme. Auf Seiten der Bewirtschaftung muss sowohl in Winnemark (Teich II und Rest Teich I) als auch in Revkuhl noch Klärschlamm der vergangenen Jahre verwertet werden. Die Wasserbehörde wird bei der Stilllegung der entsprechenden Teiche eine Reinigung fordern.

Es muss allerdings auch klar zum Ausdruck gebracht werden, dass diese Gebühr nach einer Fusion und nach dem Bau der modernen technischen Anlage in Revkuhl nebst der Druckrohrleitung von Winnemark nach Karlberg nennenswert steigen wird. Jedoch wird die Gebühr in Winnemark unter Berücksichtigung der diesjährig getätigten Ausgaben im Betrieb und Unterhaltung auch schon ohne eine Fusion auf einen absoluten Preis von 4,06 €/m³ ansteigen. In Abhängigkeit von den tatsächlichen Baukosten der neuen Anlagen in 2017 wird die Gebühr der Ortsentwässerung Nordschwansen auch diese Dimension oder etwas darüber annehmen. Im Ergebnis wird dann aber auch eine wesentlich bessere und gleichmäßigere Abwasserreinigung stattfinden. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Aufgabe der "Abwasserbeseitigung der Gemeinde Winnemark" auf das Amt Schlei-Ostsee zu übertragen. Das komplette Abwassernetz (Schmutz- und Regenwasser) mit Pumpstationen, Teichkläranlage sowie den Gebührenrücklagen soll zum 01.01.2018 an das Amt übergehen. Die für einen Anschluss erforderliche Schmutzwasserdruckrohrleitung zum Ortsnetz der Ortsentwässerung Nordschwansen soll durch die Ortentwässerung errichtet und finanziert werden. Die Gemeinde Winnemark wird eine Altlast im Bereich des Kanalnetzes vor der Übergabe beseitigen. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für den Bereich "ehemaliger Campingplatz an der Dorfstraße"
Beschlussvorlage - 30/2016
Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes hat sich ergeben, dass der Wendehammer etwas höher als gedacht liegt. Somit ist die Anpassung der Erdgeschossfußbodenhöhe für einige Grundstücke erforderlich. 

Beschluss:
  1. Für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 für den Bereich "ehemaliger Campingplatz"* wird eine 1. vereinfachte Änderung des B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Anpassung der Erdgeschossfußbodenhöhe
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  6. Die Kosten werden direkt vom Vorhabenträger getragen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für den Bereich "ehemaliger Campingplatz an der Dorfstraße"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 31/2016
Siehe Beschlussvorlage 30/2016.
 

Beschluss:
  1. Der Entwurf der 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "ehemaliger Campingplatz an der Dorfstraße" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
Beschlussvorlage - 33/2016
Die Landesregierung wird den Entwurf für den Teilregionalplan "Wind" am 06.12.2016 beschließen und sodann unverzüglich bekannt geben. Eine offizielle Verfahrensbeteiligung wird von Januar bis April erwartet. Die Landesplanung hat die entsprechenden Entwürfe zwischenzeitlich erstellt. Neu soll sein, dass die stärksten Flächenerhöhungen in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde stattfinden sollen, wovon vermutlich auch das Amtsgebiet Schlei-Ostsee betroffen sein wird.

Nunmehr geht es darum, eine tendenzielle Einschätzung der Situation aus gemeindlicher Sicht abzugeben, damit der Bürgermeister und die Amtsverwaltung in die Lage versetzt werden, (ggf. mit externer fachlicher Unterstützung) die im offiziellen Verfahren erforderliche Stellungnahme im Sinne der Gemeinde vorzubereiten. Soweit benachbarte Gemeinden zur gleichen Einschätzung für ein übergreifendes Gebiet kommen, kann eine dieses Gebiet betreffende gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden.

Beschluss:
Die Gemeinde Winnemark behält sich vor, bei Vorliegen eines Textes einer Stellungnahme anderer Gemeinden einer Stellungnahme, diesem Text zuzustimmen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben
Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.

Die übrigen Bekanntgaben des Bürgermeisters sind als Anlage dem Protokoll beigefügt. 


Godber Peters  Wilhelm Fülling 
Protokollführer  Bürgermeister