N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Winnemark vom 09.03.2017.

Sitzungsort:  im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wilhelm Fülling
Gemeindevertreterin Petra Albrecht-Henningsen
Gemeindevertreter Peter Braunshausen
Gemeindevertreter Heiko Martens
Gemeindevertreter Stefan Möse
Gemeindevertreter Rainer Prosch
Gemeindevertreterin Brigitte Sandtner
2. stellv. Bürgermeister Gerd Seemann
1. stellv. Bürgermeister Udo Thies

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Gast Bernd Eckart
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Winnemark sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 4/2017
7. Verleihung einer Ehrenbezeichnung
  Beschlussvorlage - 6/2017
8. Beschluss des Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Winnemark
  Beschlussvorlage - 5/2017
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 7/2017
10. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Winnemark für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Winnemark
  Beschlussvorlage - 1/2017
11. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Winnemark für den Bereich "Ferienhof Bocksrüde"
  Beschlussvorlage - 2/2017
12. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Winnemark für den Bereich "Ferienhof Bocksrüde"
  Beschlussvorlage - 3/2017
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung um TOP 13 "Bekanntgaben" zu erweitern.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Frau Brigitte Sandtner

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Auf Nachfrage zur Bushaltestelle erklärt der Bürgermeister, dass das Bauvorhaben noch nicht abgeschlossen ist. Das Pflaster wird noch angeglichen.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 6. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Winnemark sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 4/2017
Die Freiwillige Feuerwehr Winnemark hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 24.02.2017 Herrn Bernd Eckart zum Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.  

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Bernd Eckart zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Winnemark zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Bernd Eckart zum Gemeindewehrführer vor. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Verleihung einer Ehrenbezeichnung
Beschlussvorlage - 6/2017
Gemäß § 28 Nr.8 der Gemeindeordnung kann die Gemeinde Bürgerinnen und Bürgern, die mindestens 20 Jahre Ehrenbeamtinnen oder -beamte gewesen und in Ehren aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden sind, eine Ehrenbezeichnung verleihen.

Funktionen von Gerd Seemann sen. als Ehrenbeamter:

stellv. Gemeindewehrführer:                        18.02.1992            bis            05.06.1993

Gemeindewehrführer:                                    05.06.1993             bis            09.03.2017

Herr Gerd Seemann war als stellvertretender Gemeindewehrführer und als Gemeindewehrführer über 25 Jahre Ehrenbeamter der Gemeinde Winnemark.    

Beschluss:
Die Gemeindevertretung ernennt Herrn Gerd Seemann sen. zum Ehrenwehrführer der Gemeinde Winnemark.    
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Gerd Seemann

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Beschluss des Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Winnemark
Beschlussvorlage - 5/2017
Nach § 2 Brandschutzgesetz (BrSchG) haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, die nach § 6 Abs. 3 Brandschutzgesetz eine ausreichende persönliche und sächliche Leistungsfähigkeit besitzen müssen.

Die Aufgabe der Gemeinde "Sicherstellung des Brandschutzes" ist rechtlich gesehen als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe einzuordnen. Somit kann eine Gemeinde keine Entscheidung darüber treffen, ob sie eine Feuerwehr unterhalten will, sie muss eine Feuerwehr unterhalten. Wie Sie eine Feuerwehr unterhält, ist jedoch im Rahmen der Selbstverwaltung der Gemeinde überlassen. Zur näheren Ausgestaltung der unbestimmten Rechtsbegriffe hat das Land Schleswig Holstein jedoch im - Erlass "Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahn und die Ausbildung ihrer Mitglieder (Organisationserlass Feuerwehren – OrgFw)" näher geregelt, was unter "angemessene leistungsfähige" Feuerwehren zu verstehen ist. Dieser Organisationserlass hat somit zur Folge, dass das gemeindliche Ermessen im Rahmen der Selbstverwaltung weitgehend reduziert wird.

Nach Ziffer 1 des Organisationserlasses orientiert sich

"die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr an ihrer Fähigkeit, einen so genannten kritischen Wohnungsbrand erfolgreich bekämpfen zu können. Der kritische Wohnungsbrand unterstellt einen Brand im ersten Stock eines Gebäudes, in dem der Treppenraum als erster baulicher Rettungsweg verraucht ist, und die Menschenrettung über Rettungsmittel der Feuerwehr als zweiten Rettungsweg erfolgen muss."

Der Organisationserlass gibt weiterhin Auskunft über die erforderliche Ausrüstung, das erforderliche Personal und die Ausbildung der Feuerwehr. Grundlagen sind unter anderem das Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge aufgrund von Risikoklassen, damit verbunden ein Bewertungsmaßstab für notwendige Feuerwehrfahrzeuge, die Mindestpersonalstärke von Feuerwehren.

Um eine einfache einheitliche Prüfungsgrundlage zu erhalten, was angemessene leistungsfähige Feuerwehren sind, hat das Land Schleswig Holstein über die Landesfeuerwehrschule eine standardisierte Prüfungsmöglichkeit in Form eines so genannten Feuerwehrbedarfsplans als Hilfe für die Gemeinden erstellt. Der Feuerwehrbedarfsplan in dieser Form ist zwar letztendlich eine Kannbestimmung, allerdings muss, sollte eine Gemeinde diesen Feuerwehrbedarfsplan nicht aufstellen, sie ggf. diesen Nachweis anderweitig erbringen, dass sie auf der Grundlage des Organisationserlasses eine leistungsfähige angemessene Feuerwehr unterhält. Hierzu ist in der Regel ein externes Gutachten erforderlich.

Darüber hinaus hat das Land Schleswig Holstein in den "Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens (§ 31 Finanzausgleichsgesetz – FAG)" unter 4.1.8 festgelegt,
"das bei Anträgen auf Förderung von Feuerwehrfahrzeugen ein Feuerwehrbedarfsplan
nach dem Muster der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein vorzulegen ist."

Somit kann eine Förderung für den Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Feuerwehrbedarfsplans erfolgen.     

Der Feuerwehrbedarfsplan wird durch Wehrführer Eckart noch einmal erläutert.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Feuerwehrbedarfsplan in der vorliegenden Fassung für die Gemeinde Winnemark und stimmt den daraus resultierenden Maßnahmen zu.     

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 7/2017
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2016.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Winnemark wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Winnemark für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Winnemark
Beschlussvorlage - 1/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.
 

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Winnemark für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Winnemark wird beschlossen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Winnemark für den Bereich "Ferienhof Bocksrüde"
Beschlussvorlage - 2/2017
Ein Vorhabenträger ist im Jahr 2015 an die Gemeinde heran getreten. Er betreibt seit 2011 ein landwirtschaftliches Unternehmen mit angeschlossenem Hofcafé und Ferienwohnungen zusammen mit seiner Frau. Weiterhin ist eine Reithalle mit Einstellboxen für Pensionspferde vorhanden. Die Eheleute planten eine Erweiterung des Betriebes in verschiedenen Bereichen.

Die Gemeindevertretung Winnemark hatte am 02.07.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Ferienhof Bocksrüde" gefasst. Der Vorhabenträger wurde von Seiten der Verwaltung, bezüglich der Umsetzung der Planung, mehrfach angeschrieben. Ein Interesse an der Durchführung scheint nicht mehr zu bestehen. Die Gemeinde sollte den Aufstellungsbeschluss somit aufheben.

Beschluss:
Der Aufstellungsbeschluss vom 02.07.2015 für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Winnemark für den Bereich "Ferienhof Bocksrüde"* wird aufgehoben.

* Räumlicher Geltungsbereich

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Winnemark für den Bereich "Ferienhof Bocksrüde"
Beschlussvorlage - 3/2017
Ein Vorhabenträger ist im Jahr 2015 an die Gemeinde heran getreten. Er betreibt seit 2011 ein landwirtschaftliches Unternehmen mit angeschlossenem Hofcafé und Ferienwohnungen zusammen mit seiner Frau. Weiterhin ist eine Reithalle mit Einstellboxen für Pensionspferde vorhanden. Die Eheleute planten eine Erweiterung des Betriebes in verschiedenen Bereichen.

Die Gemeindevertretung Winnemark hatte am 02.07.2015 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6 für den Bereich "Ferienhof Bocksrüde" gefasst. Der Vorhabenträger wurde von Seiten der Verwaltung, bezüglich der Umsetzung der Planung, mehrfach angeschrieben. Ein Interesse an der Durchführung scheint nicht mehr zu bestehen. Die Gemeinde sollte den Aufstellungsbeschluss somit aufheben.

Beschluss:
Der Aufstellungsbeschluss vom 02.07.2015 für den Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Winnemark für den Bereich "Ferienhof Bocksrüde"* wird aufgehoben.

* Räumlicher Geltungsbereich

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Bekanntgaben
Die Bekanntgaben des Bürgermeisters sind als Anlage dem Protokoll beigefügt.


Godber Peters  Wilhelm Fülling 
Protokollführer  Bürgermeister