N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Winnemark vom 13.06.2019.

Sitzungsort:  im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.25 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wilhelm Fülling
1. stellv. Bürgermeisterin Petra Albrecht-Henningsen
Gemeindevertreter Peter Braunshausen
Gemeindevertreter Olaf Henningsen
Gemeindevertreter Günther Hoffmann
2. stellv. Bürgermeister Heiko Martens
Gemeindevertreter Stefan Möse
Gemeindevertreter Rainer Prosch

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Udo Thies (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Weiteres Vorgehen zur Entwicklung des Neubaugebiets zwischen der Dorfstraße und der Straße Rebelswisch (Bebauungsplan Nr. 8)
6.1 Festlegung des Erschließungsträgers
  Beschlussvorlage - 12/2019
6.2 Erörterung eines möglichen Bebauungskonzeptes
  Beschlussvorlage - 13/2019
6.3 Festlegung über die weitere Vorgehensweise
  Beschlussvorlage - 15/2019
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
8. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, Tagesordnungspunkt 7 nicht öffentlich zu behandeln. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Bezüglich einer Nachfrage zur Breitbandversorgung im Außenbereich verweist der Bürgermeister auf die anstehende Verbandsversammlung des Breitbandzweckverbandes am 19.06.2019.

Zur Nachfrage bezüglich der Durchführung von Einwohnerversammlungen erklärt der Bürgermeister, dass die nur noch nach Bedarf aber nicht mehr zwangsweise einmal im Jahr durchgeführt werden. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. 

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. 

zu TOP 6. Weiteres Vorgehen zur Entwicklung des Neubaugebiets zwischen der Dorfstraße und der Straße Rebelswisch (Bebauungsplan Nr. 8)

zu TOP 6.1 Festlegung des Erschließungsträgers
Beschlussvorlage - 12/2019
Im Rahmen der Gemeindevertretung vom 14.03.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Winnemark für den Bereich "Baugebiet zwischen der Dorfstraße und der Straße Rebelswisch" gefasst. Ziel des Bebauungsplans soll die weitere Schaffung von Wohnraum sein.

In den letzten Jahren wurden Erschließungsmaßnahmen in Winnemark entweder durch private Erschließungsträger (z. B. Schleibogen) oder die Landgesellschaft S.-H. (z. B. Rebelswisch) getätigt. Die Landgesellschaft S.-H. war dabei Partner der Gemeinde und ist für verschiedene Maßnahmen in Vorleistung getreten und hat die Vermarktung der Grundstücke koordiniert.

Neben den privaten Erschließungsträgern und der Landgesellschaft S.-H. besteht darüber hinaus die Möglichkeit, weitere Erschließungsträger mit der Umsetzung zu betreuen. Das setzt voraus, dass die Gemeinde das Bauerwartungsland an den Erschließungsträger verkauft, und dieser in Abstimmung mit der Gemeinde die Bauleitplanung vorantreibt. Die Gemeinde hätte im Wesentlichen nur den Ertrag aus dem Grundstück als Bauerwartungsland und kaum weitere Einflussmöglichkeiten. Der Erschließungsträger verfolgt das Ziel der wirtschaftlichsten Vermarktung der Baugrundstücke.

Unter Berücksichtigung der allgemeinen Finanzmarktlage tendieren die ländlichen Gemeinden in der Regel zur eigenen Erschließung neuer Baugebiete. Hierzu bedienen sie sich entsprechender Fachplaner und der Verwaltung. Vorteil der eigenen Erschließung ist, dass insbesondere die Vergabe der Grundstücke zu 100 % selbst gesteuert werden kann. Als Nachteil wäre zu benennen, dass die Gemeinde hinsichtlich der Erschließungskosten in Vorleistung treten muss.

Aus Sicht der Verwaltung, der Größe des Baugebiets und der zuvor genannten Finanzmarktlage wird empfohlen, die Erschließung durch die Gemeinde selbst durchzuführen. So bleibt sie bis zum Abschluss Herr des Verfahrens.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 8 der Gemeinde Winnemark für den Bereich "Baugebiet zwischen der Dorfstraße und der Straße Rebelswisch" in Eigenregie zu erschließen.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.2 Erörterung eines möglichen Bebauungskonzeptes
Beschlussvorlage - 13/2019
Die Gemeindevertretung Winnemark hat am 14.03.2019 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8 für den Bereich „Baugebiet zwischen der Dorfstraße und der Straße Rebelswisch“ gefasst. Das Planungsbüro Springer ist mit der Planung beauftragt worden.

Am 24.04.2019 hat ein Abstimmungsgespräch mit dem Bauausschussvorsitzenden, dem Bürgermeister, Herrn Springer und der Verwaltung stattgefunden. Ergebnis dieses Gespräches war, dass durch Herrn Springer ein Bebauungskonzept (einschl. einer möglichen Entwicklung in Richtung Osten) erarbeitet wird. Dieses Konzept soll als Grundlage für die weitere Konkretisierung der Bauleitplanung, der Erschließungsplanung und evtl. notwendiger Baugrundgutachten sein.

Das Konzept sieht aktuell einen Wendebereich vor, der bei einer weiteren Erschließung in Richtung Osten entfallen könnte. Im Rahmen der dann notwendigen Bauleitplanung könnte dieses der Bebauung zugeführt werden.  

Beschluss:
Das Bebauungskonzept des Planungsbüros Springer findet die Zustimmung der Gemeinde. Auf dieser Basis soll nunmehr die Bauleitplanung und die Erschließungsplanung konkretisiert werden. Das Konzept ist in den Bereichen dynamisch anzupassen, in denen es insbesondere aus erschließungstechnischen Gründen (z. B. Rückhaltung von Niederschlagswasser) notwendig wird.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.3 Festlegung über die weitere Vorgehensweise
Beschlussvorlage - 15/2019
Unter Berücksichtigung der Beratungen zu den Beschlussvorlagen 12 und 13/2019 ist nun die weitere Vorgehensweise festzulegen. Folgende Maßnahmen sind Beispielhaft aufzuzählen:
  • Durchführung von Baugrunduntersuchungen im Bereich der Erschließungsstraße
  • Erweiterung der Baugrunduntersuchungen auf die Wohngrundstücke zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. nach der Entscheidung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
  • Prüfung der verkehrlichen Anbindung an die K 77 in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
  • Prüfung der Erschließungsplanung unter Beibehaltung des Spielplatzes mit den entsprechenden Fallschutzräumen
  • Ggf. artenschutzrechtliche Untersuchung im Bereich des Knicks und der Freifläche
  • Prüfung der Niederschlagswasserbeseitigung über das vorhandene Entwässerungssystem in Abstimmung mit dem Wasser- und Bodenverband
  • ...
  • ...

Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte kann es notwendig werden, dass verschiedene Untersuchungen durchgeführt werden müssen. Damit nicht jede Entscheidung der politischen Willensbildung zugeführt werden muss, sollte der Bürgermeister ermächtigt werden, die für die weitere Planung und Konkretisierung der Erschließung notwendigen Leistungen beauftragen zu dürfen. Die Ergebnisse aus diesen Untersuchungen werden in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.  

Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, notwendige Leistungen, die mit der Planung und Konkretisierung der Erschließung für das Neubaugebiet zusammenhängen, zu beauftragen. Die Erkenntnisse hieraus sind in einer der nächsten Sitzung vorzustellen.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 8. Bekanntgaben
Die Bekanntgaben des Bürgermeisters sind als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Zusätzlich gibt der Bürgermeister bekannt, dass die HFUK mit den Planungen der Gemeinde für den Stellplatz des bisherigen Fahrzeuges der Jugendwehr nicht einverstanden ist. Eventuell muss hier ein Anbau geschaffen werden. Auf jeden Fall sind weitere Überlegungen und Planungen erforderlich. 


Godber Peters  Wilhelm Fülling 
Protokollführer  Bürgermeister