Sitzungsort: | im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.25 Uhr |
Bürgermeister Wilhelm Fülling |
1. stellv. Bürgermeisterin Petra Albrecht-Henningsen |
Gemeindevertreter Peter Braunshausen |
Gemeindevertreter Olaf Henningsen |
Gemeindevertreter Günther Hoffmann |
2. stellv. Bürgermeister Heiko Martens |
Gemeindevertreter Stefan Möse |
Gemeindevertreter Rainer Prosch |
Gemeindevertreter Udo Thies (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Bericht des Bürgermeisters |
5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
6. | Weiteres Vorgehen zur Entwicklung des Neubaugebiets zwischen der Dorfstraße und der Straße Rebelswisch (Bebauungsplan Nr. 8) |
6.1 | Festlegung des Erschließungsträgers |
Beschlussvorlage - 12/2019 | |
6.2 | Erörterung eines möglichen Bebauungskonzeptes |
Beschlussvorlage - 13/2019 | |
6.3 | Festlegung über die weitere Vorgehensweise |
Beschlussvorlage - 15/2019 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
8. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt, Tagesordnungspunkt 7 nicht öffentlich zu behandeln.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Bezüglich einer Nachfrage zur Breitbandversorgung im Außenbereich verweist der Bürgermeister auf die anstehende Verbandsversammlung des Breitbandzweckverbandes am 19.06.2019. Zur Nachfrage bezüglich der Durchführung von Einwohnerversammlungen erklärt der Bürgermeister, dass die nur noch nach Bedarf aber nicht mehr zwangsweise einmal im Jahr durchgeführt werden.
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zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.
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zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
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zu TOP 6. | Weiteres Vorgehen zur Entwicklung des Neubaugebiets zwischen der Dorfstraße und der Straße Rebelswisch (Bebauungsplan Nr. 8) |
zu TOP 6.1 | Festlegung des Erschließungsträgers |
Beschlussvorlage - 12/2019 Im Rahmen der Gemeindevertretung vom 14.03.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Winnemark für den Bereich "Baugebiet zwischen der Dorfstraße und der Straße Rebelswisch" gefasst. Ziel des Bebauungsplans soll die weitere Schaffung von Wohnraum sein. In den letzten Jahren wurden Erschließungsmaßnahmen in Winnemark entweder durch private Erschließungsträger (z. B. Schleibogen) oder die Landgesellschaft S.-H. (z. B. Rebelswisch) getätigt. Die Landgesellschaft S.-H. war dabei Partner der Gemeinde und ist für verschiedene Maßnahmen in Vorleistung getreten und hat die Vermarktung der Grundstücke koordiniert. Neben den privaten Erschließungsträgern und der Landgesellschaft S.-H. besteht darüber hinaus die Möglichkeit, weitere Erschließungsträger mit der Umsetzung zu betreuen. Das setzt voraus, dass die Gemeinde das Bauerwartungsland an den Erschließungsträger verkauft, und dieser in Abstimmung mit der Gemeinde die Bauleitplanung vorantreibt. Die Gemeinde hätte im Wesentlichen nur den Ertrag aus dem Grundstück als Bauerwartungsland und kaum weitere Einflussmöglichkeiten. Der Erschließungsträger verfolgt das Ziel der wirtschaftlichsten Vermarktung der Baugrundstücke. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Finanzmarktlage tendieren die ländlichen Gemeinden in der Regel zur eigenen Erschließung neuer Baugebiete. Hierzu bedienen sie sich entsprechender Fachplaner und der Verwaltung. Vorteil der eigenen Erschließung ist, dass insbesondere die Vergabe der Grundstücke zu 100 % selbst gesteuert werden kann. Als Nachteil wäre zu benennen, dass die Gemeinde hinsichtlich der Erschließungskosten in Vorleistung treten muss. Aus Sicht der Verwaltung, der Größe des Baugebiets und der zuvor genannten Finanzmarktlage wird empfohlen, die Erschließung durch die Gemeinde selbst durchzuführen. So bleibt sie bis zum Abschluss Herr des Verfahrens.
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Beschluss: Es wird beschlossen, das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 8 der Gemeinde Winnemark für den Bereich "Baugebiet zwischen der Dorfstraße und der Straße Rebelswisch" in Eigenregie zu erschließen.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6.2 | Erörterung eines möglichen Bebauungskonzeptes |
Beschlussvorlage - 13/2019 Die Gemeindevertretung Winnemark hat am 14.03.2019 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8 für den Bereich „Baugebiet zwischen der Dorfstraße und der Straße Rebelswisch“ gefasst. Das Planungsbüro Springer ist mit der Planung beauftragt worden. Am 24.04.2019 hat ein Abstimmungsgespräch mit dem Bauausschussvorsitzenden, dem Bürgermeister, Herrn Springer und der Verwaltung stattgefunden. Ergebnis dieses Gespräches war, dass durch Herrn Springer ein Bebauungskonzept (einschl. einer möglichen Entwicklung in Richtung Osten) erarbeitet wird. Dieses Konzept soll als Grundlage für die weitere Konkretisierung der Bauleitplanung, der Erschließungsplanung und evtl. notwendiger Baugrundgutachten sein. Das Konzept sieht aktuell einen Wendebereich vor, der bei einer weiteren Erschließung in Richtung Osten entfallen könnte. Im Rahmen der dann notwendigen Bauleitplanung könnte dieses der Bebauung zugeführt werden.
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Beschluss: Das Bebauungskonzept des Planungsbüros Springer findet die Zustimmung der Gemeinde. Auf dieser Basis soll nunmehr die Bauleitplanung und die Erschließungsplanung konkretisiert werden. Das Konzept ist in den Bereichen dynamisch anzupassen, in denen es insbesondere aus erschließungstechnischen Gründen (z. B. Rückhaltung von Niederschlagswasser) notwendig wird.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6.3 | Festlegung über die weitere Vorgehensweise |
Beschlussvorlage - 15/2019 Unter Berücksichtigung der Beratungen zu den Beschlussvorlagen 12 und 13/2019 ist nun die weitere Vorgehensweise festzulegen. Folgende Maßnahmen sind Beispielhaft aufzuzählen:
Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte kann es notwendig werden, dass verschiedene Untersuchungen durchgeführt werden müssen. Damit nicht jede Entscheidung der politischen Willensbildung zugeführt werden muss, sollte der Bürgermeister ermächtigt werden, die für die weitere Planung und Konkretisierung der Erschließung notwendigen Leistungen beauftragen zu dürfen. Die Ergebnisse aus diesen Untersuchungen werden in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.
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Beschluss: Der Bürgermeister wird ermächtigt, notwendige Leistungen, die mit der Planung und Konkretisierung der Erschließung für das Neubaugebiet zusammenhängen, zu beauftragen. Die Erkenntnisse hieraus sind in einer der nächsten Sitzung vorzustellen.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 8. | Bekanntgaben |
Die Bekanntgaben des Bürgermeisters sind als Anlage dem Protokoll beigefügt. Zusätzlich gibt der Bürgermeister bekannt, dass die HFUK mit den Planungen der Gemeinde für den Stellplatz des bisherigen Fahrzeuges der Jugendwehr nicht einverstanden ist. Eventuell muss hier ein Anbau geschaffen werden. Auf jeden Fall sind weitere Überlegungen und Planungen erforderlich.
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Godber Peters | Wilhelm Fülling |
Protokollführer | Bürgermeister |