N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Winnemark vom 10.09.2009.

Sitzungsort:  in der Gaststätte Victoria, Winnemark
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wilhelm Fülling
1. stellv. Bürgerm. Petra Albrecht-Henningsen
2. stellv. Bürgerm. Peter Braunshausen
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Detlefsen
Gemeindevertreter Mike Fülling
Gemeindevertreter Stefan Möse
Gemeindevertreterin Sabine Oehme
Gemeindevertreter Rainer Prosch
Gemeindevertreter Gerd Seemann

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführerin Sabrina Knoll
Verwaltung Wolfgang Will

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 23.04.2009
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Eignungsflächen für die Nutzung von Windenergie
  Beschlussvorlage - 10/2009
7. Förderung der "Lokalen Tourismusorganisation"
  Beschlussvorlage - 9/2009
8. Beteiligung am Tourismuskonzept Schwansen
  Beschlussvorlage - 13/2009
9. Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Winnemark
  Beschlussvorlage - 8/2009
10. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009
  Beschlussvorlage - 12/2009
11. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Die Anfragen der anwesenden Einwohner wurden durch den Bürgermeister beantwortet.


zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Fülling berichtet über die kommunalen Geschehnisse in der Gemeinde Winnemark seit der letzten Gemeindevertretersitzung.

- 50 Jahre TSV Karby

- DAK Nachmittag

- Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende Leuchtmittel

- Auswertung Geschwindigkeitsmessgerät

- Tag der Schleidörfer

- Feuerwehrjubiläum 50 Jahre

- Schützenfest 40 Jahre

- Grillen Jugendfeuerwehr



zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 23.04.2009

Bürgermeister Fülling teilt mit, dass zu Top 17 der Gemeindevertretersitzung am 23.04.2009 ein Beschluss gefasst wurde, dieser wurde aber nicht protokolliert.

Es wird folgender Beschlusstext unter Top 17 eingefügt:

Die Gemeinde Winnemark beschließt den Auftrag an die Firma LAN-Consult zu vergeben.



Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Eignungsflächen für die Nutzung von Windenergie
Beschlussvorlage - 10/2009

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.04.2009 hat sich die Gemeinde Winnemark für die Schaffung von potentiellen Eignungsflächen für Windenergie ausgesprochen. Konkrete Eignungsflächen konnten jedoch nicht benannt werden.

Dieses Ergebnis wurde an den Kreis Rendsburg-Eckernförde, als zuständige Stelle für die Entwicklung des Kreiskonzeptes, gemeldet. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat nunmehr für alle Gemeinden Kartenmaterial erstellt, aus denen evtl. Eignungsflächen ersichtlich sind. Bei dem Kartenmaterial sind alle Vorgaben des derzeitigen Entwurfs des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein sowie die Vorgaben des Erlasses über die Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen eingeflossen.
Unterschieden wird dabei zwischen „harten“ und „weichen“ Ausschlusskriterien. Die „harten“ Ausschlusskriterien sind vollflächig dargestellt. In diesen Bereichen ist die Schaffung von Eignungsflächen für Windenergie nicht möglich. Bei den „weichen“ Ausschlusskriterien (schraffiert dargestellt) ist die Schaffung von Eignungsflächen grundsätzlich nicht möglich. Dies bedeutet, dass hier eine Feinsteuerung über den Regionalplan erfolgen kann.

Zu dem Kartenmaterial ist ergänzend anzumerken, dass die Abstandsflächen zu Einzelhäusern bzw. kleineren Siedlungssplittern noch nicht erfasst wurden. Auch zu diesen Wohnlagen sind Abstände von 300 m bis 600 m einzuhalten. Weiterhin sind die zuständigen Stellen für den Umweltschutz (z. B. Untere Naturschutzbehörde, NABU, BUND etc.) noch nicht gehört worden.

Für die Gemeinde Winnemark ergeben sich keine geeigneten Flächen. Nahezu das gesamte Gemeindegebiet ist mit „harten“ Ausschlusskriterien überdeckt. Die verbleibenden Flächen sind zu klein für die Meldung als Eignungsfläche.

Weiterhin erfolgt der Hinweis, dass der Landschaftsplan der Gemeinde Winnemark Aussagen zur Frage möglicher Eignungsflächen für Windkraftanlagen trifft. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Landschaftsplan im Gemeindegebiet keine Eignungsflächen vorsieht.


Beschluss:

Die Gemeinde Winnemark steht der Windenergie weiterhin offen gegenüber. Unter Berücksichtigung des vorliegenden Kartenmaterials verfügt sie jedoch über keine geeigneten Flächen für die Ausweisung von Windkraftanlagen. Eine Aufrechterhaltung der bisherigen Meldung an den Kreis soll nicht mehr erfolgen.

Sollten sich im Laufe des Verfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans die Abstandsflächen verändern, behält sich die Gemeinde vor, erneut über dieses Thema zu beraten und im Rahmen des offiziellen Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans potentiell geeignete Flächen zu melden.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Förderung der "Lokalen Tourismusorganisation"
Beschlussvorlage - 9/2009

Der Tourismus nimmt im Amt Schlei-Ostsee eine herausragende Rolle ein. Ohne das Ostseebad Damp und ohne Campingplätze liegen die Übernachtungen lt. anliegender Tabelle „Einkommen/Beschäftigung im Amt“ bei ca. 415.000, woraus Touristiker eine Einkommenswirkung von fast 10 Mio.€ errechnen. Um dieses sicherzustellen und auszubauen ist eine Touristinformation notwendig, die sich um die Vermittlung und das Marketing sowie um weitere „Randbereiche“ im touristischen Bereich kümmert. Diese Aufgaben lassen sich nur teilweise über Vermittlungsprovisionen etc. finanzieren, weshalb eine kommunale Unterstützung erforderlich ist. Die Mehrzahl der Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee fördern daher die im Aktiv-Regionsgebiet „Schlei-Ostsee“ tätige Lokale Tourismusorganisation, die sich um die genannten Aufgaben kümmert. Weitere Gemeinden überlegen ebenfalls, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Die Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben soll für die Jahre 2010 bis 2014 neu vergeben werden, so dass die diesbezügliche Finanzierung mindestens für diesen Zeitraum sichergestellt werden muss. Weitere Informationen ergeben sich aus der Informationsveranstaltung am 26.05.2009, aus dem vorgelegten Strategiepapier sowie den anliegenden Aufstellungen.


Beschluss:

Die „Lokale Tourismusorganisation“ wird in den Jahren 2010 bis 2014 jährlich mit einem Betrag in Höhe von 843,00 € gefördert.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Beteiligung am Tourismuskonzept Schwansen
Beschlussvorlage - 13/2009

Die Ostseefjord Schlei GmbH hat zum 01.04.2007 die Aufgabe übernommen, die Touristinformation in Waabs als "Touristinformation Schwansen" zu führen und das touristische Marketing für die Landschaft Schwansen durchzuführen. Der diesbezügliche Beitrag wird mit 10,00 € netto/Bett für 45 Betten erbeten.Dem Jahresbericht 2008 können weitere Aktivitäten und Daten entnommen werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Winnemark zahlt der Ostseefjord Schlei GmbH einen jährlichen Betrag von 10,00 € netto je Vermietbett für Marketingmaßnahmen in Schwansen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Winnemark
Beschlussvorlage - 8/2009

In einer Verwaltungsrechtssache am 23.01.2009 weist das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht darauf hin, dass die den angefochtenen Bescheiden zugrundeliegende Satzung in § 6 Abs. 1 Satz 1 wohl rechtliche Bedenken begegnen dürfte. Es scheint nicht mit § 38 Abgabenordnung in Einklang zu bringen zu sein, dass der Beginn der Steuerpflicht auf einen Zeitpunkt vorverlegt wird, in dem der jeweilige Zweitwohnungsinhaber die Wohnung noch gar nicht innehat. Entsprechendes wird wohl auch gelten für den Zeitpunkt der Beendigung der Steuerpflicht. Diese muss wohl mit dem Zeitpunkt der Aufgabe der Wohnung zusammen fallen und kann nicht durch Satzung in die Zukunft verlegt werden.
Da hiervon auch die Satzung der Gemeinde Winnemark betroffen ist, wird hiermit ein neuer Satzungsentwurf vorgelegt, der die Auffassung des Verwaltungsgerichtes berücksichtigt.
Die Satzung muss rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft treten, da am Jahresende die Zweitwohnungssteuer rückwirkend auf den 01.01.2009 endgültig festgesetzt wird.  


Beschluss:

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Winnemark wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung zu unterzeichnen und danach die Amtsverwaltung anzuweisen, die Satzung zu veröffentlichen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009
Beschlussvorlage - 12/2009

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Diese Änderung darf nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres vorgenommen werden.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch erhebliche Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine I.Nachtragshaushaltssatzung 2009 und ein I.Nachtragshaushaltsplan 2009 in der Gemeinde unumgänglich.

Weitere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf des I. Nachtragshaushaltsplanes 2009 und der I. Nachtragshaushaltssatzung 2009.


Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2009 und die nachfolgende I. Nachtragshaushaltssatzung 2009 werden beschlossen.

§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden                                   
 
erhöht
um
vermindert
um
und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes, einschl. der Nachträge
 
 
 
gegenüber bisher
nunmehr
festgesetzt auf
 
EUR
EUR
EUR
EUR
a)  im Verwaltungshaushalt
     die Einnahmen

221.200

-15.300

540.000

745.900
      die Ausgaben
220.000
-14.100
540.000
745.900
b)  im Vermögenshaushalt
      die Einnahmen

155.300

-109.900

147.700

193.100
      die Ausgaben
  73.900
- 28.500
147.700
193.100




§ 2

Es werden neu festgesetzt:


1. Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird nicht geändert.

2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht verändert.

4. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird nicht verändert.




§ 3


Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.


§ 4


Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, wird nicht geändert.



Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Anfragen und Bekanntgaben
Bürgermeister Fülling gibt folgendes bekannt:

-Die Arbeitsgemeinschaft „Dorfverschönerung“ trifft sich am 17.10.2009 um 10:00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus.

-Der Verkauf des Feuerwehrgerätehauses wurde einen Makler übergeben. Das Feuerwehrgerätehaus wird vom Makler kostenfrei bis zum 01.04.2010 ins Internet reingestellt.

-Bezüglich der Erbengemeinschaft Pippow gab es seit der letzten GV-Sitzung zwei Treffen. Einmal zwischen dem Amt und der Erbengemeinschaft und einmal mit dem Amt, Kreis und der Gemeinde.





Sabrina Knoll  Wilhelm Fülling 
Protokollführerin  Bürgermeister