Sitzungsort: | im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.05 Uhr |
Ausschussvorsitzende/r Gerd Seemann |
Ausschussmitglied Stefan Möse |
stellv. Ausschussvorsitzende/r Rainer Prosch |
Mitglied Udo Thies (entschuldigt ) |
wählbarer Bürger Mike Fülling (entschuldigt ) |
Bürgermeister Wilhelm Fülling |
Gemeindevertreter Peter Braunshausen |
Gemeindevertreter Heiko Martens |
Protokollführer Jan Andresen |
Gast Wasser- u. Verkehrskontor GmbH |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung. |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | Maßnahmen im Zuge der Asphaltdeckenerneuerung der K 77 zwischen Winnemark und Karby |
Beschlussvorlage - 1/2015 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung. |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Seitens des Bauausschusses werden keine Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der Sitzung des kombinierten Finanz-/Bau- und Wegeausschusses vom 24.11.2014 gestellt. |
zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt. Der Bürgermeister gibt bekannt:
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zu TOP 5. | Maßnahmen im Zuge der Asphaltdeckenerneuerung der K 77 zwischen Winnemark und Karby |
Beschlussvorlage - 1/2015 Nachdem in der letzten Gemeindevertretung am 03.12.2014 beschlossen wurde, für die Klärung der in der Vorlage 33/2014 aufgezeigten Fragestellungen ein fachkundigen Planer zu beauftragen, ist dieses erfolgt. Am 20.01.2015 hat ein Besprechungstermin der bis dato Beteiligten stattgefunden und es wurden Aufgaben verteilt (siehe anliegender Gesprächsvermerk). Die Erneuerung der Asphaltdecke der K 77 ist durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr und den Baulastträger Kreis Rendsburg-Eckernförde für das Jahr 2016 geplant. Um die sinnvollerweise rechtzeitig vorher durchzuführenden Maßnahmen beginnen zu können, bedarf es der Beratung der hier gegenständlichen Themen. Insbesondere die Kanalsanierungen im Fahrbahnbereich einschließlich der Schächte und Straßenabläufe sollte im Sommer 2015 durchgeführt werden. So könnten sich die verschlossenen Rohrgräben und die Kopflöcher über die Dauer eines Jahres noch konsolidieren, so dass die Gefahr von späteren Sackungen minimiert würde. Vorgesehen ist, die erforderlichen Maßnahmen zusammen mit anstehenden Maßnahmen in der Ortsentwässerung Nordschwansen auszuschreiben. Um keine terminlichen Zwänge für die kalkulierenden Bieter zu erzeugen, die regelmäßig zu erhöhten Angebotspreisen führen, müssten die Maßnahmen kurzfristig dem Markt angeboten werden. Daher werden Herr Stieghorst vom Ingenieurbüro WVK und ein Vertreter des Büros Aqua-tec zur Sitzung vortragen. Als Ergebnis der Beratungen sollte angestrebt werden, den Umfang der Kanalsanierungen und ggf. begleitender Maßnahmen zu definieren, so dass die Planungen und die Verdingungen der Leistungen vorangetrieben werden können und dem Bau im Sommer 2015 nichts im Wege steht. Für den 29.01.2015 war eine Ortsbesichtigung der Oberflächen und der Randbedingungen zusammen mit den Beteiligten vorgesehen. Es sollte insbesondere die diffuse Situation um die Regenwasserkanäle im Bereich der Grundstücke Dorfstraße 2 bis 8 gesichtet werden. Wahrscheinlich müssen hier noch ergänzende Kanalinspektionen durchgeführt werden, um zu erfahren, ob die Grundstücke angeschlossen sind oder nicht. Gemäß Aussage von Anliegern ist man an keinen öffentlichen Kanal, sondern an einen privaten Vorfluter angeschlossen. Fragwürdig ist aber, um was für einen Vorfluter es sich denn handelt. Wenn es der bisher undefinierte Kanal im Randbereich der Fahrbahn der K 77 ist, dann muss das Eigentum an dieser Leitung und die damit einhergehende Verantwortung definiert werden. Wie schon in der Gemeindevertretung vom 03.12.2014 beraten, müssen in jedem Falle noch die Regenwasseranschlusskanäle von Grundstücken und Straßenabläufen untersucht werden. Aufgrund der in der 5. Und 6. Kalenderwoche vorherrschenden Witterung mit Schnee und Eis konnte der Ortstermin am 29.01.2015 nicht stattfinden und musste auf den 12.02.2015 verschoben werden. Ferner stehen die angesprochenen Inspektionsarbeiten auch noch aus. Daher werden mit dieser Beschlussvorlage zunächst kaum neue Details geliefert. Die Planungsbüros werden in der Sitzung alle bis dahin gewonnenen Erkenntnisse einschließlich der bis dahin berechneten Kosten vortragen. Im Vermögenshaushalt der Gemeinde sind derzeit 15.000 € für die ersten Planungen der Maßnahmen eingestellt. Bereits in der Vorlage 33/2014 wurde der Aufwand für die Sanierungen im Kanalsystem entlang der K77 auf rund 175.000 € geschätzt. Die Abwasersonderrücklage der Gemeinde Winnemark weist zum Jahresende 2014 einen Stand von 384.500 € aus. |
Herr Hohmann lässt sich entschuldigen. Seine Ausarbeitungen fließen in den Leinwandvortrag von Herrn Stieghorst ein. Herr Andresen gibt ergänzende Hinweise. Der im Sachverhalt der Vorlage beschriebene, einmal verschobene Ortstermin hat am 12.02.2015 stattgefunden. Die soweit gewonnenen Erkenntnisse fließen in den Vortrag von Herrn Stieghorst ein. Am Ende nennt er die nunmehr genauer ermittelten Kosten für die Sanierung der als umgehend, kurzfristig und mittelfristig sanierungsbedürftig eingestuften Schäden an den Schmutz- und Regenwasserkanälen (Haltungen) sowie den Schächten (Haltungsschächten). Diese belaufen sich auf rund 195.000 €. In der Erörterung wird gemeinsam herausgearbeitet, dass man die Schäden an den Schächten subjektiv unterschiedlich bewerten kann und die Dringlichkeit daher seitens der Gemeinde nicht erkannt wird. Daher ermittelt Herr Stieghorst anhand der vom Büro WVK erstellten Excellisten kurzerhand die Kosten ohne Beachtung der Schächte. Da möglicherweise in der Standsicherheit gefährdete Schächte doch saniert werden sollen, einigt man sich darauf, dass ein Budget von 175.000 € freigegeben wird und entsprechende Mittel in den Vermögenshaushalt zum Abwasserhaushalt eingestellt werden. In diesem Budget sind die Baunebenkosten enthalten. Der Aufwand für noch erforderliche Restinspektionen am System wird aus dem noch mit rund 16.000 € ausgestatteten Haushaltstitel "Erstellung Kanalkataster" bestritten. Sämtliche Maßnahmen, welche dazu dienen, die Mängel der Fahrbahnentwässerung zu beseitigen, müssen noch mit dem LBV erörtert werden. Herr Andresen zitiert den § 12 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes SH. Es gilt genau zu definieren, wer auf welcher Grundlage welche Kosten zu übernehmen hat. Zu solchen Maßnahmen gehört die Erneuerung von Straßenabläufen, das zusätzliche Setzen von Rinnsteinen und Straßenabläufen, das Ziehen der Schachtoberteile nach dem Asphaltieren der neuen Decke und das Richten von Bordsteinen und Rinnen. Abgesehen von der Fahrbahnentwässerung gilt es auch zu klären, wer den Aufwand für den barrierefreien Umbau der Bushaltebuchten tragen muss. Der mit den in diesem Absatz beschriebenen Maßnahmen verbundene Aufwand der Gemeinde ist nicht aus dem Abwasserhaushalt, sondern aus dem allgemeinen Haushalt zu bestreiten. Im Laufe der kommenden Monate wird sich herausstellen, wer welche Kosten zu tragen hat. Erst dann kann ein Kostenrahmen genannt werden, der diesbzgl. auf die Gemeinde zukommen wird. Herr Andresen berichtet, dass der LBV zusammen mit dem Kreis und dem Straßenmeister am 16.03.2015 eine Bereisung der seitens des Kreises für 2016 vorgesehenen Deckenerneuerungsmaßnahmen in Nordschwansen terminiert hat. Herr Andresen wird diese Kommission begleiten. Der Bauausschussvorsitzende bittet darum, dass bei dieser Gelegenheit auf die einseitigen Absackungen der Straße in der Innenkurve an den Wiesen vor dem Mühlenholzer Weg und auf die desolate Straßenoberfläche in Bocksrüde / Senseby hinwiesen wird. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die vorgetragenen Sanierungsmaßnahmen an Schmutz- und Regenwasserhaltungen durchzuführen. Auf Schachtsanierungen wird größtenteils verzichtet. Diejenigen Schächte, die einen Sanierungsaufschub nicht dulden, werden vom Büro WVK gelistet. In einer Begehung werden diese zusammen mit einem Vertreter der Gemeinde besichtigt und über die Aufnahme in die Ausschreibung entschieden. Erforderliche Mittel in Höhe von 175.000 € werden anerkannt und im Vermögenshaushalt zum Abwasserhaushalt bereitgestellt. Alle Planungen sind auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse voranzutreiben. Bei eventuell erforderlichen Straßensperrungen ist der ÖPNV rechtzeitig einzubinden. Die Gemeindevertretung entscheidet in ihrer Sitzung am 25.03.2015 zuletzt über den Umfang der auszuführenden Leistungen. Im April 2015 soll ausgeschrieben und vergeben werden. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Jan Andresen | Gerd Seemann |
Protokollführer/in | Ausschussvorsitzende/r |