N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- / Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Winnemark vom 29.11.2012.

Sitzungsort:  im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender (BW) Rainer Prosch
stellv. Auschussvorsitzende (FA) Petra Albrecht-Henningsen
Ausschussmitglied (FA) Klaus-Dieter Detlefsen
stellv. Auschussvorsitzender (BA) Mike Fülling
wählbarer Bürger (BW) Heiko Martens
Ausschussmitglied (FA) Stefan Möse
Ausschussmitglied (FA) Sabine Oehme
Ausschussmitglied (BW) Gerd Seemann

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzender (FA) Peter Braunshausen (entschuldigt )
wählbarer Bürgern(BW) Heiko Matthies (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Wilhelm Fülling
Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Entschädigung an die Gemeinde Brodersby für die Strandbenutzung durch die Winnemarker Bürger
  Beschlussvorlage - 9/2012
6. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
  Beschlussvorlage - 11/2012
7. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2012
  Beschlussvorlage - 13/2012
8. Kofinanzierung der öffentlichen Infrastruktur Camp Sundsacker
  Beschlussvorlage - 14/2012
9. Bericht von der Wegebegehung
10. Förderung von Kindertagespflege
  Beschlussvorlage - 10/2012
11. Antrag des HSV-Fanclub auf pauschale Bezuschussung
  Beschlussvorlage - 18/2012
12. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 15/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird .

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende Rainer Prosch eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Ausschussvorsitzende Rainer Prosch beantragt die Tagesordnung um den Punkt „Antrag des HSV-Fanclubs auf pauschale Bezuschussung“ zu erweitern.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.

zu TOP 5. Entschädigung an die Gemeinde Brodersby für die Strandbenutzung durch die Winnemarker Bürger
Beschlussvorlage - 9/2012

Die Gemeinde Winnemark hat am 23.04.2009 beschlossen, für 2009 einmalig an die Gemeinde Brodersby eine pauschale Entschädigung für die Strandbenutzung durch Winnemarker Bürger in Höhe von 500 € zu zahlen.

Diese einmalige Zahlung soll rückwirkend ab dem 01.01.2012 in eine jährliche pauschale Zahlung umgewandelt werden.

Die Entschädigung gilt nur für Bürger der Gemeinde Winnemark, nicht für Feriengäste und Besucher.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Gemeinde Winnemark zahlt ab dem 01.01.2012 an die Gemeinde Brodersby eine pauschale jährliche Entschädigung für die Strandbenutzung durch Winnemarker Bürger in Höhe von 500 €.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
Beschlussvorlage - 11/2012
Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten.

Die Ausschussmitglieder sehen ein Problem darin, dass es einen Grundsatzbeschluss gibt, nur Vereine aus der Gemeinde Winnemark zu bezuschussen.
Es wird an die Bevölkerung appelliert, den Tierschutzverein zu unterstützen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. wird für den Weiterbetrieb des Tierheims in Weidefeld ein Pauschalbetrag in Höhe von 200 € für das Haushaltsjahr 2012 gewährt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2012
Beschlussvorlage - 13/2012

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2012 und ein Nachtragshaushaltsplan 2012 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Kofinanzierung der öffentlichen Infrastruktur Camp Sundsacker
Beschlussvorlage - 14/2012

Die Eventnature, Hoffmann & Hoffmann GbR, beabsichtigt den Ausbau des Camps in Sundsacker. Unter anderem soll auch eine Vollsanierung der Sanitäranlagen erfolgen. Der Nutzen für die Gemeinde Winnemark könnte darin liegen, dass das in der Vergangenheit auf dem Spielplatz in Winnemark angebotene öffentliche WC, ersetzt würde. Insbesondere radwandernden Touristen (z.B. auf dem Wikinger- Friesen- Weg) sollte in der Vergangenheit das öffentliche WC zur Verfügung stehen, fortan könnte ein Schild auf das WC in Sundacker hinweisen.

Durch die Bereitstellung eines Teils der Kofinanzierung könnte die Gemeinde Winnemark das öffentliche Interesse an der Durchführung dieser Maßnahme untermauern. Ob die Gemeinde im Rahmen der Beantragung von Fördergeldern mit in Erscheinung tritt, müsste noch abgewogen werden. Für den Fall, dass dieses der Sache dienlich ist, gilt es zu verhindern, dass im Zuwendungsbescheid eine Bindung fixiert wird, die eine ganzjährige Öffnung der WCs fordert. Andernfalls würde es sich außerhalb des Förderwesens um einen einmaligen Zuschuss der Gemeinde handeln, welcher vertraglich an eine Bereitstellung der WCs für die Öffentlichkeit geknüpft sein könnte.

Die Gemeinde müsste darüber beraten, inwieweit die Gemeinde grundsätzlich bereit ist, sich an der Maßnahme zu beteiligen. Da noch keine genauen Kosten ermittelt wurden, kann ein möglicher Anteil der Gemeinde noch nicht beziffert werden.

Um die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung zu bewerten, hat Herr Bürgermeister Fülling Herrn Andresen gebeten, ein Angebot für einen neuen WC- Container für den Spielplatz in Winnemark einzuholen. Ein Würfelcontainer mit den Abmaßen L x B = 2,99 x 2,44 m, ausgestattet mit einem Herren- WC (WC + Urinal + Waschbecken), einem Damen- WC (2 WCs und Waschbecken), Licht und elektrischer Heizung sowie allen erforderlichen Ver- und Entsorgungsanschlüssen kostet einschließlich Fracht nach Winnemark rund 10.000 €.

Unabhängig von jeder Wirtschaftlichkeit muss abgewogen werden, ob eine Beteiligung i.S.d. Gleichbehandlung anderer Gewerbetreibenden im Ort vertretbar ist.

Bürgermeister Fülling verteilt eine Kurzbeschreibung des Projektes (siehe Anlage).

Über den Antrag wird intensiv diskutiert. Der Betrag der Kofinanzierung ist allen Ausschussmitgliedern im Verhältnis zum Nutzen für die Gemeinde Winnemark zu hoch.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, sich an der Maßnahme zu beteiligen.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Bericht von der Wegebegehung
Bürgermeister Fülling berichtet von der Wegebegehung am 30.08.2012 (siehe Anlage)

zu TOP 10. Förderung von Kindertagespflege
Beschlussvorlage - 10/2012

Durch die Gemeinde Winnemark wurde am 24.05.2012 der Beschluss zur Förderung der Kindertagespflege mit einem Zusatz gefaßt, dass diese nur erfolgen soll, wenn in der eigenen Einrichtung in Karby kein Platz vorhanden ist.

Laut Mitteilung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde, Jugend und Soziales, kann bei 165 Gemeinden im Kreisgebiet nur ein einheitlicher Beschluss zur Einführung eines neuen Finanzierungssystems in der Kindertagespflege im Kreis Rendsburg-Eckernförde gefasst werden.

Somit ist über die Förderung der Kindertagespflege neu zu beschließen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Antrag des HSV-Fanclub auf pauschale Bezuschussung
Beschlussvorlage - 18/2012
Der HSV-Fanclub beantragt eine pauschale Bezuschussung beginnend mit dem Kalenderjahr 2013.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem HSV-Fanclub ab 2013 einen jährliche Pauschalbetrag in Höhe von 50 € zu gewähren.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Stefan Möse

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 15/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2013 wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.

In die Liste der zu zahlenden Pauschalbeträge ist der HSV-Fanclub mit 50 € aufzunehmen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               626.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               626.000,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               65.500,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               65.500,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         5,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          280 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          280 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben
Bürgermeister Fülling berichtet, dass die letzte Auswertung des Geschwindigkeitsmessgerätes 10 % Raser ergeben hat. 54 % befanden sich im zugelassenen Bereich.

Ferner berichtet er, dass die nächste Aktion „Saubere Gemeinde“ am 16. März 2013 stattfindet. Darüberhinaus teilt er den Termin der nächsten Gemeindevertretersitzung am 14. März 2013 mit.

Frau Oehme schlägt eine allgemeine Ernte-Aktion auf der Obstwiese vor. Die Anwesenden kommen überein, bei der Ankündigung für die Aktion „Saubere Gemeinde“ darauf hinzuweisen, dass jeder in haushaltsüblicher Menge auf der Obstwiese ernten kann.


Rainer Prosch  Ulrich Erichsen 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in