N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- / Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Winnemark vom 05.06.2014.

Sitzungsort:  im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.10 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied (FA) Gerd Seemann jun.
Ausschussvorsitzender (FA) Peter Braunshausen
Ausschussvorsitzender (BW) Gerd Seemann
wählbarer Bürger (BW) Mike Fülling
Ausschussmitglied (FA + BW) Stefan Möse
Ausschussmitglied (BW) Rainer Prosch
Ausschussmitglied (BW) Udo Thies

Abwesend sind:
Ausschussmitglied (FA) Petra Albrecht-Henningsen (entschuldigt )
Ausschussmitglied (FA) Heiko Martens (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Wilhelm Fülling
Protokollführer Jan Andresen
Gast Herrn Claus Stieghorst
Frau Hannemann als Verstärkung für Herrn Stieghorst (WVK)
Herr Steinmetz, EZ
Frau und Herr Mattzeit
Herr P.H. Lund

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Winnemark und Beratung über die weitere Vorgehensweise
  Beschlussvorlage - 15/2014
6. Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Winnemark für den Bereich "ehem. Campingplatz an der Dorfstraße"
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 13/2014
7. Beleuchtung des zu erneuernden Buswartehauses in Winnemark / Emers
  Beschlussvorlage - 16/2014
8. Übernahme des städtischen Gymnasiums Kappeln in die Trägerschaft des Nahbereichsschulverbandes
  Beschlussvorlage - 18/2014
9. Breitbanderschließung
  Beschlussvorlage - 19/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es wird ein neuer TOP 8 "Übernahme des städtischen Gymnasiums Kappeln in die Trägerschaft des Nahbereichsschulverbandes" (Vorlage 18/2014 wurde verteilt) eingefügt..
Es wird ein neuer TOP 9 "Breitbanderschließung" (Vorlage 19/2014 wurde verteilt) eingefügt.
Die alten Punkte 8 und 9 verschieben sich entsprechend nach hinten.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Fragen zum Top 5 "Vorstellung Kanalkataster" werden während der Abhandlung dieses Tagesordnungspunktes zugelassen.
Herr Matzeit trägt nach dem Bericht von Herrn Stieghorst die Situation auf seinem Grundstück "Im Schleiwinkel 7" vor. Er erklärt, dass er vor Jahren einen Regenwasserschaden im Keller erlitten hat. Seinerzeit hat er die Schadensbeseitigung selbst vorgenommen und keine Ansprüche bei der Gemeinde geltend gemacht. Ferner hat er seine Grundstücksentwässerungsanlage komplett saniert.
Eine Verstopfung der RW-Leitung nordwestlich seiner Grundstücksgrenze wurde durch den Eigentümer der angrenzenden Fläche selbst beseitigt. Herr Matzeit zweifelt an der Qualität der Verstopfungsbeseitigung und befürchtet eine erneute Abflussbehinderung. Er kündigt an, dass er die Gemeinde Winnemark bei einem erneuten Schadenereignis auf seinem Grundstück auf Schadensersatz verklagen wird. Ferner macht er deutlich, dass es für ihn den Anschein habe, dass Gemeinde und Verwaltung seit Jahren untätig seien. Zu diesem Statement nehmen Herr Bürgermeister Fülling und Herr Andresen Stellung und erläutern grob die schwierigen Umstände.


zu TOP 5. Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Winnemark und Beratung über die weitere Vorgehensweise
Beschlussvorlage - 15/2014

In den vergangenen Jahren wurde die Aufstellung eines Kanalkatasters beraten und beschlossen. Das Kataster und das zugehörige Sanierungskonzept sind nunmehr fertiggestellt. Herr Stieghorst vom Ingenieurbüro WVK aus Neumünster wird zur Sitzung vortragen.
Es wurde sich im Vorwege der Sitzung darauf verständigt, dass der Vortrag die gesamte Entstehung des Katasters bis hin zum fertigen Werk beinhalten soll und damit einen wesentlichen Teil der Ausschusssitzung beanspruchen wird.

Im Ergebnis sind sicherlich Schäden verschiedener Qualität und Quantität in den Kanälen vorhanden. Das Kataster mit seinen Anlagen beinhaltet aber lediglich das System als Lageplan sowie die Schadensarten und deren Lage. Eine ingenieursmäßige Planung zur Beseitigung der Schäden war nicht Gegenstand des Auftrages auf Basis der VOL und vereinbarter Einheitspreise. Daher kann und soll auch nicht im Detail jedes Schadens darauf eingegangen werden, welche technischen Möglichkeiten der Beseitigung bestehen bzw. welche Kosten damit einhergehen. Diese Planungen müssen Gegenstand eines Ingenieurvertrages werden, welchem als Preisrecht die HOAI zugrunde gelegt wird.

Somit wird der Vortrag von Herrn Stieghorst vielmehr darauf abstellen, die Bestandspläne und deren Aussagekraft grob zu zeigen. Ferner wird er erläutern, in welchem Zustand das Kanalsystem der Gemeinde Winnemark insgesamt ist und mit welchem, grob geschätzten Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu rechnen ist.

Da das Kataster aus mehreren Akten besteht, kann es nicht jedem Gemeindevertreter separat vorgelegt werden. Herr Andresen regt an, dass interessierte, ortskundige Gemeindevertreter und Rainer Lange ein Exemplar des fertigen Werkes zur Durchsicht erhalten und ggf. festgestellte Auffälligkeiten markieren. Diese könnten dann abschließend vom Büro WVK geprüft und ggf. angepasst werden.

Als Ergebnis der nunmehr anstehenden Beratungen in den Gremien der Gemeinde könnte, so wie in Absatz 2 beschrieben, der Abschluss eines Ingenieurvertrages beschlossen werden. Dazu einige Grundlageninformationen zum Planungsumfang und -honorar für künftig anstehende Kanalsanierungen:

Die Planungsleistungen eines Ingenieurs gliedern sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wie folgt: (LP = Leistungsphase)
LP 1:            Grundlagenermittlung
LP 2:            Vorplanung
LP 3:            Entwurfsplanung
LP 4:            Genehmigungsplanung
LP 5:            Ausführungsplanung
LP 6:            Vorbereiten der Vergabe
LP 7:            Mitwirken bei der Vergabe
LP 8:            Bauoberleitung
LP 9:            Objektbetreuung

Jede Leistungsphase beinhaltet sehr detaillierte, sogenannte Grund- oder auch besondere Leistungen. Herr Andresen würde im Rahmen zulässiger Honorarverhandlungen genau abwägen, welche Leistungen für die weitere Planung der Kanalsanierung erforderlich und welchem Schwierigkeitsgrad diese zuzuordnen sein werden.
Die Grundlagenermittlung ist durch die Erstellung des Kanalkatasters bereits erledigt und braucht daher nicht erneut durchgeführt werden.
Um während der Planungen auch aus den Planungen aussteigen zu können, ist eine sogenannte stufenweise Beauftragung möglich.
Die Höhe des Planungshonorars bemisst sich im Wesentlichen anhand der anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung, später der Kostenberechnung. Da diese Zahlen noch nicht vorliegen, kann das Honorar auch noch nicht beziffert werden. Überschlägig kann für das Erbringen der zunächst erforderlichen Leistungen nach LP 2 ein Honorar von rund 10 - 15 Tsd. € veranschlagt werden.




Herr Andresen leitet in das Thema ein und bittet Herrn Stieghorst und Frau Hannemann um Vortrag.
Es wird die Entstehung des Katasters beschrieben. Das System besteht aus gerundet:
  • 12.600 m Freigefällekanal
  • 3.200 m Druckrohrleitung
  • 200 Anschlussleitungen SW
  • 289 Anschlussleitungen RW
  • 2.800 m Grundstücksanschlussleitungen
  • 236 Haltungsschächte RW und SW
Anschließend wird ein Zustandsbericht der Kanäle abgegeben. Das erarbeitete Sanierungskonzept geht von folgenden Schätzkosten aus:

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Als Fazit kann festgestellt werden, dass insbesondere das Regenwassernetz in keinem guten Zustand ist. Der Grund ist zum einen das Alter und zum anderen die Funktion in den Nachkriegsjahren bis Mitte der Achtziger. Seinerzeit wurde durch die Betonkanäle neben dem Regenwasser auch das Überlaufwasser der häuslichen Kläranlagen abgeführt. Das Wasser war daher betonkorrosiv und hat damals schon die Oberfläche der Rohre angegriffen.
Das Schmutzwassernetz ist in einem ganz ordentlichen Zustand, dennoch gibt es den dargestellten Sanierungsbedarf.

Herr Stieghorst weist darauf hin, dass es auch leichte Schäden gibt, die wahrscheinlich vor der nächsten Inspektion nach SÜVO nicht saniert werden. Deren Abstellung wird wahrscheinlich dann anstehen. Die damit verbundenen Kosten wurden hier noch nicht benannt. Somit wird sich der Prozess der Kanalsanierung über einen langen Zeitraum hinziehen.

Nach den Vorstellungen und Beratungen wird folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Planungsauftrag für die Abstellung der aufgelisteten Schäden auf Basis der HOAI 2013 zu verhandeln und zu erteilen. Der Vertrag ist als Stufenauftrag zu verfassen und soll zunächst die LP 2 beinhalten. Das Ergebnis der Vorplanung wird in einer der kommenden Bauausschusssitzungen zur weiteren Beratung vorgetragen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Winnemark für den Bereich "ehem. Campingplatz an der Dorfstraße"
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 13/2014

s. Beschlussvorlage 12/2014
In der Bauausschuss-Sitzung am 03.04.2014 wurde die Entwurfs- und Auslegungsfassung bereits besprochen. Es hat sich für die Erschließungsplanung noch eine Änderung hinsichtlich der Leitungstrassenführung ergeben, die in die Bauleitplanung aufzunehmen ist. Zur Klärung dieser Angelegenheit wurde der Tagesordnungspunkt zur Gemeindevertretersitzung am 10.04.2014 zur weiteren Prüfung vertagt. Die Recherche und ein Abstimmungsgespräch haben zwischenzeitlich stattgefunden.

Somit sind nun nicht mehr alle 4 zurückliegenden Grundstücke mit einem Leitungsrecht zu belasten, sondern die gesamte Trassenführung der Ver- und Entsorgungsleitungen wird weiter südlich verlaufen und es sind dadurch nur die Zufahrten von 2 Grundstücken zu belasten. Die Baufenster können somit ebenfalls großzügiger angelegt werden.




Der Bürgermeister erläutert die Änderungen zur letztmaligen Beratung im Bauausschuss.


Beschluss:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "ehemaliger Campingplatz an der Dorfstraße" in Winnemark und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
  3. Eine Erschließungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und den Vorhabenträgern ist erforderlich.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Beleuchtung des zu erneuernden Buswartehauses in Winnemark / Emers
Beschlussvorlage - 16/2014

Herr Bürgermeister Fülling wurde von einem Anlieger angesprochen und es wurde angeregt, das neu geplante Häuschen „Emers“ besser zu beleuchten. Da eine Installation im Inneren des Häuschens nicht zu empfehlen ist (Vandalismus), wird im Bedarfsfalle empfohlen, eine Mastleuchte aufzustellen. Wahrscheinlich liegt in der Nähe ein Straßenbeleuchtungskabel, so dass eine zusätzliche Leuchte an dieses angeschlossen werden könnte.
Die Form und Beleuchtungstechnik kann in den Gremien der Gemeinde beraten werden (Pilzform, Kofferform…, LED oder Kompaktleuchtsoffmittel). Je nach Entscheidung dürften sich die Kosten für Elektro- und Tiefbauarbeiten auf ca. 1.250 – 1.750 € belaufen


Beschluss:

Es wird vereinbart, dass sich die Gemeindevertreter bis zur GV am 19.06.2014 bei Dunkelheit selbst einen Eindruck verschaffen, ob eine zusätzliche Leuchte erforderlich ist.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Übernahme des städtischen Gymnasiums Kappeln in die Trägerschaft des Nahbereichsschulverbandes
Beschlussvorlage - 18/2014

Bereits auf der Sitzung des Nahbereichsschulverbandes am 29.03.2010 wurde über die Integration aller Kappelner Schulen in den Nahbereichsschulverband beraten. Mehrheitlich wurde der Übernahme der Klaus-Harms-Schule in den Nahbereichsschulverband zugestimmt und die Verwaltung beauftragt die Übernahme vorzubereiten.

Grundlage der Entscheidung auch das Gymnasium in den Nahbereichsschulverband zu übernehmen, waren u.a. als Gründe

-            Alle Schularten können durch einen Schulträger angeboten werden
-            Doppelstrukturen, wie verschiedene Zuständigkeiten (Gremien) fallen weg.
-            Es gibt einen Haushalt für alle Schulen

die Synergieeffekte ergeben, genannt. Aber auch die Möglichkeit, durch Änderung des Schulgesetzes, Schulkostenbeiträge nach Vollkostenrechnung zu erheben, war und ist ein wichtiges Argument für die Zusammenführung aller Schulen in eine Schulträgerschaft.

Nach Übertragung des Gymnasiums aus der Trägerschaft des Kreises Schleswig-Flensburg in die Trägerschaft der Stadt Kappeln zum 01.08.2009 folgte die Übertragung der ehemaligen Grund-Hauptschule Hüholz ( Christophorusschule ) durch den Nahbereichsschulverband an die Stadt Kappeln zur Erweiterung des Gymnasiums.

Beide Übertragungen hatten den Effekt, das über einen Interessenausgleich erhebliche finanzielle Mittel in die Bausubstanz eingeflossen sind. Allein der Kreis Schleswig-Flensburg hat für energetische Sanierungsmaßnahmen 1,175 Mio. € investiert. Bei der Übertragung der Christophorusschule an die Stadt Kappeln hat die Stadt Kappeln sich verpflichtet weitere 165.000,00 € zu investieren. Weiterhin wurden 2013 die lufttechnischen Anlagen im Gebäude mit einem Kostenaufwand von 380.000,00 € saniert.

Durch die Möglichkeit der Vollkostenrechnung der Schulkostenbeiträge ab 01.01.2012 können rd. 60% der Aufwendungen für die Schule über "Gastschulgelder" wieder vereinnahmt werden. Von den verbleibenden 40 % würde die Stadt Kappeln nach dem z.Zt. gültigen Verteilungsschlüssel rd. 70 % tragen, sodass auf die weiteren acht Mitglieder ein Anteil von rd. 12 % zu verteilen wäre.

In den bisherigen Informationsgesprächen wurde als Gründe neben den o.a. Punkten auch genannt:
  • Alle Verbandsgemeinden entscheiden über die Gestaltung der Schullandschaft in Kappeln von der Grundschule bis zum Gymnasium.
  • Die Umlandgemeinden / Verbandsgemeinden sind nicht nur "Zahler" sondern auch Mitentscheider
  • Mitentscheidung über die Gestaltung der äußeren Attraktivität der Schule, sowie
  • Ausstattung mit Lehr / Lernmittel, insbesondere auch investiven Maßnahmen

Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Punkt ist, das es ein großes Interesse aller Verbandsgemeinden sein sollte, eine starke Bildungslandschaft in und um Kappeln anzubieten. Indem durch einen Schulträger alle Schularten angeboten werden, wird dies auch nach Außen sichtbar. Dies ist ein Zeichen einer starken und großen Solidarität und zeugt von einem starken Zusammengehörigkeits- und Wirgefühls.




Der Bürgermeister trägt den Sachverhalt vor. Ein Beschluss soll zunächst nicht gefasst werden. Stattdessen sollen die Gemeindevertreter die kurz vor der Sitzung verteilte Vorlage studieren und sich ein eigenes Urteil bilden.


Beschluss:

Da die Vorlage erst zur Sitzung verteilt wurde, wird die Beschlussfassung in die GV vertagt. Somit hat jeder Gemeindevertreter die Gelegenheit, sich noch ausreichend zu informieren und vorzubereiten.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 9. Breitbanderschließung
Beschlussvorlage - 19/2014

Am 04. Juni 2014 hat eine Informationsveranstaltung zur Zukunft der Breitbandversorgung im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden, zu der je 2 Vertreter aller Gemeinden eingeladen waren. Deutlich wurde, dass ein ständig steigender Bedarf der Internetnutzung die Sicherstellung der entsprechenden Versorgung erfordert. Die verschiedenen Präsentationen sind der Homepage des Amtes unter www.amt-schlei-ostsee.de zu entnehmen. Wie eine solche Versorgung organisiert, gestaltet und unter Berücksichtigung von europäischem Vergabe- und Beihilferecht durchgeführt werden kann, obliegt zunächst einer Planung, deren Ergebnisse den einzelnen Gemeinden dargestellt werden, damit weitere Entscheidungen für eine Umsetzung getroffen werden können. Ein solches Projekt kann allerdings nur in der Gemeinschaft aller Gemeinden eines Gebietes erfolgreich umgesetzt werden, so dass zunächst die Beauftragung des Amtes mit der Durchführung der Planung erforderlich ist. Die Kosten für entsprechende Fremdvergaben durch das Amt sind ohne Ausschreibung schwer bezifferbar und hängen für die einzelne Gemeinde auch davon ab, wieviele Gemeinden sich beteiligen. In der Informationsveranstaltung wurde klar, dass ein Betrag von 2.000,00 € je Gemeinde in jedem Fall ausreichen würde, wenn sich nahezu alle Gemeinden beteiligen.




Der Bürgermeister trägt den Sachverhalt vor. Ein Beschluss soll zunächst nicht gefasst werden. Stattdessen sollen die Gemeindevertreter die kurz vor der Sitzung verteilte Vorlage studieren und sich ein eigenes Urteil bilden.


Beschluss:

Da die Vorlage erst zur Sitzung verteilt wurde, wird die Beschlussfassung in die GV vertagt. Somit hat jeder Gemeindevertreter die Gelegenheit, sich noch ausreichend zu informieren und vorzubereiten.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben


Die in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.

Ferner wird bekannt gegeben:
  • Die RW- Abläufe in der Dorfstraße müssen gereinigt werden.

  • Der Weg zum Schleistrand am Bürgerpark ist stark vernässt. Die Ursache ist eine defekte Regenwasserleitung. Bei der UNB wurde eine Genehmigung beantragt, dass in diesem sensiblen Bereich gebaggert werden darf.
  • Am Beginn des "Grünen Wegs" soll ein Asphaltschaden behoben werden.



Jan Andresen  Peter Braunshausen / Gerd Seemann 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende