Sitzungsort: | im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.45 Uhr |
Ausschussvorsitzender (BW) Gerd Seemann |
Ausschussmitglied (FA) Petra Albrecht-Henningsen |
Ausschussmitglied (FA) Heiko Martens |
Ausschussmitglied (FA + BW) Stefan Möse |
Ausschussmitglied (BW) Rainer Prosch |
Ausschussmitglied (FA) Brigitte Sandtner |
Ausschussvorsitzender (FA) Peter Braunshausen (entschuldigt ) |
wählbarer Bürger (BW) Mike Fülling (entschuldigt ) |
Ausschussmitglied (BW) Udo Thies (entschuldigt ) |
Bürgermeister Wilhelm Fülling |
Protokollführer Ulrich Erichsen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Einwohnerfragestunde |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes |
Beschlussvorlage - 13/2015 | |
6. | Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung |
Beschlussvorlage - 14/2015 | |
7. | Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016 |
Beschlussvorlage - 11/2015 | |
8. | Erlass einer neuen Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 12/2015 | |
9. | Bushaltestellen entlang der K77 |
Beschlussvorlage - 15/2015 | |
10. | Bericht von der Wegebegehung |
11. | Kostenbeteiligung Durchlass Rohrgraben 3 des WBV Winnemark-Kopperby |
12. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der stellv. Ausschussvorsitzende Rainer Prosch eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Anwesenheit fest. Die Ausschüsse sind gegenwärtig nicht beschlussfähig. Gerd Seemann ist aber auf dem Weg zur Sitzung. Er schlägt daher vor, die Einwohnerfragestunde vorzuziehen. |
zu TOP 2. | Einwohnerfragestunde |
Von einem Bürger wird gefragt, ob das Geschwindigkeitsmessgerät defekt ist. Bürgermeister Fülling antwortet, dass vermutlich die Batterie leer ist. Er wird das Aufladen veranlassen. Ferner wird der schlechte Pflegezustand einiger Bänke bemängelt. Bürgermeister Fülling berichtet, dass beabsichtigt ist, eine neue Friesenbank anzuschaffen. Im Übrigen würde die Gemeinde es sehr begrüßen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich bereit erklären, die Pflege zu übernehmen. Spontan meldet sich Volker Pippow hierfür.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Gerd Seemann erscheint nunmehr zur Sitzung. Damit ist die Beschlussfähigkeit nunmehr gegeben. Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
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zu TOP 5. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes |
Beschlussvorlage - 13/2015 Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt. Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt. |
Frau Sandtner erscheint zur Sitzung. Herr Erichsen weist auf zwei Änderungen zum vorgelegten Vertragsentwurf hin:
Der neue Vertragsentwurf wird dem Protokoll beigefügt. Die Ausschüsse sprechen folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung |
Beschlussvorlage - 14/2015 Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt. |
Herr Erichsen weist auf folgende Änderungen zum vorgelegten Satzungsentwurf hin:
Der neue Satzungsentwurf wird dem Protokoll beigefügt. Die Ausschüsse sprechen folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die Verbandssatzung wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016 |
Beschlussvorlage - 11/2015 Die Hundesteuersatzung (mit allen Nachtragssatzungen) der Gemeinde Winnemark verliert am 31.12.2015 gemäß § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Daher ist zum 01.01.2016 eine neue Hundesteuersatzung zu erlassen. Inhaltlich wurde die Satzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung überarbeitet. Auf Besonderheiten wird im Folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt): § 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2: Aufgrund des ab 01.01.2016 gültigen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben. Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will. Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist. § 11 Abs. 2: Grundsätzlich wird die Hundesteuer in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Das führt bei Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Grundbesitzabgaben zahlen, zu niedrigen Einzelfälligkeiten, die bei Nichtzahlung erheblichen Verwaltungsaufwand in Hinblick auf Mahnungen und Vollstreckungen verursachen. Deswegen enthält der Entwurf der Satzung in § 11 Abs. 2 das Fälligwerden der Hundesteuer in einem Jahresbetrag am 15.05. Dadurch würden die Mahn- und Vollstreckungsgebühren für den säumigen Steuerzahler und der Aufwand für die Verwaltung gleichzeitig reduziert. Hinweis zu § 4 Abs.1:
Eine Erhöhung der Steuersätze steht im Ermessen der Gemeinde Winnemark, wird von der Verwaltung jedoch empfohlen. |
Die Ausschüsse sprechen folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2015 mit folgenden Änderungen beschlossen: § 6 Absatz 1 Punkt d wird ersatzlos gestrichen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass einer neuen Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 12/2015 Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen ist. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurde die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigen Rundungsabweichungen kommen. |
Die Ausschüsse sprechen folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf mit folgender Änderung zu beschließen:
"Der Bürgermeister erhält für Dienstreisen eine monatliche Reisekostenpauschale in Höhe von 100 €" |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Bushaltestellen entlang der K77 |
Beschlussvorlage - 15/2015 Im Zuge der durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde geplanten Deckenerneuerung auf der K77 werden auch die Fahrbahnen, Busbuchten und Radwege an den Bushaltestellen mit asphaltiert werden (sofern diese schon heute vorhanden / asphaltiert sind). Bekanntermaßen gibt es eine Forderung seitens UN / EU / Bund / Land / Kreis auf eine barrierefreie Herrichtung der Bushaltestellen bis zum Jahr 2022. Im Zusammenhang beider Themen gilt es zunächst zu klären, welche Bushaltestellen überhaupt noch in Zukunft in welcher Form benötigt werden. In der Gemeinde Winnemark sind die beidseitigen Bushaltepunkte in Winnemark Dorf, Alte Schule (Emers), Scharfeck und Karlsburg betroffen. Die zur Verfügung gestellten Pläne zeigen die Haltestellen östlich und westlich der K77. Da diese Haltestellen sowohl innerorts, als auch außerorts belegen sind, müssen über die Zuordnung der Zuständigkeiten und die damit einhergehenden Kostenübernahmen nach Auffassung der Amtsverwaltung eindeutige Festlegungen durch Interpretation des Straßenwegegesetztes vorgenommen werden. Dazu findet am 13.10.2015 eine Besprechung mit dem Kreisbauamtsleiter und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr statt. Vor dem Hintergrund des erheblichen Aufwands für einen barrierefreien Umbau sollte die Gemeinde darüber beraten, ob die Haltestellen in Zukunft überhaupt noch in der heutigen Form erhalten bleiben sollen oder ob eine andere Form gewünscht wird. Beispielsweise wäre es ggf. denkbar, die Busbucht in Winnemark Dorf aufzugeben und anstelle derer den Wartebereich vom Radweg zu entkoppeln, ggf. ein neues Buswartehaus aufzustellen. Möglicherweise ließe sich auf diese Haltestelle oder eine andere auch ganz verzichten. Das Ergebnis der gemeindlichen Beratung kann dann in die Erörterung mit dem Straßenbaulastträger am 13.10.2015 einfließen. |
Die Ausschüsse sprechen folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem Kreis zu melden, dass die Bushaltestellen der Gemeinde Winnemark entlang der Baustrecke an der K 77 in der Form unverändert bleiben sollen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Bericht von der Wegebegehung |
Bürgermeister Fülling berichtet von der Wegebegehung am 17.09.2015 (siehe Anlage).
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zu TOP 11. | Kostenbeteiligung Durchlass Rohrgraben 3 des WBV Winnemark-Kopperby |
Die Ausschüsse sprechen folgende Beschlussempfehlung aus: Es wird beschlossen, die Kosten für die Wiederherstellung der Straße in Betonpflaster in Höhe von ca. 1.500 € zu übernehmen.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Bekanntgaben |
Bürgermeister Fülling berichtet über folgende Angelegenheiten:
Gerd Seeman spricht den Personalmangel bei der Feuerwehr an und bittet die Gemeinde um Unterstützung bei der Mitgliederwerbung.
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Ulrich Erichsen | Gerd Seemann |
Protokollführer/in | Ausschussvorsitzender |