Sitzungsort: | im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.15 Uhr |
Ausschussvorsitzender (FA) Peter Braunshausen |
Ausschussvorsitzender (BW) Gerd Seemann |
Ausschussmitglied (FA) Petra Albrecht-Henningsen |
wählbarer Bürger (BW) Mike Fülling |
Ausschussmitglied (FA) Heiko Martens |
Ausschussmitglied (FA + BW) Stefan Möse |
Ausschussmitglied (BW) Rainer Prosch |
Ausschussmitglied (BW) Udo Thies |
Ausschussmitglied (FA) Brigitte Sandtner (entschuldigt ) |
Bürgermeister Wilhelm Fülling |
Protokollführer Ulrich Erichsen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2015 |
Beschlussvorlage - 17/2015 | |
6. | 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Winnemark |
Beschlussvorlage - 16/2015 | |
7. | Erlass Haushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 18/2015 | |
8. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende Peter Braunshausen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
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zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Herr Hoffmeier teilt mit, dass er festgestellt hat, dass ein Schild in eine Hecke im Bürgerpark eingewachsen ist. Ferner fragt er nach der Bekanntmachungstafel der Gemeinde. Bürgermeister Fülling antwortet, dass die Tafel am Feuerwehrgerätehaus auch für den Aushang der Gemeinde genutzt wird. Dieses ist aber nicht die offizielle Stelle für Mitteilungen der Gemeinde. Das Mitteilungsblatt des Amtes, welches auf der Homepage des Amtes zu finden ist, veröffentlicht die offiziellen Bekanntmachungen der Gemeinde. Abschließend bemängelt Herr Hoffmeier die Leerung des Abfallkorbes an der Trafostation im Schleiwinkel.
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zu TOP 5. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2015 |
Beschlussvorlage - 17/2015 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfangs geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2015 und ein Nachtragshaushaltsplan 2015 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
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Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2015 wird von Herrn Erichsen erläutert. Folgende Änderungen werden empfohlen:
Hiedurch beträgt die Rücklagenzuführung nunmehr 79.700 € und der Rücklagenbestand der allgemeinen Rücklage per 31.12.2015 insgesamt 373.000 €. Der Rücklagenbestand der Abwassersonderrücklage beträgt per 31.12.2015 insgesamt 246.000 €. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 werden beschlossen.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Winnemark |
Beschlussvorlage - 16/2015 Bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer gilt als Mietwert die Jahresrohmiete, die vom Finanzamt ermittelt wird. Diese basiert auf den letzten Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 1964. Um für die Zweitwohnungssteuer einen gerechten Maßstab zu haben, wurde die Jahresrohmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten durch das Statistische Landesamt Schleswig-Holstein aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet hochgerechnet. Hiermit erreichte man eine annähernd aktuelle Jahresrohmiete. Da dieser Preisindex durch hinzukommen der neuen Bundesländer nicht mehr fortgeschrieben wird, wurde seinerzeit empfohlen, den Hochrechnungsfaktor in den Satzungen auf den Stand Oktober 1998 festzuschreiben. Nunmehr erfolgt wieder durch das Statistische Bundesamt eine Ermittlung eines Preisindexes der Lebenshaltungskosten für das gesamte neue Bundesgebiet ab Januar 1995. Durch die Rechtsprechung wird nunmehr nicht beanstandet, dass die Berechnung des Hochrechnungsfaktors in zwei Schritten erfolgt. Von 1964 bis 1995 nach den Ermittlungen des Statistischen Landesamtes und von 1995 bis zum Oktober des Vorjahres nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes. Es kann also wieder zu einer jährlichen Berechnung des Hochrechnungsfaktors zurückgekehrt und dieses in der Satzung dementsprechend abgebildet werden. Gleichzeitig sollte der Steuersatz von bisher 10 % auf den landesweiten durchschnittlichen Steuersatz von 12 % angehoben werden. Der vorgelegte Satzungsentwurf berücksichtigt dieses. Die Mehreinnahmen werden sich durch diese Änderung auf ca. 12.000 € belaufen.
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Der Sachverhalt wird von Herrn Erichsen erläutert. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Winnemark wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Erlass Haushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 18/2015 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
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Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2016 werden von Herrn Erichsen vorgetragen. Folgende Änderungen werden empfohlen:
Damit beträgt die Rücklagenzuführung 72.500 €. Die Rücklagen der Gemeinde werden voraussichtlich am 31.12.2016 folgende Stände haben: Allgemeine Rücklage = 445.000 € Sonderrücklage Abwasser = 276.000 € Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016, das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 721.400,00 EUR in der Ausgabe auf 721.400,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 190.200,00 EUR in der Ausgabe auf 190.200,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 5,0 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 280 % 2. Gewerbesteuer 310 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Bekanntgaben |
Es werden folgende Punkte angesprochen:
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Ulrich Erichsen | Peter Braunshausen / Gerd Seemann |
Protokollführer/in | Ausschussvorsitzende |