N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- / Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Winnemark vom 08.12.2015.

Sitzungsort:  im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender (FA) Peter Braunshausen
Ausschussvorsitzender (BW) Gerd Seemann
Ausschussmitglied (FA) Petra Albrecht-Henningsen
wählbarer Bürger (BW) Mike Fülling
Ausschussmitglied (FA) Heiko Martens
Ausschussmitglied (FA + BW) Stefan Möse
Ausschussmitglied (BW) Rainer Prosch
Ausschussmitglied (BW) Udo Thies

Abwesend sind:
Ausschussmitglied (FA) Brigitte Sandtner (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Wilhelm Fülling
Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2015
  Beschlussvorlage - 17/2015
6. 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Winnemark
  Beschlussvorlage - 16/2015
7. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 18/2015
8. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende Peter Braunshausen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Herr Hoffmeier teilt mit, dass er festgestellt hat, dass ein Schild in eine Hecke im Bürgerpark eingewachsen ist.
Ferner fragt er nach der Bekanntmachungstafel der Gemeinde.
Bürgermeister Fülling antwortet, dass die Tafel am Feuerwehrgerätehaus auch für den Aushang der Gemeinde genutzt wird. Dieses ist aber nicht die offizielle Stelle für Mitteilungen der Gemeinde. Das Mitteilungsblatt des Amtes, welches auf der Homepage des Amtes zu finden ist, veröffentlicht die offiziellen Bekanntmachungen der Gemeinde.
Abschließend bemängelt Herr Hoffmeier die Leerung des Abfallkorbes an der Trafostation im Schleiwinkel.

zu TOP 5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2015
Beschlussvorlage - 17/2015
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfangs geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2015 und ein Nachtragshaushaltsplan 2015 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2015 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderungen werden empfohlen:
  • Erhöhung des Ansatzes "Schulkostenbeiträge Gymnasien" von 35.000 € auf 54.000 € um 19.000 €
  • Erhöhung des Ansatzes "Schulkostenbeiträge Waldorfschulen" von 2.800 € auf 3.100 € um 300 €
  • Erhöhung des Ansatzes "Wegeunterhaltung" von 26.000 € auf 30.000 € um 4.000 €

Hiedurch beträgt die Rücklagenzuführung nunmehr 79.700 € und der Rücklagenbestand der allgemeinen Rücklage per 31.12.2015 insgesamt 373.000 €.
Der Rücklagenbestand der Abwassersonderrücklage beträgt per 31.12.2015 insgesamt 246.000 €.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Winnemark
Beschlussvorlage - 16/2015
Bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer gilt als Mietwert die Jahresrohmiete, die vom Finanzamt ermittelt wird. Diese basiert auf den letzten Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 1964. Um für die Zweitwohnungssteuer einen gerechten Maßstab zu haben, wurde die Jahresrohmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten durch das Statistische Landesamt Schleswig-Holstein aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet hochgerechnet. Hiermit erreichte man eine annähernd aktuelle Jahresrohmiete.

Da dieser Preisindex durch hinzukommen der neuen Bundesländer nicht mehr fortgeschrieben wird, wurde seinerzeit empfohlen, den Hochrechnungsfaktor in den Satzungen auf den Stand Oktober 1998 festzuschreiben.

Nunmehr erfolgt wieder durch das Statistische Bundesamt eine Ermittlung eines Preisindexes der Lebenshaltungskosten für das gesamte neue Bundesgebiet ab Januar 1995.

Durch die Rechtsprechung wird nunmehr nicht beanstandet, dass die Berechnung des Hochrechnungsfaktors in zwei Schritten erfolgt. Von 1964 bis 1995 nach den Ermittlungen des Statistischen Landesamtes und von 1995 bis zum Oktober des Vorjahres nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes.

Es kann also wieder zu einer jährlichen Berechnung des Hochrechnungsfaktors zurückgekehrt und dieses in der Satzung dementsprechend abgebildet werden.

Gleichzeitig sollte der Steuersatz von bisher 10 % auf den landesweiten durchschnittlichen Steuersatz von 12 % angehoben werden.

Der vorgelegte Satzungsentwurf berücksichtigt dieses.

Die Mehreinnahmen werden sich durch diese Änderung auf ca. 12.000 € belaufen.
Der Sachverhalt wird von Herrn Erichsen erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Winnemark wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 18/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2016 werden von Herrn Erichsen vorgetragen.

Folgende Änderungen werden empfohlen:
  • Erhöhung des Ansatzes "Schulkostenbeiträge Gymnasien" von 35.000 € auf 54.000 € um 19.000 €
  • Erhöhung des Ansatzes "Schulkostenbeiträge Waldorfschulen" von 2.800 € auf 3.100 € um 300 €

Damit beträgt die Rücklagenzuführung 72.500 €.

Die Rücklagen der Gemeinde werden voraussichtlich am 31.12.2016 folgende Stände haben:

Allgemeine Rücklage = 445.000 €
Sonderrücklage Abwasser = 276.000 €

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016, das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      721.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      721.400,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      190.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      190.200,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      5,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          280 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          280 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bekanntgaben
Es werden folgende Punkte angesprochen:
  • Gemeindefest mit Schleidörfertag am 24.07.2016
  • Bürgersteige dürfen auch von Radfahrern genutzt werden, ansonsten muss eine Beschilderung erfolgen
  • Lt. Innenentwicklungsanalyse sind im Bebauungsgebiet noch 5 Bauplätze frei. Vom Innenministerium wird dieses mitgetragen
  • Der Zuschussantrag der IG Reitwege Schwansen wurde mit dem Hinweis auf den Grundsatzbeschluss, dass nur örtliche Vereine bezuschusst werden, abgelehnt
  • In der Gemeinde Winnemark sind die ersten Flüchtlinge aus Syrien eingetroffen
  • Bezüglich der Bezuschussung der Helferkreise findet am 09.12.2015 ein Gespräch mit den Nachbargemeinden und der Kirche statt
  • Das Projekt "Langsamkeit" wird von Bürgermeister Fülling erläutert. Mike Fülling äußert Bedenken
  • Der Anschluss des Klärwerkes nach Revkuhl ist grundsätzlich möglich
  • Die Straßenreinigungssatzung soll Gegenstand der ersten Ausschusssitzung im neuen Jahr sein.


Ulrich Erichsen  Peter Braunshausen / Gerd Seemann 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende