Sitzungsort: | im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark |
Beginn der Sitzung: | 18.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 19.10 Uhr |
Ausschussvorsitzender (BW) Gerd Seemann |
Ausschussmitglied (FA) Petra Albrecht-Henningsen |
wählbarer Bürger (BW) Mike Fülling |
Ausschussmitglied (FA) Heiko Martens |
Ausschussmitglied (BW) Rainer Prosch |
Ausschussmitglied (BW) Udo Thies |
Ausschussvorsitzender (FA) Peter Braunshausen (entschuldigt ) |
Ausschussmitglied (FA + BW) Stefan Möse (entschuldigt ) |
Ausschussmitglied (FA) Brigitte Sandtner (entschuldigt ) |
Bürgermeister Wilhelm Fülling |
Verwaltung Jan Andresen |
Protokollführer Ulrich Erichsen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" |
Beschlussvorlage - 19/2017 | |
6. | Bericht von der Wegebegehung am 21.10.2017 |
7. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2017 |
Beschlussvorlage - 21/2017 | |
8. | Weiterführung und Finanzierung der Mitgliederwerbung für die Freiwillige Feuerwehr Winnemark |
Beschlussvorlage - 27/2017 | |
9. | Erlass Haushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 22/2017 | |
10. | Antrag auf Einrichtung einer Spielstraße |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
12. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Bürgermeister Fülling regt an, die Tagesordnung um den Punkt: "Antrag auf Einrichtung einer Spielstraße" zu erweitern.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
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zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Es sind keine Einwohner anwesend.
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zu TOP 5. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" |
Beschlussvorlage - 19/2017 Vorbemerkung In vielen der teilnehmenden Kommunen wurde bereits über den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" beraten. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein in seiner Funktion als Genehmigungsbehörde ist es rechtlich erforderlich, den Vertrag in formellen Punkten anzupassen. Die Vertragsanpassung führt leider dazu, dass Beschlüsse, die bereits in den teilnehmenden Kommunen gefasst worden sind, wiederholt werden müssen. Folgende Änderungen wurden in den Vertrag eingearbeitet:
Gründung des Zweckverbandes Regionale Erweiterungsflächen für vorhandene Gewerbebetriebe beziehungsweise Entwicklungsflächen für neue Betriebe wurden bisher im Gewerbegebiet Sandbek in Kappeln vorgehalten. In dem Gewerbegebiet stehen keine freien Flächen mehr zur Verfügung. Deshalb streben die Städte Arnis und Kappeln und die Gemeinden Dörphof, Grödersby, Karby, Oersberg, Rabel, Rabenkirchen-Faulück, Stoltebüll, Thumby und Winnemark eine interkommunale Zusammenarbeit zur Ausweisung, Erschließung und zum Verkauf von Gewerbeflächen des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen an. Ziel ist es, die regionale Wirtschaftskraft und den eigenen Standortfaktor durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen zu stärken. Für die Planung, Erschließung und Verwaltung des Gewerbegebietes soll ein Zweckverband gegründet werden. Alle teilnehmenden Kommunen haben bereits entsprechende Grundsatzbeschlüsse gefasst. Im Rahmen dieser Grundsatzbeschlüsse wurde die Bereitschaft erklärt, Mitglied im noch zu gründenden Zweckverband zu werden und erforderliche Mittel für die zu erbringende Stammeinlage in den Haushalten zur Verfügung zu stellen. Für die Gründung des Zweckverbandes ist es erforderlich, dass die Mitgliedsgemeinden den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag beschließen. Die Verbandssatzung ist Gegenstand des Vertrages und diesem als Anlage 1 beigefügt. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Winnemark beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" gemäß Anlage. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Bericht von der Wegebegehung am 21.10.2017 |
Bürgermeister Fülling berichtet von der Wegebegehung am 21.10.2017. Die Ergebnisse werden dem Protokoll beigefügt.
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zu TOP 7. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2017 |
Beschlussvorlage - 21/2017 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfangs geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2017 und ein Nachtragshaushaltsplan 2017 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergebensich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. |
Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes und der 1. Nachtragshaushaltssatzung wird von Herrn Erichsen erläutert. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 werden beschlossen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Weiterführung und Finanzierung der Mitgliederwerbung für die Freiwillige Feuerwehr Winnemark |
Beschlussvorlage - 27/2017 Mit Schreiben vom 27.03.2017 beantragt die FF Winnemark die Fortführung der Mitgliederwerbung durch die Gemeinde Winnemark zu finanzieren und die entsprechenden Haushaltsmittel für 2018 zur Verfügung zu stellen. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag der FF Winnemark zu entsprechen und 2.000 € in den Haushalt 2018 hierfür einzustellen.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass Haushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 22/2017 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2018 und der Haushaltssatzung 2018 wird von Herrn Erichsen erläutert. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 644.200,00 EUR in der Ausgabe auf 644.200,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 150.600,00 EUR in der Ausgabe auf 150.600,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2.Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,26Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 280 % 2. Gewerbesteuer 310 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Antrag auf Einrichtung einer Spielstraße |
Bürgermeister Fülling berichtet, dass ihm ein Antrag der Anlieger in Rebelswisch auf Einrichtung einer Spielstraße vorliegt. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: Es wird beschlossen, den Antrag zu befürworten und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 12. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
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Ulrich Erichsen | Gerd Seemann |
Protokollführer/in | Ausschussvorsitzende/r |