Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
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Gemeinde Winnemark

Beschlussvorlage
24/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
18.11.2013

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 12.12.2013 
Finanz- / Bau- und Wegeausschuss 05.12.2013 

Betreff:
II. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung

Sachverhalt:

Gemäß vorliegendem Antrag wird die Anhebung der Entschädigungssätze diskutiert. Der Bürgermeister erhält z. Zt. eine Aufwandsentschädigung von 282,- €/Monat. Nach § 6 der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO) liegt der Höchstsatz für den Bürgermeister von Winnemark bei 432,- €/Monat. Eine Anhebung wären Mehrkosten von 1.800,- €/Jahr.

Die Wehrführer erhalten 80 % Höchstsatz nach der Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren (EntschVOfF). Der Höchstsatz für den Wehrführer in Winnemark beträgt 95,33 € monatlich. Dies wären monatlich 19,07 € mehr als jetzt (76,26 €). Der Stellvertreter erhält nach der EntschVOfF die Hälfte. Die Differenz gegenüber der jetzigen Entschädigung im Monat von 38,14 € zum Höchstsatz von 47,67 € wären 9,53 €. Die Mehrkosten für eine Zahlung nach den Höchstsätzen für diesen Bereich würden bei 343,20 € im Jahr liegen.

Die Gemeindevertreter/innen erhalten z. Zt. pauschal 18,- € monatlich und die bürgerlichen Ausschussmitglieder 20,- € je Sitzung. Der Höchstsatz für eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für Gemeindevertreter beläuft sich nach § 2 EntschVO z. Zeit auf 28,- €. Das Sitzungsgeld für bürgerliche Ausschussmitglieder hat nach § 12 EntschVO einen Höchstsatz von 31,- € pro Sitzung.
Eine Anhebung der beiden Sätze würde zusätzliche Kosten von ca. 1.000,- € im Jahr verursachen.

Somit würde eine Anhebung der Entschädigungssätze auf die Höchstsätze jährlich Mehrkosten von insgesamt ca. 3.200,- € verursachen.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, den als Anlage beigefügten Entwurf der II. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung in der vorliegenden Form mit Wirkung zum 01.01.2014 zu erlassen.



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Christoph Stöcks
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf der II. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung