Gemäß vorliegendem Antrag wird die Anhebung der Entschädigungssätze diskutiert. Der Bürgermeister erhält z. Zt. eine Aufwandsentschädigung von 282,- €/Monat. Nach § 6 der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO) liegt der Höchstsatz für den Bürgermeister von Winnemark bei 432,- €/Monat. Eine Anhebung wären Mehrkosten von 1.800,- €/Jahr.
Die Wehrführer erhalten 80 % Höchstsatz nach der Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren (EntschVOfF). Der Höchstsatz für den Wehrführer in Winnemark beträgt 95,33 € monatlich. Dies wären monatlich 19,07 € mehr als jetzt (76,26 €). Der Stellvertreter erhält nach der EntschVOfF die Hälfte. Die Differenz gegenüber der jetzigen Entschädigung im Monat von 38,14 € zum Höchstsatz von 47,67 € wären 9,53 €. Die Mehrkosten für eine Zahlung nach den Höchstsätzen für diesen Bereich würden bei 343,20 € im Jahr liegen.
Die Gemeindevertreter/innen erhalten z. Zt. pauschal 18,- € monatlich und die bürgerlichen Ausschussmitglieder 20,- € je Sitzung. Der Höchstsatz für eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für Gemeindevertreter beläuft sich nach § 2 EntschVO z. Zeit auf 28,- €. Das Sitzungsgeld für bürgerliche Ausschussmitglieder hat nach § 12 EntschVO einen Höchstsatz von 31,- € pro Sitzung.
Eine Anhebung der beiden Sätze würde zusätzliche Kosten von ca. 1.000,- € im Jahr verursachen.
Somit würde eine Anhebung der Entschädigungssätze auf die Höchstsätze jährlich Mehrkosten von insgesamt ca. 3.200,- € verursachen.