Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Winnemark

Beschlussvorlage
4/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
12.03.2014

Beratungsfolge Sitzung
Finanz- / Bau- und Wegeausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Management-Plan für die Südseite der Schlei

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Winnemark wurde in der Sitzung am 12.12.2013 (Beschlussvorlage 21/2013) darüber informiert, dass Interesse an der Einbeziehung der "Bürgerpark-Fläche" in den Management-Plan für die Südseite der Schlei besteht. Durch die zuständige Mitarbeiterin des Deutschen Verbands für Landschaftspflege, Frau Dr. Sach, wurde schriftlich dargelegt, dass die Flächen von besonderem ökologischen Wert sind. Es wurde daher angefragt, ob die Gemeinde für Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume und ihren Arten bereit wäre. Verschiedene Vorschläge wurden unterbreitet.

Die Gemeindevertretung hat am 12.12.2013 beschlossen, im Frühjahr 2014 einen Ortstermin anlässlich einer Wegebegehung vorzunehmen und die weitere Vorgehensweise dann festzulegen. Diese Begehung hat nunmehr am 08.03.2014 stattgefunden. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass
  • eine grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung der Verbesserung der Lebensräume und ihren Arten besteht.
  • eine Beweidung der unmittelbar an die Schlei grenzenden Flächen denkbar ist. Hier könnte ggf. ein Angebot an den östlich angrenzenden Nutzer der Flächen, die sich in Beweidung befinden, vorgestellt werden.
  • eine temporäre Beweidung der innerhalb des Rundweges liegenden Fläche mit z. B. Pferden möglich ist.
  • ein von der Kreisstraße in Richtung Schlei führender Graben unterhalten werden muss.
  • die Umsetzung der Maßnahmen kostenneutral erfolgen müssen. Die Gemeinde ist lediglich Pächter des Areals.

Im Rahmen der Begehung wurde auch auf die bedingte verkehrliche Erschließung und die nicht vorhandene Infrastruktur (Strom / Wasser) hingewiesen. Im Falle einer Beweidung der Flächen, müsste ggf. notwendiges Trinkwasser für die Tiere herangefahren werden. Die verkehrliche Erschließung ist jedoch nur bei längeren Trockenphasen möglich.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die im Sachverhalt festgehaltenen Punkte dem Deutschen Verband für Landschaftspflege mitzuteilen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister ermächtigt, Gespräche mit potentiellen Interessenten für eine Weidenutzung der geeigneten Teilflächen zu führen. Für die Unterhaltung des Grabens sind die notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden einzuholen.



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Norbert Jordan
-Verwaltung-